Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
1) Da Salvia Divinorum ist laut drug-infopool.de legal , der Erwerb soll nicht sonderlich schwer sein, allerdings wird die Droge von vielen Leuten unterschätzt und als harmlos eingeordnet (bewirkt schwerste Halluzinationen).
2) Peyote (Lophophora williamsii) enthält wie auch San Pedro (Trichocereus pachonoi) Mescalin, unterfällt IMO damit Anlage 1 zum BtmG
3) Für psilocybinhaltige Pilze gilt dasselbe (Anlage 1)
Handel, Besitz pp ist damit zumindest für 2+3 böse und nach § 29 BtMG strafbar
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.