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Gebäudebrandtversicherung

 
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moradin
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.01.2005
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 13.04.06, 13:31    Titel: Gebäudebrandtversicherung Antworten mit Zitat

Kunde A der Versicherung hat einen Wasserschaden, der durch die Gebäudebrandtversicherung auch abgedeckt wird.

nun ist das Problem, daß Kunde A kein gewöhnliches Haus hat, sondern ein dänisches Energiesparhaus, was der Versicherung auch bekannt ist und dadurch auch höhere Versicherungsraten fällig werden.

Das Problem nun ist, daß durch den Wasserschaden größere Beschädigungen an diesem Energiesparhaus aufgetreten sind.
Kunde A hat beschlossen, daß er nicht die Handwerker vor Ort beauftragt (da kein Handwerker Vorort sich mit so einem Energiesparhaus auskennt) sondern die Firma, die das Haus gebaut hat.

Nun ist die Frage ob die Versicherung die Kosten der Firma bezahlen muss, auch wenn Sie über dem "normalen Satz von 39 Euro"(O-Ton Versicherungsvertreter) liegen
die Firma verlangt einen stundenlohn von ca 50 Euro.
Auch sind durch den längeren Anfartsweg noch anfartskosten u.s.w. angefallen.

Die Versicherung weigert sich nun die höheren Kosten zu bezahlen.

Hat der Kunde A das recht die erhöten Kosten ersetzt zu bekommen ?
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Mogli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 13.04.06, 13:57    Titel: Antworten mit Zitat

Hm. Ich zitiere mal aus meinem Standardwerk zur Wohngebäudeversicherung (Dietz, Kap. R 1.3.3)

In der Wohngebäudeversicherung gilt der Grundsatz der abstrakten Schadenberechnung. Es werden die Preise zugrundegelegt, die am Versicherungsort tätige Bauhandwerker berechnen. (...) Es kommt infolgedessen nicht darauf an, welche Reparaturkosten die Beseitigung des Schadens beim VN tatsächlich verursacht. Dies kann dazu führen, dass die tatsächlich anfallenden Reparaturkosten höher oder niedriger sind als die "notwendigen Reparaturkosten" im dargestellten Sinn. Fallen höhere Kosten an, gehen sie zu Lasten des VN. Eventuelle Einsparungen kann der VN in Anspruch nehmen.


Danach hätte der Versicherer Recht. Ich finde in meinen Kommentierungen nichts zu dem vorliegenden Sachverhalt, dass das Haus derart "speziell" gebaut ist, dass nur spezielle Handwerker in der Lage wären, den Schaden korrekt zu beheben.

Ist es denn nicht möglich, wenn schon "vor Ort" keine fachkundigen Handwerker tätig sein sollten, im etwas entfernteren Umkreis Bauhandwerker zu finden, die das ordentlich reparieren können und einigermaßen "marktübliche" Stundensätze und weniger Anfahrtskosten verlangen?
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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Duisburger
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 13.04.06, 19:00    Titel: Antworten mit Zitat

aus welchem grund wurde den der risikozuschlag vereinbart?
wegen bestimmter haustechnik? dann sollte dem vr ja bekannt sein, dass er im schadenfall mit einem erhöhten wiederherstellungsaufwand zu rechnen hat.
oder geht der risikozuschlag nur auf die bak (nicht-massiv) zurück?
_________________
MfG,
Duisburger

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Eifeler
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Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 462

BeitragVerfasst am: 14.04.06, 18:27    Titel: Re: Gebäudebrandtversicherung Antworten mit Zitat

moradin hat folgendes geschrieben::
Nun ist die Frage ob die Versicherung die Kosten der Firma bezahlen muss, auch wenn Sie über dem "normalen Satz von 39 Euro"(O-Ton Versicherungsvertreter) liegen die Firma verlangt einen stundenlohn von ca 50 Euro.
Auch sind durch den längeren Anfartsweg noch anfartskosten u.s.w. angefallen.

Die Versicherung weigert sich nun die höheren Kosten zu bezahlen.

Hat der Kunde A das recht die erhöten Kosten ersetzt zu bekommen ?


Wenn ich das hier richtig deute, hat Kunde A trotz der eindeutigen Aussage der Versicherung Handwerker beauftragt, die höhere Kosten verursacht haben. Wenn er hierzu keine Kostenzusage erhalten hat, wird er vermutlich auf den erhöhten Kosten sitzen bleiben. Verlegen
_________________
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Viele Grüße Eifeler
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Wer aufhört, besser zu werden, hört auf, gut zu sein !
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