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Missbrauch der Bankvollmacht

 
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ElCamerado
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Anmeldungsdatum: 10.04.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 10.04.06, 12:22    Titel: Missbrauch der Bankvollmacht Antworten mit Zitat

was sagen wir denn dazu ???

A erteil B eine uneingeschränkte Kontovollmacht; Hintergrund: A ist schon etwas älter und vertraut B; beide Partein sind nicht miteinander verwandt; B ist kein Betreuer o.ä., lediglich ein hilfsbereiter Nachbar.

Nun hat B mal wieder finanzielle Schwierigkeiten und besinnt sich der Kontovollmacht; ohne Absprache mit A wird ( einmalig ) ohne Wissen und Zustimmung von A Geld von deren Konto abgehoben.

Da eine Bankvollmacht vorliegt, hat die Bank das Geld ordnungsgemäss ausgezahlt.

Handelt es sich hierbei um Betrug, Diebstahl, Untreue oder gar Unterschlagung ? Welches Strafmaß würdet ihr bei einem Ersttäter ansetzen ?
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Gast






BeitragVerfasst am: 10.04.06, 14:04    Titel: Antworten mit Zitat

Es dürfte sich einerseits um eine Frage handeln, die dem Strafrecht zuzuweisen ist,

zum anderen um eine Untreue nach § 266 StGB (für den Betrug nach § 263 Ermangelung der Täuschung, Diebstahl und Unterschlagung erfordern fremde bewegliche Sachen, hier wird aber das Eigentum an den Scheinen übertragen),

und letztendlich wäre für den fiktiven Fall schon interessant, wieviel und wofür sich B bedient hat.
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ElCamerado
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 10.04.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 11.04.06, 15:56    Titel: Antworten mit Zitat

der Betrag, der abgehoben wurde, war mit 300 EUR relativ gering; das Geld hat B für private Zwecke verbraucht. Trotzdem ist A in Schwierigkeiten geraten, da es sich um einen Teil der monatlichen Rente handelt und somit gewisse Rechnungen nicht bezahlt werden konnten ( u.a. nur Mietteilzahlung, Telefon ).
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Gast






BeitragVerfasst am: 11.04.06, 16:27    Titel: Antworten mit Zitat

Also pauschal bleibe ich bei der Untreue (Missbrauchsvariante)... Er konnte wirksam nach aussen handeln, durfte es im Innenverhältnis aber nicht.
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