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Verfasst am: 12.04.06, 17:49 Titel: Haftung bei Feier im Kindergarten
Guten Tag!
Ich hoffe, meine Fragen sind hier im richtigen Forum:
Nehmen wir einmal an, engagierte Eltern wollen in ihrem Kindergarten am Abend eine gemeinsame Fete/Feier veranstalten. Gehen wir einmal so von 60 Personen aus. Der gesamte Erlös aus dieser Feier würde dem Kindergarten voll zu gute kommen (geschätzt 500 Euro).
Und nehmen wir weiter an, der Kindergarten würde dem zustimmen, bestünde aber auf einen "Vertrag", damit die Haftungsfragen bei Schäden gesichert wären.
Der Vertrag würde nur mit einer Person( nennen wir sie hier mal A) geschlossen.
Dazu nun meine Fragen:
1. Wäre es überhaupt ratsam, sich als einzelner auf so etwas einzulassen?
2. Haftet in solch einem Fall dann die Privathaftpflicht von A?
3. Wie ist die Regelung, wenn ein ganz anderer, als A, einen Schaden verursacht - würde sich dann die Versicherung von A das Geld bei demjenigen wiederholen?
4. Wäre es nicht viel einfacher, das ganze über die Versicherung des Kindergartens laufen zu lassen, die sich dann am "Verursacher" schadlos hält?
Für Hinweise und Ratschläge wäre ich sehr dankbar!
ein kompliziertes thema; aber aus dem bauch heraus -mit halbwegs gesundem enschenverstand- :
zu 1: ein klares "nein"
zu 2: nein - jedenfalls spätestens dann nicht, wenn a nicht der verursacher des schadens ist
zu 3: nein, weil a ja nicht haftbar ist leistet seine vers. nicht und damit kein übergang nach $67 vvg
zu 4: sicherlich ja, aber hier bedarf es einer sog. "veranstalter-haftpflicht". normal sollte der kiga eine solche haben, im zweifel auch nur für -zu beginn der vers-periode- anzumeldende veranstaltungen. das kostet dann halt extra-prämie zur betriebs-hp
ob bei der veranstaltung "gewinne" für den veranstalter erzielt werden sollen ist m.e. unerheblich. wichtig ist, dass der veranstalter feststeht. und der veranstalter haftet auch nur per betriebs-/veranstalter-hp für schäden, die dritten gegenüber verursacht werden, i.d.r. also personenschäden im rahmen der veranstaltung, z.b. durch "stolpern über kabel", "verbrennungen von speisenbereitern" usw....
schäden, die teilnehmer am eigentum des veranstalters verursachen sind i.d.r. über die phv des verursachers gedeckt - solange er nicht sinnunslos betrunken ist _________________ MfG,
Duisburger
Mit einer "kurzfristigen Haftpflichtversicherung für Veranstaltungen" hat wohl keiner von uns täglich zu tun. Person A sollte sich an die Versicherungsgesellschaft seines Vertrauens wenden und dort ein persönliches Gespräch suchen. Dort wird ihr dann auch ein entsprechendes Angebot erstellt. _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist WM- ich war dabei!!
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