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recht.de :: Thema anzeigen - Rechtsschutzversichert und trotzdem zahlen?
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Rechtsschutzversichert und trotzdem zahlen?

 
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jenny678
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.02.2006
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 12.04.06, 17:36    Titel: Rechtsschutzversichert und trotzdem zahlen? Antworten mit Zitat

Jemand zahlt ewig in seine Rechtsschutzversicherung ein und soll nun nach einem Schadenfall dem Anwalt die Fahrtkosten zum Gericht zahlen? Wieso zahlt das die Versicherung nicht? Ist sowas Usus?
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olafh
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 12.04.06, 18:44    Titel: Antworten mit Zitat

Fahrtkosten und Abwesenheitsentschädigung dürften bedingungsgemäß ausgeschlossen sein. Hinzu kommt noch die anteilige Märchensteuer.
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