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Verschleiß bei Kleidung nach 3 Monaten!?

 
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shisha
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.07.2005
Beiträge: 80

BeitragVerfasst am: 12.04.06, 12:01    Titel: Verschleiß bei Kleidung nach 3 Monaten!? Antworten mit Zitat

In einem Forum entdeckte ich folgenden Beitrag

Zitat:
wir hatten schon kunden die nach 3-4 monaten mit kleidung ankommen und meinen wir müssten ihnen beweisen, dass ein loch in dem pulli nicht schon bei der lieferung vorhanden war, ziemlich lächerlich was da teilweise abgezogen wird.

Ich schrieb dann: "Müsst ihr auch".
Er sagte: "Müssen wir nicht". Als ich nach dem grund fragte, schrieb er Folgendes:
Zitat:
weil soetwas verschleiß ist und verschleiß ist aus der gewährleistung ausgenommen.
nach wie vor gilt ja, dass der fehler bei der auslieferung der ware bereits vorhanden gewesen sein muss.
hat der pulli nun ein loch so würde es dem kunden also sofort bei lieferung auffallen oder zumindest innerhalb eines gewissen zeitraumes, es ist unglaubwürdig, dass der kunde 4 monate lang ein loch in dem pulli übersieht.
gleiches gilt zb auch für reißverschlüsse etc.
würde es diese regelung nicht geben könnte jeder bauarbeiter mehrere pullis kaufen, diese auf dem bau tragen und nach 5,5 monaten beim händler reklamieren, weil diese plötzlich löcher haben.


Darauf antwortete ich:

Zitat:
Der Fehler selbst muss nicht schon bei Gefahrnübergang vorhanden sein, es reicht auch, wenn er im Keim vorhanden war.
Wenn ein Pulli nach 3 Monaten (!!) ein Loch hat, ist wohl auf mangelhafte Verarbeitung/Verarbeitungsfehler zu schließen, der Fehler war anscheinend somit im Keim vorhanden.
Und selbst wenn man es auf natürlichen Verschleiß schieben könnte:
Zitat:
Der Verkäufer haftet hingegen nicht für Mängel, die auf natürlichen Verschleiß, Abnutzung oder unsachgemäßen Gebrauch zurückzuführen sind. Doch auch hier trifft ihn innerhalb der ersten sechs Monate die Beweislastumkehr.


(http://www.garantiezeit.de/html/umtausch___gewahrleistung.html)

Außerdem weißt du nicht, ob der Kunde den Pulli vielleicht geschenkt bekam (eben erst ein paar Wochen nach Kauf).

Nur, weil etwas deiner Meinung nach "unglaubwürdig" ist, heißt es nicht, dass du § 476 BGB außer Acht lassen kannst.

Wenn ich bei dir Kunde wär, würde ich dir was erzählen. Winken


So, heute schrieb er:

Zitat:
und was würdest du mir erzählen? dass ich dir nach 4 monaten beweisen soll, dass das loch bei lieferung noch nicht im pulli war? danach bedrohst du mich mit einem anwalt? sowas passiert einem powerseller pro woche ca 3 mal, wie viele dann wirklich klagen? kein einziger.

kein gericht in de würde von einem vk ernsthaft verlangen, dass er beweisen muss, dass das loch bei lieferung noch nicht vorhanden war.
an solche fälle wird immer noch mit gesundem menschenverstand herangegangen, es liegt hierbei im ermessensspielraum des richters was aus solchen fällen wird.

wer mir dass so erzählt hat? eine in deutschland recht bekannte und auf internetrecht spezialisierte anwaltskanzlei.
ebenselbige anwaltskanzlei hat uns auch direkt geraten in derartigen fällen auf den verschleiß zu verweisen und keine ware umzutauschen, bzw geld auszuzahlen.


Was ist denn das für eine Kanzlei und ein Händler??? Verschleiß nach 3-4 Monaten?
Wenn es nicht gerade Kleidung ist, die für einen Euro verkauft wurde, kann man doch als Kunde erwarten, dass die länger hält, oder? Ich bin jedenfalls der festen Überzeugung, dass hier Gewährleistung greift (v.a. kann ja der Verkäufer nicht wissen, ob vll. das gekaufte Kleidungsstück erst 2 Monate nach Kauf verschenkt wurde und der Fehler dann dort bemerkt wurde).

Oder hat tatsächlich die Kanzlei (und der Händler) Recht? Geschockt
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Smiler
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 12.04.06, 13:50    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
§ 476
Beweislastumkehr
Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.

§ 442
Kenntnis des Käufers
(1) Die Rechte des Käufers wegen eines Mangels sind ausgeschlossen, wenn er bei Vertragsschluss den Mangel kennt. Ist dem Käufer ein Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, kann der Käufer Rechte wegen dieses Mangels nur geltend machen, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.

§ 434
Sachmangel
(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,

1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.


Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.

(2) Ein Sachmangel ist auch dann gegeben, wenn die vereinbarte Montage durch den Verkäufer oder dessen Erfüllungsgehilfen unsachgemäß durchgeführt worden ist. Ein Sachmangel liegt bei einer zur Montage bestimmten Sache ferner vor, wenn die Montageanleitung mangelhaft ist, es sei denn, die Sache ist fehlerfrei montiert worden.

(3) Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Verkäufer eine andere Sache oder eine zu geringe Menge liefert.


Letzendlich müsste dies im Einzelfall ein Gericht abwägen.
_________________
Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
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shisha
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.07.2005
Beiträge: 80

BeitragVerfasst am: 12.04.06, 16:06    Titel: Antworten mit Zitat

Hm, und was meinst du dazu?

Im Endeffekt ist ja die Frage nur, ob es sich um normalen Verschleiß handelt, wenn die Kleidung nach 3 Monaten Löcher hat.


Smilie
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