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Ultimate Fighter Interessierter
Anmeldungsdatum: 11.04.2006 Beiträge: 14
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Verfasst am: 11.04.06, 16:20 Titel: Ist das Angebot verbindlich |
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Hallo,
wir bauen im Moment eine DHH und haben im DG ein Bodentiefes Fenster.
Im Nov. letzte Jahres haben wir ein schriftliches Angebot vom Bauträger
erhalten, nach welchem uns für 400 EUR eine Edelstahl-Absturzsicherung
montiert würde.
Dieses Angebot haben wir unterschrieben zurückgesendet. Heute hat mich dann
Die Baufirma noch mal angerufen und meinte dass das falsch war und das
Angebot nur eine verzinkte (oder so) Ausführung währe.
Nun die Frage. Ist das von mir unterschrieben zurückgesendetes Angebot
verbindlich, oder nicht? Sprich, kann ich auf die Edelstahl-Variante pochen?
Was mache ich wenn der Bauträger sich weigert? |
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hanfsamen Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 17.02.2005 Beiträge: 229 Wohnort: Münster
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Verfasst am: 11.04.06, 18:54 Titel: |
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Das ist Pech für die Firma. Bestehen Sie auf Edelstahl. Die Frage ist können Sie beweisen, dass ein Vertrag zustande gekommen ist? |
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Rembrandt FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.08.2005 Beiträge: 2634 Wohnort: Saarbrücken
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Verfasst am: 12.04.06, 16:19 Titel: GbR |
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Lieber Hanfsamen,
gerade habe ich mir mal das Impressum Ihrer Firma angeschaut. Dort steht "Handelsregisternummer: HRA". Das könnte so verstanden werden, als sei Ihre GbR im Handelsregister eingetragen. Das ist sie natürlich nicht, denn eine GbR ist im Handelsregister nicht eintragungsfähig. |
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hanfsamen Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 17.02.2005 Beiträge: 229 Wohnort: Münster
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Verfasst am: 12.04.06, 19:19 Titel: |
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Falsch, eine GbR kann, muss aber nicht eingetragen werden. Nebenbei das Arbeitsamt, bei dem wir finanzielle Ünterstützung ab Anfang Juli beantragt haben, verlangt einen Eintrag ins Handelsregister und einen notariell beglaubigten Gesellschaftsvertrag.
Noch sind wir nicht eingetragen, aber die Stelle haben wir schon mal dafür vorgemerkt. |
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Toph FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.02.2006 Beiträge: 2424 Wohnort: Pfalz
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Verfasst am: 12.04.06, 21:07 Titel: |
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hanfsamen hat folgendes geschrieben:: | Falsch, eine GbR kann, muss aber nicht eingetragen werden. |
Spätestens wenn die GbR eingetragen ist, ist sie allerdings automatisch OHG, §105 Abs.2 HGB. _________________ "§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar"
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05 |
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Rembrandt FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.08.2005 Beiträge: 2634 Wohnort: Saarbrücken
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Verfasst am: 13.04.06, 06:56 Titel: |
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Dem kann ich noch folgendes hinzufügen:
Zitat: | Da die GbR nicht im Handelsregister eingetragen wird, führt sie auch keine Firma. Jedoch kann die GbR eine geschäftliche Bezeichnung führen. Führt die GbR eine Geschäftsbezeichnung, muß sie auf Geschäftsbriefen zusätzlich zur Geschäftsbezeichnung auch die Vor- und Zunamen ihrer Gesellschafter angeben.
Eine GbR kann nicht als GbR in das Handelsregister eingetragen werden. Allerdings hat die gewerblich tätige GbR die Möglichkeit, sich als oHG in das Handelsregister eintragen zu lassen. Die GbR würde dann durch ihre Eintragung in das Handelsregister zur oHG werden und müßte als oHG im Rechtsverkehr auftreten. Die GbR ist also berechtigt, nicht aber verpflichtet, die Eintragung als oHG herbeizuführen.
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Quelle: IHK Berlin |
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jurico FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 03.08.2005 Beiträge: 6123 Wohnort: Chemnitz
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Verfasst am: 13.04.06, 08:56 Titel: |
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Übrigens: "HRA" ist eine seltsame "Handelsregisternummer" ...
Toph hat folgendes geschrieben:: | Spätestens wenn die GbR eingetragen ist, ist sie allerdings automatisch OHG, §105 Abs.2 HGB. |
Wenn sich eine GbR "HRA" anheftet, könnte sie u. U. auch schon eine "Schein-OHG" sein, auch wenn die GbR die Voraussetzungen von § 105 Abs. 2 S. 1 Var. 1 HGB nicht erfüllt. |
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hanfsamen Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 17.02.2005 Beiträge: 229 Wohnort: Münster
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Verfasst am: 13.04.06, 11:00 Titel: |
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Naja, eigentlich erfüllen wir praktisch schon die Bedingungen der OHG...
Laut IHK Münster besteht Wahlfreiheit. Und ADEK GbR hört sich irgendwie besser an als ADEK OHG. Ursprünglich wollte ich ja eine GmbH, aber die Steuervorteile und die Tatsache, das wir nur ein Stammkapital von 12.000 aufbringen konnten, haben uns zur GbR gemacht. |
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Pünktchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2634
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Verfasst am: 14.04.06, 21:24 Titel: |
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hanfsamen hat folgendes geschrieben:: | Falsch, eine GbR kann, muss aber nicht eingetragen werden. . |
Steht zumindest da anders drinnen:
http://www.immobilienscout24.de/de/gewerbe2/dienstleistungen/ges_form/gbr.jsp;jsessionid=7E24B0E62D36ABD9BC344BC632AAFC08.worker2 hat folgendes geschrieben:: | Die GbR kann niemals im Handelsregister eingetragen werden. Ansonsten ist sie jedoch nahezu identisch mit der OHG und von daher sei an die folgenden Ausführungen verwiesen. |
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