Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Geld weg
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Geld weg

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Strafrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
k.
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 12.04.06, 15:05    Titel: Geld weg Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe eine Frage. Und entschuldigung, falls es das falsche Forum hier ist. Smilie

Also.

Eine alte Frau liegt im Krankenhaus.. nach einem Schwächeanfall, ihre Tochter holt so einen Zettel vom der Sparkasse und lässt den unterschreiben von ihrer Mutter .. und erzählt, dass es nur irgendein Formular ist.
Damit waren dann 5000 vom Konto runter.

Und jetzt weigert sich die Tochter das Geld wieder freiwllig rauszugeben.

Kann man da etwas machen?

Also sie hat ja schon freiwillig unterschrieben und so.. aber vielleicht weil sie so krank und schwach und verwirrt war?
Das ist jetzt auch alles ca. 2 Jahre her.

Kann man da noch was machen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gast






BeitragVerfasst am: 12.04.06, 15:43    Titel: Antworten mit Zitat

Klingt strafrechtlich relevant, insbesondere auch wie ein Betrug gegenüber der Bank. Ist an die Bank herangetreten worden?
Nach oben
Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 12.04.06, 16:59    Titel: Antworten mit Zitat

Ins Strafrecht verschoben, da m.E. eher kein familienrechtliches Problem.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Abrazo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 12.04.06, 20:16    Titel: Antworten mit Zitat

Warum soll die Tochter das Geld heraus geben?
_________________
Grüße,
Abrazo
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Toph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 2424
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 12.04.06, 22:01    Titel: Antworten mit Zitat

Abrazo hat folgendes geschrieben::
Warum soll die Tochter das Geld heraus geben?


Ganz grob: Wegen §§812, 826 BGB?
_________________
"§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar" Lachen
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 12.04.06, 22:09    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe eher an § 816 Abs. 2 BGB gedacht.

Zitat:
BGB § 816 Verfügung eines Nichtberechtigten
...
(2) Wird an einen Nichtberechtigten eine Leistung bewirkt, die dem Berechtigten
gegenüber wirksam ist, so ist der Nichtberechtigte dem Berechtigten zur Herausgabe
des Geleisteten verpflichtet.


Zitat:
BGB § 195 Regelmäßige Verjährungsfrist
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.

BGB § 199 Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist und Höchstfristen
(1) Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem
1. der Anspruch entstanden ist und
2. der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person
des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen
müsste.
...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Toph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 2424
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 12.04.06, 22:31    Titel: Antworten mit Zitat

Touché, schätze ich Verlegen
_________________
"§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar" Lachen
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Abrazo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 12.04.06, 23:47    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hätte aber gerne was anderes gewusst, nämlich welchen Grund k. angibt.
(Anders gesagt: wat iss'n danach passiert? Z.B.: lebt die alte Frau überhaupt noch? Vielleicht nicht ganz unwichtig, oder?)
_________________
Grüße,
Abrazo
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Rena Hermann
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.12.2005
Beiträge: 2886

BeitragVerfasst am: 13.04.06, 01:41    Titel: Antworten mit Zitat

Ist es nicht auch relevant, für _was_ die Tochter das Geld verwendet hat?

Weil für pflegerische Leistungen im Sinne der Kontoinhaberin, die ggf. nicht mehr in der Lage ist, dieses zu entscheiden, wäre das ja ggf. in Ordnung.
Wäre ja auch nicht der erste Fall, wo nicht in dieser Art bevollmächtigte Angehörige sowas beanstanden
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
k.
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 13.04.06, 20:18    Titel: Antworten mit Zitat

Danke, dann kann ja die Oma jetzt doch zum Anwalt gehen, wenn man da noch was machen kann.
Es war ja eigentlich für die Beerdigung gespart.
Und diese eine Tochter hat irgendwie dieses Verwaltungsrecht über die Oma.. ich weiß nicht so richtig wie man das nennt. ^^
Es ist doch dann erlaubt, wenn man so als Vormund oder so, dass Geld holt.. oder?!

Das Geld wurde für eine Reise und Aktien in Weißrussland ausgeben oder so.

Jedenfalls war das Geld für die Beerdigung und jetzt meint die Tochter, dass sie das nicht zurückgibt, weil dann.. wenn die Oma stirbt, die anderen 3 Kinder und sie die Beerdigung zusammen bezahlen werden.
Das werden sie aber wohl nicht, nicht weil sie das Geld nicht dafür ausgeben, sondern weil jeder inzwischen weiß, dass sie einfach das Geld nicht zurück gibt..obwohl sie sich PCs, Motorrad und sonst was kauft, wovon sie eh total verschuldet ist.. und dann wird es einen riesen Familienkrach geben. Und so weiter.

Danke jedenfalls.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Abrazo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 13.04.06, 20:55    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
ihre Tochter holt so einen Zettel vom der Sparkasse und lässt den unterschreiben von ihrer Mutter .. und erzählt, dass es nur irgendein Formular ist.

Eine Betreuung über die Finanzen dürfte wohl nicht bestanden haben, denn sonst hätte es keines von der Oma unterschriebenen Zettels bedurft, um Geld abzuholen.
Danach, ob jetzt eine Betreuung besteht, sollte man sich erkundigen. Wenn sie das Geld nachweislich für eigene Zwecke verbraucht hat, dürfte sie jedenfalls m.E. als Betreuerin ungeeignet sein.

Wenn die Oma 5000 € für ihre Beerdigung gespart hat, sollte man, egal wie, das Geld auch beschaffen. Es wird sie nämlich beruhigen, wenn sie weiß, dass sie eine anständige Beerdigung bekommt; vielen alten Leuten ist das sehr wichtig.

Einer nackten Frau kann man nicht in die Taschen greifen. Folglich wird die geldgierige Tochter wohl nichts dazu beitragen können. Also werden es die anderen tun müssen, so bitter das sein mag.

Von einer Strafanzeige würde ich abraten, wenn sie irgend vermeidbar ist. Ist ne hässliche Sache, sollte man nicht tun. Außerdem bringt der Oma das für die Beerdigung gar nichts, wenn die Tochter mittellos ist. Von einer Geldstrafe hätte sie nichts, sondern nur der Staat. Besser wäre es imho zu versuchen, das Geld zivilrechtlich einzuklagen, wenn die Oma sonst nichts hat. Dann müssen die Beerdigung zwar trotzdem die anderen Kinder zahlen, jedoch haben sie als Ergebnis einen Titel gegen die Tochter, der 30 Jahre lang gilt. Sobald sie zu Geld kommt, kann sie damit gepfändet werden, auch Lohn und Gehalt. Strafanzeige käme nur dann in Betracht, wenn die Tochter sich partout weigert, ihre Schuld anzuerkennen.

Am einfachsten wäre die Sache, wenn die Oma noch was zu vererben hat. Hat sie kein Testament gemacht, könnte man der Tochter ein Schuldanerkenntnis abverlangen und das zu den Akten nehmen. Dann vermindert sich ihr Erbteil ganz einfach um die 5000 €, die sie vorab kassiert hat. Das heißt, das Erbe wird inklusive der 5000 durch die Anzahl der Kinder geteilt, und ihr Teil wird dann minus 5000 ausgezahlt.

Die imho sauberste Lösung, die aber bisschen was kostet, wäre, wenn man der Oma, falls Erbe da ist, keinen Anwalt schickt, sondern einen Notar. Dann macht sie nämlich mit seiner Hilfe und seiner fachkundigen Beratung ein notarielles Testament und die Probleme sind gelöst.
_________________
Grüße,
Abrazo
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Strafrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.