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Verfasst am: 11.04.06, 17:23 Titel: 2 Gebäudeversicherung ohne Wissen gehabt-Zahlung bei Schaden
Hallo ihr Fleißigen
Für ein Eigenheim besteht seit 2003 eine Gebäudeversicherung, die Leitungswasserschäden mit einbeziehen. Im August 2005 anstand einen kleinen Wasserschaden, den die Verischerung als Solchen auch akzeptierte und ca. 150,00€ zahlte.
Soweit so gut....
Anfang März 2006 wurde darüber informiert, das der Vorbesitzer dieses Hauses noch eine Gebäudeschutzversicherung hatte und vergessen hatte, diese aufzulösen oder aber bescheid zu geben, das diese existiert. Die Prämien wurden ordentlich bezahlt (Wahrscheinlich zu viel Geld, wenn man das nach 3 Jahren erst merkt). Die Versicherung schrieb also im März an und informiert über das Bestehen dieser Versicherung. Da es keine Kenntnisse über diese zweite Versicherung gab, wurde der Versicherung per FAX die Info weitergegeben, das es im August 2005 einen kleineren Wasserschaden gab, dieser aber auch ordnungsgemäß von der anderen Versicherung beglichen wurde. Nun will man aber auch von der zweiten Vers. den Schaden begliche haben - dafür sind doch Versicherungen da, oder?
Es wurde nun als Antwort auf das Fax mitgeteilt, das die Meldefrist aufgrund der Ukenntniss eingehalten wurde, aber der Schaden schon von der anderen Versicherung beglichen wurde und die Angelegenheit damit erledigt sei. Es gibt wohl ein Gesetz das besagt, das so eine Gebäudeversicherung nur einmal zahlt, egal wieviel Versicherungen man hat, wegen eines Bereicherungseffektes oder so.
Ist das denn wirklich so und die zweite Frage, gibt es irgendeine Möglichkeit, wie sie dennoch bezahlen müssen? Wer kann sich schon mit 150,00 Euro bereichern und für weitere Verschönerungen und Renovierungen kann man das Geld gut gebrauchen.
schönen Dank schon mal für eure Hilfe
Gruß Marco
eine versicherung hat den zweck, einen versicherten schaden zu regulieren. dies ist mit der zahlung von 150,00 € geschehen.
es ist nun wirklich nicht einzusehen, warum die 2. versicherung den schaden nochmal zahlen sollte.
zu prüfen wäre allerdings die wirksamkeit der "doppelversicherung". auf dem verhandlungsweg kann evtl. eine beitragsrückerstattung erreicht werden.
Ja, eine Beitragsrückerstattung wäre doch dann aber nur von der zweiten Versicherung möglich, da die erste ja auf ihr Recht bestehen wird, das sie zuerst Beständig war, oder?
Wie würde man so eine Rückerstattung einfordern? Ein Interesse für die erstbeständige Versicherung besteht nicht, da das Versicherungsuntenehmen nicht verttrauenswürdig ist.
Ein wenig Aufklärung würde hier sicher gut tun, bevor einfach wahllos drauf gehauen wird.
Ich bin nicht vom Fach und rechne so, das, wenn ich zwei Lebensversicherungen habe die doch auch beide bezahlen müssen, oder?
Sorry für meine Unkenntniss, aber würde ich mich auskennen würde ich doch auch nicht eure Hilfe in Anspruch nehmen, oder Herr Mod? ? ?
Doppelversicherung im Sinne der §§ 59, 60 VVG liegt dann vor, wenn eine Sache gegen die gleiche Gefahr bei mehreren Versicherern versichert wurde und die Versicherungssummen in der Schadenversicherung den tatsächlichen Versicherungswert übersteigen.
Im Versicherungsfall haften die Versicherer gesamtschuldnerisch. Die Entschädigungssumme darf jedoch die tatsächliche Schadenssumme nicht übersteigen.
Bei Doppelversicherungen, die in betrügerischer Absicht abgeschlossen wurden, ist der Versicherer von der Leistungspflicht befreit.
Bei unbeabsichtigter Doppelversicherung, zum Beispiel bei Heirat, kann derjenige Versicherungsnehmer, dessen Vertrag am kürzesten besteht, diesen Vertrag ohne Schwierigkeiten kündigen.
ich hoffe dem informationsbedürfnis wurde jetzt genüge getan.
....im überigen bin ich der meinung das dies ein öffentliches forum ist, wo auch mal ein laie "daneben" greifen kann. eine persönliche beleidigung durch einen moderator finde ich durchaus nicht angebracht.
Bitte enschuldigt meine vieleicht etwas unglücklich gestellte Wortwahl im Anfangs-thread.
Die Antwort erscheint durchaus kompetent und hilft weiter.
Betrügerische Absicht besteht hier unter Garantie nicht, jedoch zahlt ein Versicherungnehmer Jahrzehntelang ein ist die Frage durchaus berechtigt. Versicherungen schöpfen rechtliche Gegebenheiten bis zum Abwinken aus, um heutzutage Auszahlungen anzufechten oder abzulehnen. Darum die Frage hier, ob man denen 1. Glauben schenken kann und 2. ob auch der Versicherungsnehmer mal rechtliche, gesetzliche und legitime Möglichkeiten hat, die er eben nicht kennt und in dem Gesetzes-dschungel gar nicht kennen kann.
2. bei doppelversicherung gilt das "ältere recht" will heissen die ältere versicherung bleibt bestehen, weil nicht rechtzeitig gekündigt.
theoretisch muss die "neue" versicherung die bereits gezahlten beiträge erstatten. die alte versicherung kann man allerdings erst kündigen, wenn man von ihr kenntnis hat.
auf dem verhandlungsweg kann ein VN auch versuchen eine beitragsgutschrift der neuen versicherung zu erhalten wenn diese fortgesetzt wird. der VN sollte sich mit dem für ihn zuständigen versicherungsbetreuer beraten.
Oh man, euer Forum ist echt schwierig geworden. Ich kenne das hier noch aus zeiten, wo die Struktur noch anders aufgebaut war und man wurde auch nicht gleich so angegangen. Weiterhin bekam man oder zumindest ich immer wirklich sehr Hilfreiche Antworten. Als Beratung konnte ich das nicht sehen, da ich mir die dann letzendlich Vorort vom Anwalt geholt habe. Aber für wichtige Tipps und Hinweise, ob sich die eine oder andere Sache überhaupt lohnt ist dieses Forumm echt wichtig!
Jetzt bin ich zum ersten mal in dem "neuen" Forum und bekomme nur Probleme. Ich vermute mal, das ihr auch Schwierigkeiten für eure Tipps bekommen habt, die der eine oder andere als kostenlose Beratung in Anspruch genommen hat, oder?
Man spürt förmlich, man ist unter Anwälten
Also, viel Erfolg mit euren Forum und.....
immer locker bleiben
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 11.04.06, 20:19 Titel:
Zur Klarstellung: wenn ich als Moderator schreibe oder aktiv werde, mache ich das auch deutlich bzw. wird das durch die Aktivität deutlich. Ansonsten haben Moderatoren selbstverständlich auch das Recht, als ganz normale User zu schreiben.
Zum Thema: für mich war und ist es einfach unverständlich, wie man auf die Idee kommen kann, man könne einen Schaden zweimal ersetzt bekommen (wobei das per se schon nicht geht - ersetzt bekommen kann man ihn schlicht und ergreifend nur einmal). Da Versicherungen i.d.R. Belege für die Reparatur eines Schadens haben wollen (also Rechungen über die Ausgaben anfordern), dürfte eine doppelte Abrechung schon daran scheitern. Der Versuch, einen Schaden zweimal abzurechnen, dürfte als Betrugsversuch zu beurteilen sein. Ich bin davon ausgegangen, daß das allgemein bekannt ist und hatte nicht mit der Unwissenheit des TE gerechnet (die ich übrigens immer noch nicht so recht glauben mag) - daher meine zugegebenermaßen spontane Reaktion. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Na denn, verabschiede ich mich mal wieder von euren Forum.
Schade, das es einen Mod so schwer fällt sich zu entschuldigen, ja es sogar dann noch einmal schafft erneut anschuldigungen von sich zu geben.
Eines Tages klopft auch ein Anwalt an meine Tür und benötigt meine berufliche Hilfe, aber glaubt mir, es wäre schlimm, wenn man in meiner Branche mit derartigen Vorurteilen an die Sache gehen würde. Dann wäre das Gejammer wirklich größer als das man einen Rechtsstreit gewinnt oder verliert.
Somit ziehe ich mich als hilfesuchender Neuling leicht enttäuscht zurück und weiß, das ihr nicht auf mich angewiesen seid und ich nicht auf euch, es gibt ja noch andere Foren im www.
schönen Dank für die, die sich die Mühe gemacht haben
Viel Erfolg
Gruß Marco
Selbstkritik lieber Biber kann manchmal sehr Hilfreich sein, soll aber nicht leicht sein habe ich gehört
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 11.04.06, 23:15 Titel:
Sie scheinen nicht begreifen zu wollen, daß ich mich (immer noch nicht) als Moderator geäußert habe. Und für Beiträge auch in diesem Forum gilt: wer die Hitze nicht erträgt, sollte sich nicht in die Küche begeben! _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
zum Sachverhalt selbst (vielleicht interessiert´s ja doch noch jemanden...)
Der vito-corleone hat ja schon sehr viel Richtiges geschrieben, deshalb nur noch ein paar Ergänzungen von mir.
Wir bewegen uns hier im Bereich der "Schadenversicherung", dazu gehören alle Sachversicherungen, wie z.B. Hausrat-
oder Gebäudeversicherung. In der Schadenversicherung gilt als ein allgemeiner Grundsatz das "Bereicherungsverbot"
(vgl. § 55 Versicherungsvertragsgesetz VVG), d.h., ein Schaden kann konkret in Geld berechnet werden und wird
entsprechend ersetzt; der Versicherungsnehmer kann nicht mehr verlangen als den konkret entstandenen Schaden; er
darf sein Vermögen durch die Schadenersatzleistung nicht vergrößern.
Im Gegensatz dazu zählt die Lebensversicherung zu den "Summenversicherungen". Hier ist ein Schaden nicht konkret
bezifferbar. Deswegen wird im Voraus eine bestimmte Geldsumme vereinbart, die im Versicherungsfall zu zahlen ist.
Ein "Bereicherungsverbot" besteht hier nicht, deshalb darf man soviele Lebensversicherungen abschließen wie man
möchte - sofern man die Beiträge zahlen kann - , aus jedem der Verträge würde geleistet werden.
Damit sollte diese Frage von MaMic auch beantwortet sein:
MaMic hat folgendes geschrieben::
Ich bin nicht vom Fach und rechne so, das, wenn ich zwei Lebensversicherungen habe die doch auch beide bezahlen müssen, oder?
Dann mal wieder zurück zum Thema Doppelversicherung bei Gebäudeversicherungen.
Die Rechtsgrundlagen finden sich grundsätzlich in den §§ 59 und 60 VVG: hier steht ausdrücklich: der
Versicherungsnehmer kann im ganzen nicht mehr als den Betrag des Schadens verlangen. Weiterhin findet man dort
Vorschriften über die Beseitigung der Doppelversicherung: wenn die Doppelversicherung unbeabsichtigt entstanden
ist, kann der später geschlossene Vertrag aufgehoben werden, allerdings erst zum Ende des laufenden
Versicherungsjahres, und: der Versicherungsnehmer muss das UNVERZÜGLICH beantragen, sobald der von der
Doppelversicherung Kenntnis hat. Es sind also sehr kurze Fristen zu beachten.
Es ist auch möglich, beide Verträge beizubehalten und die Versicherungssummen und somit die Beiträge anteilig zu
reduzieren. Diese Möglichkeit sollte man nur in Betracht ziehen, wenn es nicht anders geht, weil Kündigungsfrist
versäumt. Eine derartige Vertragsgestaltung ist (auch für die Versicherer) im Privatkundengeschäft recht lästig.
Im konkreten Fall kann es allerdings noch mehrere Möglichkeiten geben, einen der beiden Verträge zu beenden:
* Vielleicht ist eine ganz normale Kündigung zum Ablauf möglich. Kommt halt darauf an, für wie lange der Vertrag
abgeschlossen wurde.
* Doe Doppelversicherung ist ja dadurch entstanden, dass ein Erwerber ein Gebäude gekauft hat und sich
(unverständlicherweise) nicht darum gekümmert hat, ob das Gebäude bereits versichert ist, sondern kurzerhand selbst
eine Versicherung abgeschlossen hat. Jahre später hat er erst Kenntnis vom bestehenden Vertrag erhalten, der nach
den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 69 und 70 VVG) auf ihn als neuen Gebäudeeigentümer übergegangen ist. Der Erwerber
hat nun das Recht, den bestehenden, auf ihn übergegangenen Vertrag außerordentlich zu kündigen. Er muss diese
Kündigung innerhalb eines Monats ab Eigentumsübergang bzw., wenn er, so wie hier, erst später von der bestehenden
Versicherung Kenntnis hat, einen Monat ab Kenntnis aussprechen.
Also, Zusammenfassung:
* der Schaden kann nicht zweimal ersetzt werden. Ist zwar ärgerlich, weil ja auch doppelt Beiträge gezahlt wurden;
aber die gesetzlichen Grundlagen sind nun mal so.
* der Gebäudeerwerber kann sich relativ problemlos von dem zwangsweise auf ihn übergegangenen Altvertrag lösen; er
muss nur die Monatsfrist ab Kenntnis einhalten und schriftlich kündigen.
* sollte dies wegen versäumter Frist nicht mehr möglich sein, bleibt noch die ordentliche Kündigung zum Ablauf; bis
dahin anteilige Versicherungssummenreduzierung. Allerdings würde ich beinah drauf wetten, dass sich der Versicherer
nicht auf den Fristablauf berufen wird, sondern den Vertrag "in gegenseitigem Einvernehmen" freigeben wird, denn
diese umständliche Vertragsgestaltung (mit anteiliger Schadenabrechnung, Hantieren mit unterschiedlichen
Deklarationen...) tut sich im Privatgeschäft mit niedrigen Beiträgen keiner freiwillig an, zumal klar ist, dass der
Vertrag sowieso bei nächster Gelegenheit gekündigt wird. _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Anfang März 2006 wurde darüber informiert, das der Vorbesitzer dieses Hauses noch eine Gebäudeschutzversicherung hatte und vergessen hatte, diese aufzulösen oder aber bescheid zu geben, das diese existiert. Die Prämien wurden ordentlich bezahlt (Wahrscheinlich zu viel Geld, wenn man das nach 3 Jahren erst merkt).
Zitat:
Ja, eine Beitragsrückerstattung wäre doch dann aber nur von der zweiten Versicherung möglich, da die erste ja auf ihr Recht bestehen wird, das sie zuerst Beständig war, oder?
Wie würde man so eine Rückerstattung einfordern? Ein Interesse für die erstbeständige Versicherung besteht nicht, da das Versicherungsuntenehmen nicht verttrauenswürdig ist.
Wäre ja auch noch schöner, wenn Sie die Beitragsrückerstattung des seit längerem bestehenden Vertrages bekämen. Die Beiträge hat nämlich, wie aus Ihrem ersten Posting zu lesen, der Vorbesitzer gezahlt.
Sorry, ich muss Biber rechtgeben, von Unwissenheit kann hier keine Rede sein. _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist WM- ich war dabei!!
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