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Wie funktioniert eine Anwaltskanzlei?

 
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Glücksfee
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Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 12.04.06, 13:43    Titel: Wie funktioniert eine Anwaltskanzlei? Antworten mit Zitat

Hallo,
ich hätte gerne folgende Frage beantwortet, diese ist mir sehr wichtig und zwar: Wie funktioniert eine Anwaltskanzlei?
Wäre toll, wenn diese in Form eines korrekten Berichts beantwortet werden könnte also z.B. wer dort alles angestellt ist, was diese für Aufgaben haben (auch die Anwälte) usw.
Ich würde mich riesig über eine (schnelle) Antwort freuen!
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Gast






BeitragVerfasst am: 12.04.06, 18:32    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Glücksfee,

da über Stunden sich niemand bequent hat hier tätig zu werden...

Der Rechtsanwalt ist "Organ der Rechtspflege" und als Prozess- bzw. Verfahrensbevollmächtigter oder als Verteidiger in das Gerichtswesen eingebunden. Im sogenannten Anwaltsprozess darf ausschließlich er die Interessen des Rechtssuchenden vertreten. Er ist berechtigt, für seinen Mandanten Einsicht in amtliche Akten zu nehmen und hat dadurch die Möglichkeit, diesen umfassend zu beraten und seine Interessen sachgerecht zu wahren. Damit steht der Rechtsanwalt im Bereich der Justiz gleichberechtigt neben Richtern und Staatsanwälten.

Da der Rechtsanwalt einen freien Beruf ausübt und in seiner Berufsausübung unabhängig ist, steht er nicht in einem Dienstverhältnis zum Staat, hat also nicht etwa die Stellung eines Beamten mit den entsprechenden Beamtenrechten und -pflichten. Er ist bei seiner Berufsausübung ausschließlich an Recht und Gesetz gebunden. Er ist verpflichtet, seinen Beruf gewissenhaft auszuüben, wobei er im Interesse der Gerechtigkeit und im Interesse seines Mandanten tätig wird. Das notwendige Vertrauensverhältnis zwischen Rechtsanwalt und Mandant wird durch diese gesetzlich vorgeschriebene Unabhängigkeit auf eine solide Grundlage gestellt.

Der Rechtsanwalt ist aufgrund seiner umfassenden Ausbildung allein in der Lage, Rechtssuchende in allen Rechtsangelegenheiten sachkundig zu beraten und zu vertreten. Rechtssuchende und die Rechtsanwaltschaft werden deswegen durch das Rechtsberatungsgesetz vor unerlaubter Rechtsberatung durch andere Berufsgruppen geschützt.

Je nach Kanzleiform übt der Rechtsanwalt die Tätigkeit alleine oder mit anderen aus, sofern vorhanden (etliche RAe üben den Beruf ohne Angestellte aus) wird er durch Angestellte unterstützt, welche Telefondienste ausüben, Schriftsätze vorbereiten bzw Diktate abschreiben, Akten, Termine und Fristen überwachen und (ganz wichtig) auch das Rechnungswesen der Kanzlei verwalten...

Reichts oder mehr?
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Glücksfee
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Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 12.04.06, 20:05    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Exrichter,
vielen lieben Dank für deine Antwort!
Es wäre toll - wenn du noch mehr zu diesem Thema wüsstest - wenn du noch mehr darüber schreiben würdest. Ich würde mich sehr darüber freuen.
Liebe Grüße, Glücksfee
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 12.04.06, 20:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Glücksfee,

haben Sie ein Vorstellungsgespräch in einer Kanzlei? Oder wofür sind die Infos sonst gedacht?

Wenn man das weiß, fällt möglicherweise auch das Antworten leichter ...
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Glücksfee
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Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 12.04.06, 20:31    Titel: Antworten mit Zitat

ich bräuchte die Antwort auf die Frage als mindestens einseitiges Essay für meine Praktikumsmappe, da ich mein Praktikum beim Anwalt machen werde und ich dafür das Thema "wie funktioniert eine Anwaltskanzlei?" ausgewählt habe...
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Kobayashi Maru
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 12.04.06, 20:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hm, dann warte doch, bis das Praktikum anfängt und schreibe hinterher... Geschockt

Denn: Es gibt so viele Möglichkeiten, eine Kanzlei zu führen. Mehr verallgemeinern, als es Exrichter bisher getan hat, kann man m. E. nicht. Das hängt von der Anzahl der Anwälte in der Kanzlei ab, von der Mandatsstruktur, von den Tätigkeitsgebieten, ...
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Glücksfee
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Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 12.04.06, 21:00    Titel: Antworten mit Zitat

okay, nur man könnte evtl noch mehr auf die Rechtsanwaltsfachangestellten eingehen, weil dies meine Aufgabe sein wird. Es sind übrigens zwei Rechtsanwälte.
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 12.04.06, 21:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Glücksfee,

mal hier schauen.
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Kobayashi Maru
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 12.04.06, 21:18    Titel: Antworten mit Zitat

Hm, auch da kommt es wieder darauf an... Winken

Allgemein kann man folgendes sagen:

Zu den Aufgaben einer RA-Fachangestellten gehören die Termins- und Fristenkontrolle, Mandantenbetreuung (Terminsvereinbarung, Emfpang), Postbearbeitung, Buchhaltung, Schreiben von Diktaten.

Besondere Kenntnisse haben ReFa im Bereich Zwangsvollstreckung und Kosten- und Gebührenrecht. Je nach deren Fähigkeiten/Kenntnissen und der Einstellung des Chefs (will der alles selber machen, oder ist er bereit, die ReFa selbständig arbeiten zu lassen) bearbeiten ReFa eigenständig Zwangsvollstreckungsangelegenheiten (meist haben sie da mehr Ahnung als die Anwälte Winken ), erstellen Kostenrechnungen anhand der Akten und überwachen deren Ausgleich. Ist die ReFa wirklich gut, kann sie z. B. auch Verkehrsunfallsachen selber bearbeiten. Hier kommt es auf die Tätigkeitsgebiete der Kanzlei an. Ist ein Anwalt z. B. auf die Regulierung von Verkehrsunfällen spezialisiert, kann eine ReFa sicher selbständiger arbeiten, als in einer Wirtschaftskanzlei, die vorrangig Verträge für Mandanten erstellt. Dort fällt dann halt mehr Schreibarbeit an.

Aber wie gesagt, das hängt von der Kanzlei ab und in hohem Maße davon, ob der Anwalt in der ReFa eine qualifizierte Mitarbeiterin sieht, oder ob er sie in erster Linie als Schreibkraft und zum Kaffeekochen benötigt.
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Holzschuher
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Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 12.04.06, 22:36    Titel: Antworten mit Zitat

Exrichter hat folgendes geschrieben::
Damit steht der Rechtsanwalt im Bereich der Justiz gleichberechtigt neben Richtern und Staatsanwälten.


Schön wäre es, wenn es so wäre!?
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Gruß
Peter H.
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Metzing
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Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 13.04.06, 01:46    Titel: Antworten mit Zitat

Kobayashi Maru hat folgendes geschrieben::
bearbeiten ReFa eigenständig Zwangsvollstreckungsangelegenheiten (meist haben sie da mehr Ahnung als die Anwälte Winken )

KoMa, Du bist so ein unverbesserlicher Optimist... Lachen Wenn eine ReNo oder ReFa heute ihre Ausbildung abgeschlossen hat, muß man ihr erst einmal das Zwangsvollstreckungsrecht von Grund auf erklären... Ich HASSE das, daß Du die ReNo's/ReFa's immer so optimistisch beurteilst... Sehr böse Mit den Augen rollen

Beste Grüße

Metzing
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Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 13.04.06, 08:26    Titel: Antworten mit Zitat

Das gilt aber auch für Volljuristen, die sich in die Selbstständigkeit als Anwalt stürzen.
KoMa hat ja auch nicht von den 18jährigen Gören gesprochen, die gerade anfangen. Eine ReFa mit 10 Jahren Berufserfahrung kann sicherlich einem Anwalt im ersten Berufsjahr viel abnehmen.

Bezüglich der 18jährigen Gören stimme ich allerdings Metzing zu. Bei einzelnen Exemplaren hätte ich sogar Sorge um meine Senseo....
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Kobayashi Maru
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 13.04.06, 08:53    Titel: Antworten mit Zitat

Morgen,

also:

1. Habe ich natürlich nicht die frisch ausgelernte ReFa gemeint. Daß die in der Schule nix lernen, ist mir auch klar. Traurig, aber wahr.

2. Kann ich mich nur noch einmal wiederholen: Falsches Personal! Auf den Arm nehmen
Es ist definitiv nicht so, daß eine ReFa erst mit 25 Jahren Berufserfahrung einigermaßen in der Lage ist, einen nicht alltäglichen Anspruch in einem PfÜb zu formulieren.

Ich sehe zwei Probleme: Bei der derzeitigen wirtschaftlichen Situation vieler Anwälte wird zu allererst am Personal gespart. Daß sich eine wirklich gute ReFa nicht für´n Appel und ´n Ei verkauft, sollte jedem klar sein. Wenn man an dieser Stelle nicht investieren will/kann, muß man halt das nehmen, was "übrig bleibt". Daß das nicht gerade die Leuchten sind, ist mir auch klar.

Zum anderen gibt es viele Anwälte, die ihre Angestellten als bessere Schreibkräfte betrachten und gar nicht auf die Idee kommen, daß die ReFa vielleicht etwas anderes könnte/wollte, als nur Bänder zu tippen. Wenn man als Anwalt nicht in der Lage ist, auch mal loszulassen, soll heißen: Verantwortung zu übertragen, wie soll die Angestellte Selbständigkeit lernen? Natürlich hält der Anwalt letztendlich durch seine Unterschrift den Kopf für all das hin, was die Kanzlei verläßt. Nur - ist man tatsächlich ein schlechterer Anwalt, weil z. B. der GV oder der RPfl. einen ZV- oder PfÜb-Antrag zurückgehen läßt (oder auch nur um Klarstellung o.ä. bittet - such Dir was aus), den die ReFa allein bearbeitet hat? Das nächste Mal weiß sie es und macht es gleich richtig. Gerade Zwangsvollstreckung ist m. E. nicht Anwaltsaufgabe - dafür hat die ReFa nämlich eine spezielle Ausbildung und unterscheidet sich von der Sekretärin! Gleiches gilt für´s Kosten- und Gebührenrecht. Ein Anwalt, der Kostenfestsetzungsanträge diktiert oder selber Beschwerden im Kostenfestsetzungsverfahren schreibt, macht m. E. etwas falsch. Und wenn eine Gebühr im KfB abgesetzt wird, weil sie im Antrag nichts zu suchen hatte - na und? Hat sie was gelernt, und denkt das nächste Mal drüber nach oder schaut vielleicht selber mal in einen Kommentar. So fördert man sein Personal - und hat selber was davon!

Daß es zur Genüge auch hoffnungslose Fälle gibt, will ich nicht bestreiten - nur: in meiner Kanzlei hätten die nix zu suchen!
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