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Personen X, Y und Z kaufen bei einem Haarteilenhersteller 3 Haarteile..2 Mitarbeiterinnen der
Firma setzen jeder einzelnen die Haarteile provisorich auf um zu sehen ob die Farbe etc. den eigenen entspricht...Es muß erwähnt werden, daß es sich bei diesen Haaren um Volumenfüller handelt die komplett Waben haben durch die noch das eigene Haar durchgezogen werdenn muß um einen natürlichen Effekt zu erzielen..Die Mitarbeiterinnen haben dies nicht getan da dies zuviel Zeit in Anspruch genommen hätte....Den Privatpersonen wurde gesagtt, daß die Handhabung ein Kinderspiel sei und man sich keine Gedanken über die Handhabung machen sollte....Daraufhin haben alle 3 Personen jeweils
800,-EUR gezahlt und die Ware mitgenommen...Person Z allerdings hat das zuvor befestigte Haarteil auf dem Kopf gelassen und hat damit den Salon verlassen..Während der Heimfahrt allerdings abnehmen müssen da es ja nur provisorich befestigt war und abzufallen drohte.
Zu Hause angekommen haben alle 3 versucht die Haarteile zu befestigen...Dies war schier unmöglich da die eigenen Haare mit einer Häkelnadel durchgezogen werden mu´ßten..
Die Personen versuchten 2 Tage lang die Haarteile zu befestigen --Ohne Erfolg...
Weder alleine noch mit Gegenseitiger Hilfe war dies möglich...
Am 3.en Tag (sonntag) hat man sofort bei der Firma angerufen und auf dem AB
die Nachricht hinterlassen, daß das vierte Haarteil das in Auftrag gegebenn wurde abzubestellen. und auch erwähnt das man große Probleme mit der Anbringung der HT
hat..
Am darauf folgenden Tag hat man telefonissch mit der Firma gesprochen..DIese verweigern allerdigs bis heute die Rücknahme mit der Begründung, daß extra Klipse an die Teile angenäht worden sind und man deshalb nicht zurücknehmen könnte..
Außerdem hätte man die Haarteile ja schon mal auf dem Kopf gehabt etc..
Selbst die Argumentation, daß die Befestigungsklipse, die nur mit einem nähfaden befestigt wurden, beim ersten probieren abgefallen sind war zwecklos..
WIe sieht es rechtlich aus??
Gibt es ein GENERELLES Rückgaberecht das auch hier zutrifft?
Können diese Personen trotzdem die Haarteile zurückschicken und ihr Geld zurück fordern??
Nehmen wir an die Personen habenn mit EC karte gezahlt und würden das Geld von der Bank zurückbuchen lassen?!
Gibt es ein GENERELLES Rückgaberecht das auch hier zutrifft?
Nein wieso auch
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 13.04.06, 09:05 Titel:
Zur Rückgabemöglichkeit: was steht in den AGB?
Zur Rückgabe der EC-Kartenbelastung: vergessen Sie's, damit würden die Personen sich nur unnötigen Ärger einhandeln. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Nehmen wir an die Personen habenn mit EC karte gezahlt und würden das Geld von der Bank zurückbuchen lassen?!
dann würde halt ne rechnung geschickt werden, wenn die nicht bezahlt wird, ein mahnverfahren eingeleitet...weitere kosten, etc...
man kann ja immer noch professionelle hilfe in anspruch nehmen, evtl. ist man als laie ja nicht in der lage das vernünftig auf den kopf zu bringen. wenn die teile aber auch durch einen fachmann nicht passen, liegt offensichtlich ein sachmangel vor, dann hat die firma nachzubessern, oder ersatz zu liefern. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
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