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kann ein Arbeitsloser eine Berufsunfähigkeistversicherung abschliessen??
folgender fall:
person A hat einen befristetetn Arbeitsvertrag bis juni.
Der beruf wird im allgemeinen von den versicherungen sehr teuer eingestuft (hohe BU wahrscheinlichkeit).
falls A im juli als arbeitsloser eine BU versicherung abschliesst, wie wird er von der VERsicherung eingestuft??? wird da der letzte Beruf hergenommen??
Da A im november ein jahr älter wird will er noch vor Nov. eine BU abschliessen.
hallo,
kann ein Arbeitsloser eine Berufsunfähigkeistversicherung abschliessen??
folgender fall:
person A hat einen befristetetn Arbeitsvertrag bis juni.
Der beruf wird im allgemeinen von den versicherungen sehr teuer eingestuft (hohe BU wahrscheinlichkeit).
falls A im juli als arbeitsloser eine BU versicherung abschliesst, wie wird er von der VERsicherung eingestuft??? wird da der letzte Beruf hergenommen??
wieso sollte ein Arbeitsloser eine BU neu abschließen ? Besteht den schon eine LV und soll die erweitert werden? Oder soll eine LV mit BU abgeschlossen werden? Das würde die ARGE interessieren und ist dort auch anzuzeigen
cobalt hat folgendes geschrieben::
Da A im november ein jahr älter wird will er noch vor Nov. eine BU abschliessen.
egal wann der Versicherte Geburtstag hat, es wird als versicherungstechn. Alter gerechnet: aktuelles Jahr ./. Geburtsjahr, also ist das versicherungstechn. Alter gleich, egal ob man am 1.1. oder 31.12. geboren wurde. _________________ MfG,
Duisburger
Es wird die Arbeitsagentur nicht kümmern, solange derArbeitslose nur Arbeitslosengeld bekommt.
Es kommt wohl auf das Unternehmen an, wo man abschließt. Bei "uns" z. B. kann man nur eine EUZ machen (also nicht berufsunfähig, sondern erwerbsunfähig). Außerdem ist das Berufsgruppe 4, also auch teuer.
Je früher, desto besser abschließen, lautet die Devise. Normalerweise wird der Beitrag gesenkt, wenn man später in einen "günstigeren", d. h. nicht mehr so risikoreichen Beruf, wechselt und dies dem Versicherer anzeigt. _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist WM- ich war dabei!!
Je früher, desto besser abschließen, lautet die Devise. Normalerweise wird der Beitrag gesenkt, wenn man später in einen "günstigeren", d. h. nicht mehr so risikoreichen Beruf, wechselt und dies dem Versicherer anzeigt.
Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste
Es ist ein großer Unterschied zwischen "Arbeits-" und "Erwerbs-" Unfähigkeit. Der Unterschied sollte sich eigentlich allein aus der Begrifflichkeit ergeben. Wobei "Arbeitsunfähigkeit" sich normal auf den erlernten Beruf bezieht - im Zweifel muss man also umschulen; "Erwerbsunfähigkeit" bedeutet ja schon fast "Totalschaden" (sorry für den Ausdruck).
Auch einmal das "ganz ganz Kleingedruckte" lesen. Umgekehrt ist natürlich auch anzuzeigen, wenn man in eine "risikoreichere" Berufsgruppe wechselt, z.B. vom Büro-Sachbearbeiter im Dachdeckerbetrieb zum Dachdecker auf dem Dach.
Und die ARGE interessiert es in jedem Fall. Entweder besteht ja schon ein Vertrag, die Rückkaufswerte könnten dann als Vermögen angerechnet werden. Wird ein neuer Vertrag geschlossen interessiert die Mittelherkunft zur Prämiendeckung _________________ MfG,
Duisburger
Wie gesagt, als Arbeitslosengeld I-Bezieher sind Vermögensverhältnisse unerheblich.
Der Unterschied zwischen einer EU und einer BU ist mir natürlich hinreichend bekannt. Daher mein Ratschlag, jetzt eine BU abzuschließen (solange man noch einen Beruf ausübt). Durch das Warten auf die Arbeitslosigkeit hat man in puncto Vertragsgestaltung nichts gewonnen, sondern eher verloren.
Und bis November kann noch viel passieren- man könnte schwer erkranken oder einen Unfall haben... auch wenn ich hier den Teufel nicht an die Wand malen will. _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist WM- ich war dabei!!
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