Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Ist eine solche Gebühr rechtens?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Ist eine solche Gebühr rechtens?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verbraucherrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Marga
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.04.2005
Beiträge: 60

BeitragVerfasst am: 12.04.06, 10:59    Titel: Ist eine solche Gebühr rechtens? Antworten mit Zitat

Hallo,

ein Fall zur Diskussion:

A hat bei dem privaten Versanddienstleister H ein Paket aufgegeben. Empfänger E hat jedoch nichts erhalten. Laut Trackingauskunft sei das Paket aber am Tag X zugestellt worden. Ein Anruf bei der Hotline ergibt die Auskunft, das Paket sei "dem Empfänger persönlich zugestellt" worden. Ein Scan der Unterschrift sei jedoch nur gegen Zahlung von 10,- möglich.

Meine Fragen:

1. Ist das Verlangen einer Gebühr für den Unterschriftsscan wirklich rechtens, und wenn ja, auf welcher Gesetzesgrundlage? Immerhin geht es ja um den Nachweis einer möglichen Urkundenfälschung oder zumindest Falschzustellung.

2. Wenn sich herausstellt, daß die Schuld beim Zusteller liegt - muß Versanddienstleister H dann nicht auch die Telefonkosten für die Anrufe bei der teuren Hotline erstatten?
_________________
Gruß
Marga
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
burnhell
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.02.2005
Beiträge: 169

BeitragVerfasst am: 12.04.06, 11:23    Titel: Antworten mit Zitat

Meines Erachtens liegen alle weiteren Maßnahmen nun beim Käufer.
Du hast doch den Schein, wo deine Paketnummer drauf steht. Den Trackinginformationen ist zu entnehmen, dass das Paket zugestellt wurde.

Meiner Meinung nach bist du damit vollständig aus der sache raus.
Es ist nun Sache des Käufers, sich mit dem Versandunternehmen rumzuschlagen.
Du kannst ja nichts dafür, dass das Paket eventuell von einem Nachbarn oder so angenommen wurde und der zufällig vergessen hat, dies dem Käufer mitzuteilen.

So weit zu meiner Meinung. Was die Rechtssprechung dazu sagt, weiss ich nicht.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 12.04.06, 11:42    Titel: Antworten mit Zitat

burnhell hat folgendes geschrieben::
Meiner Meinung nach bist du damit vollständig aus der sache raus.
Es ist nun Sache des Käufers, sich mit dem Versandunternehmen rumzuschlagen.


Könnte aber anders sein, wenn der Fragesteller gewerblich handelt...
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 12.04.06, 11:46    Titel: Re: Ist eine solche Gebühr rechtens? Antworten mit Zitat

Marga hat folgendes geschrieben::
Ist das Verlangen einer Gebühr für den Unterschriftsscan wirklich rechtens, und wenn ja, auf welcher Gesetzesgrundlage?


Ist denn die Übermittlung der Unterschrift Bestandteil des Versandvertrages? Wenn nicht, handelt es sich um eine zusätzliche Dienstleistung, die auch honoriert werden muß.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
gucky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.05.2005
Beiträge: 922
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 12.04.06, 11:50    Titel: Antworten mit Zitat

burnhell hat folgendes geschrieben::
Meiner Meinung nach bist du damit vollständig aus der sache raus.

Das sehe ich aber unter Umständen anders.

Wie mein Vorposter schon gesagt hat, haftet ein gewerblicher Händler bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Käufer die Ware in physischer (sprich tatsächlicher) Form erhält.

Und bei einem privaten Verkäufer ist hier meines Erachtens der Kaufvertrag entscheidend. Wurde in diesem lediglich ein versicherter Versand (ohne weitergehende Spezifikation) vom Verkäufer zugesagt, so ist der Verkäufer meines Erachtens zunächst sehr wohl weiter im Spiel.

Nur wenn der Verkäufer ausdrücklich angegeben hat, in welcher Versandart die Ware versandt wird und daß für eventuelle versicherungsrechtliche Ansprüche nur der Paketdienstleister als Ansprechpartner in Frage kommt, ist er meines Erachtens aus dem Schneider.
_________________
Obige Ausführungen stellen lediglich eine unverbindliche persönliche Meinungsäußerung meinerseits dar.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ktown
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 12.04.06, 15:01    Titel: Antworten mit Zitat

Andersrum: Wieso muß ich als Versender eine Gebühr begleichen damit der Zusteller belegt das er seine Arbeit korrekt ausgeführt hat.

Liegt die Beweislast nicht umgekehrt. Der Zusteller muß beweisen, dass er korrekt zugestellt hat.
_________________
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
Die Benutzung der grünen Bewertungsbutton ist erwünscht Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
gucky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.05.2005
Beiträge: 922
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 12.04.06, 15:57    Titel: Antworten mit Zitat

ktown hat folgendes geschrieben::
Liegt die Beweislast nicht umgekehrt. Der Zusteller muß beweisen, dass er korrekt zugestellt hat.

Dem stimme ich zu.

Ich halte eine solche Gebühr für rechtswidrig. Meines Erachtens hat der Zusteller bei berechtigten Zweifels -und solche liegen stets dann vor, wenn der Empfänger der Sendung das Gegenteil behauptet- die korrekte Anlieferung gegenüber seinem Vertragspartner -dem Versender- nachzuweisen - und zwar kostenfrei!
_________________
Obige Ausführungen stellen lediglich eine unverbindliche persönliche Meinungsäußerung meinerseits dar.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Marga
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.04.2005
Beiträge: 60

BeitragVerfasst am: 12.04.06, 23:51    Titel: Antworten mit Zitat

@all
Ich bin in dem geschilderten Fall weder K noch VK, es handelt sich um einen Beispielsfall, wie man ihn im Internetauktionshaus [Name geändert]-Forum immer wieder lesen kann und von dem man ja vielleicht auch einmal betroffen sein kann.

Es ging mir bei meiner Frage auch nicht darum, ob VK mit der Paketaufgabe aus dem Schneider ist oder nicht.

gucky hat folgendes geschrieben::
ktown hat folgendes geschrieben::
Liegt die Beweislast nicht umgekehrt. Der Zusteller muß beweisen, dass er korrekt zugestellt hat.

Dem stimme ich zu.

Ich halte eine solche Gebühr für rechtswidrig. Meines Erachtens hat der Zusteller bei berechtigten Zweifels -und solche liegen stets dann vor, wenn der Empfänger der Sendung das Gegenteil behauptet- die korrekte Anlieferung gegenüber seinem Vertragspartner -dem Versender- nachzuweisen - und zwar kostenfrei!


Genau um diesen Punkt ging es mir. Ich kann mir nämlich auch nicht vorstellen, daß eine solche Gebühr (egal, ob sie vom K oder vom VK gefordert wird) rechtens ist. Aber etwas Konkretes ist wohl nicht bekannt, oder? Soweit mir bekannt ist, bekommt man z.B. von der Post bzw. D.H.L. einen Unterschriftenscan, ohne daß dafür eine Gebühr verlangt wird. Wie andere Versanddienstleister das handhaben, weiß ich nicht, aber H verlangt diese o.g. 10,-
_________________
Gruß
Marga
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verbraucherrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.