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Verfasst am: 12.04.06, 08:28 Titel: Zugriff auf e-Mail Postfach von Mitarbeitern
Hallo zusammen,
mich würde mal interessieren, wie der rechtliche Aspekt ist beim Zugriff von Mitarbeitern der IT-Abteilung eines Unternehmens auf das e-Mail Postfach von Angestellten ist. Dass der Mitarbeiter der IT-Abteilung von den Systemrichtlinien her dazu in der Lage ist und sein sollte (z.B. im Falle einer Wartung des Systems) versteht sich - aber wie sieht's aus wenn der Zugriff z.B. auf Wunsch des Abt.-Leiters erfolgt sobald ein Mitarbeiter durch Krankheit ausfällt oder gekündigt wurde/hat und freigestellt ist?
Dieses heikle Thema beschäftigt sicherlich nicht nur mich, ich weiss aber auf der anderen Seite auch nicht, ob es hier im Computer- und Onlinerecht richtig aufgehoben ist...
Danke vorab für Eure Antworten.
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 12.04.06, 09:06 Titel:
Eine ähnliche Frage / Diskussion hatten wir hier schon mal - hilft das weiter?
Ach so - ich denke mal, das Thema ist im Arbeitsrecht besser aufgehoben und habe es deshalb dahin verschoben. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Wenn keine privaten Mails erlaubt sind, dann ist die Sache einfach: Alle E-Mails sind geschaeftlich und duerfen vom Geschaeftsfuehrer gelesen werden.
Sagen wir's mal so: explizit verboten sind private Mails nicht...
Aber es geht ja nicht darum, ob der Geschäftsführer Mails lesen soll, sondern der Abt.-Leiter den Zugriff auf das Postfach anordnen und damit sich selbst bzw. anderen Mitarbeitern die Möglichkeit eröffnet, Mails eines anderen Postfaches zu lesen.
In dem anderen Thread (Thanx to Biber) ist man auch nicht unbedingt auf einen Nenner gekommen, deshalb ja nochmal meine Frage... Ist eine Lösung zu dem Thema ggf. nur über eine Betriebsvereinbarung möglich?
Wenn keine privaten Mails erlaubt sind, dann ist die Sache einfach: Alle E-Mails sind geschaeftlich und duerfen vom Geschaeftsfuehrer gelesen werden.
Sagen wir's mal so: explizit verboten sind private Mails nicht...
Aber es geht ja nicht darum, ob der Geschäftsführer Mails lesen soll, sondern der Abt.-Leiter den Zugriff auf das Postfach anordnen und damit sich selbst bzw. anderen Mitarbeitern die Möglichkeit eröffnet, Mails eines anderen Postfaches zu lesen.
Ich habe zu dieser Frage mal mit dem Berliner Datenschutzbeauftragten telefoniert. Er vertrat folgenden Standpunkt:
Wenn der Empfang privater Mails nicht untersagt ist (es muß nicht explizit erlaubt sein), dann muß derjenige, der das Postfach benutzte, zustimmen. Die Zustimmung des Abteilungsleiters reicht nicht aus. Falls dieser verstorben sein sollte, müsse man sich an die Erben halten.
In der Fachzeitschrift "ix" wurde das Thema auch vor einigen Jahren behandelt. Der dortige Jurist vertrat ebenfalls die Ansicht, dass man ohne Zustimmung des Postfachnutzers keinem anderen Zugriff auf das Postfach geben darf, wenn die private Nutzung nicht explizit untersagt ist. Seiner Ansicht nach sei es dem AG zuzumuten, dass man sich an die Kontaktpartner des Postfachbesitzers wendet, um dort eine Art Kopie des Mailverkehrs zu erhalten.
Der Berliner Datenschutzbeauftragte gab aber noch einen Ausweg: Seiner Ansicht nach, darf dadurch aber nicht die Situation entstehen, dass das Unternehmen nicht arbeitsfähig ist. In dem Fall kann seiner Ansicht nach ein Systemadministrator in seiner Vertrauensstellung das Postfach durchschauen und alle offensichtlich dienstlichen Mails weiterleiten.
Hier im Haus wird das Thema mittlerweile durch 3 versch. Anwälte bearbeitet und soll in einer bestehenden Datenschutz-BV ausführlich beschrieben werden. Aber bis es soweit ist...wird wahrscheinlich noch viel Wasser den Rhein herunterfliessen (wie man so schön sagt)...
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