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Wäre ja auch noch schöner, wenn Sie die Beitragsrückerstattung des seit längerem bestehenden Vertrages bekämen. Die Beiträge hat nämlich, wie aus Ihrem ersten Posting zu lesen, der Vorbesitzer gezahlt.
Sorry, ich muss Biber rechtgeben, von Unwissenheit kann hier keine Rede sein.
es wurde doch schon alles nötige gesagt......wie geht noch der spruch: kaum ist gras über eine sache gewachsen, kommt ein e...........
... wie gut, dass hier jeder selbst entscheiden darf, was er nötig und unnötig findet _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist WM- ich war dabei!!
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