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Verfasst am: 13.04.06, 15:18 Titel: Diebstahl aus Auto in Hollandurlaub
A wurde letzte Nacht in seinem Holland Urlaub bestohlen,Passat wurde aufgebrochen (ohne erkennbare Spuren) und das Radio,Navi und Handy wurden geklaut,aber wer kann mir sagen ob das überhaupt eine Versicherung übernimmt?Schaden wurde direkt der holl.Polizei gemeldet,Versicherung übernimmt wenn nur Radio,Navigationssystem und Handy nicht,da mobile Gegenstände die nicht eingebaut sind
evtl. besteht versicherungschutz über eine hausratversicherung. grundsätzlich ist zwar vorraussetzung, das sich ein einbruch-diebstahl innerhalb eines gebäudes ereignen muss, aber einige hausratversicherungs-tarife bieten auch versicherungschutz wenn ein auto "draußen" aufgebrochen wird. allerdings sind oftmals elektronische geräte wie z.b. handy vom versicherungschutz ausgeschlossen.
wenn überhaupt versicherungschutz gewährt wird, weil keine spuren vorhanden sind... das betrifft sowohl die teilkasko als auch eine hausratversicherung.
ansonsten ist es schon richtig, das die teilkasko nur fahrzeugteile ersetzt, bzw. teile, die fest mit dem fahrzeug verbunden sind, wie z.b. radio. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
der fall: auto wurde aufgebrochen und navi rausgeklaut. versicherung will höchstens eingeschlagene scheibe bezahlen und das navi nur, wenns fest eingebaut ist.
1. was gilt als fest eingebaut? ein saugnapf wird wohl nicht reichen, oder?
2. ist nicht der witz an den meisten navis, dass sie nicht fest eingebaut sind, so dass man sie überall mit hin nehmen kann? darf damit die versicherung überhaupt mobile navis von dem versicherungsschautz ausschließen?
Fest eingebaute Teile (z. B. Autoradio und Navi ab Werk) zahlt die Teil- bzw. Vollkaskoversicherung.
"Losen" Hausrat bezahlt eine "normale" Hausratversicherung nur, wenn das Fahrzeug in einem Parkhaus (Gebäude) abgestellt war (Definition Einbruchdiebstahl). War das Fahrzeug ausserhalb eines Parkhauses abgestellt, greift nur eine evtl. Zusatzdeckung der Hausratversicherung ("Hausrat mobil" o.ä.), das aber auch nur dann, wenn der Fahrzeughalter unter Verletzung seiner Sorgfaltspflichten den Dieb nicht dadurch angestiftet hat, dass wertvolle Gegenstände von aussen sichtbar im Fahrzeug lagen.
In jedem Fall wird zur Geltendmachung der Schäden gegenüber einer Versicherung ein Polizeiprotokoll benötigt.
der fall: auto wurde aufgebrochen und navi rausgeklaut. versicherung will höchstens eingeschlagene scheibe bezahlen und das navi nur, wenns fest eingebaut ist.
1. was gilt als fest eingebaut? ein saugnapf wird wohl nicht reichen, oder?
2. ist nicht der witz an den meisten navis, dass sie nicht fest eingebaut sind, so dass man sie überall mit hin nehmen kann? darf damit die versicherung überhaupt mobile navis von dem versicherungsschautz ausschließen?
fest eingebaut heißt dauerhaft und stationär mit dem wagen verbunden, das gegenteil ist halt mobil, das kann man einstecken, rausnehmen, mitnehmen. was auch immer. es kommt hier nicht so sehr darauf an, das ein mobiles navi auch (mit saugnapf) eingebaut wird, sondern das das fest eingebaute nicht so ohne weiteres ausgebaut und woanders genutzt werden kann.
ob das nun ein witz ist? den kann ich jedenfalls nicht erkennen. wenn ein navi mobil ist, warum nehmen sie es dann nicht zu gefahrenabwehr mit oder nehmen es zumindest aus der halterung und verwahren es im handschuhfach?
und zur letzten frage, ob versicherer überhaupt mobile navis ausschließen dürfen vom versicherungsschutz: die antwort heißt schlicht und einfach: JA! es herrscht vertragsfreiheit und sie bekommen spätestens mit dem versicherungsschein ja auch die avb`s und haben dann noch die möglichkeit den vertrag aufzuheben.
Diebstahl ist normalerweise über die Teilkaskoversicherung versichert. Allerdings wird es schwierig eine Entschädigung zu bekommen, wenn keine Aufbruchsspuren vorhanden sind, da vielleicht das Auto nicht abgesperrt war und die Diebe somit gar nichts aufbrechen mussten. Der Versicherungsnehmer hätte dann grob fahrlässig gehandelt und würde leer ausgehen! Wenn eine Entschädigung übernommen wird, dann für das Radio, evtl. noch für das Navigationssystem, auf keinen Fall für das Handy, jedenfalls nicht durch die Teilkaskoversicherung.
War das Fahrzeug in einem Gebäude, z.B. Parkhaus geparkt und kann ein Einbruch in das Fahrzeug nachgewiesen werden, dann wäre zumindest für das Handy die Hausratversicherung zuständig, für das Navigationssystem aber nicht!
War das Fahrzeug in einem Gebäude, z.B. Parkhaus geparkt und kann ein Einbruch in das Fahrzeug nachgewiesen werden, dann wäre zumindest für das Handy die Hausratversicherung zuständig, für das Navigationssystem aber nicht!
Hausrat ist definiert als Gebrauchs- bzw. Verbrauchsgegenstände. Warum sollte unter den o. g. Voraussetzungen die Hausratversicherung demnach nicht für das Navigationssystem aufkommen? Für mich ist das stinknormaler Hausrat. Natürlich müssen wir hierbei die Entschädigungsgrenze der Außenversicherung (meist 10% der Gesamtversicherungssumme) beachten. Das ist aber für mich auch alles. _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist WM- ich war dabei!!
Das mobile GPS dürfte zum Hausrat gehören. Nach VHB (§ 1, Abs. 6) sind zwar ausgeschlossen: "Kraftfahrzeuge (...) sowie Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen".
Allerdings kann das mobile GPS auch außerhalb des KFZ, z.B. zum Wandern oder Fahrradfahren benutzt werden. Deshalb denke ich, dieser Ausschluss zieht hier nicht. Ist also Hausrat.
Bleibt die Frage, ob der Vorfall selbst im Rahmen der Hausratversicherung versichert ist. Das könnte schwierig werden.
Nehmen wir mal an, es bestehen die "Standard-Bedingungen", ohne weitere Einschlüsse. Dann wäre nur Einbruchdiebstahl versichert. Der Einbruchdiebstahl im Sinne der hausratversicherung ist "gebäudegebunden", d.h. ein Einbruch kann nur voriiegen innerhalb eines Gebäudes:
"Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn jemand versicherte Sachen wegnimmt, nachdem er
a) in einen Raum eines Gebäudes einbricht (...)
b) in einem Raum eines Gebäudes ein Behältnis aufbricht (...)
(...)"
Das heißt nun, wenn das Auto auf der Straße stand, sind die geforderten Voraussetzungen schon mal nicht erfüllt. Wenn das Auto allerdings im Parkhaus stand, zählt das Auto als "Behältnis im Raum eines Gebäudes", somit wäre das ein versicherter Einbruchdiebstahl, wenn - und jetzt kommt ein dicker Knackpunkt - der Versicherungsnehmer nachweisen kann, dass das Auto tatsächlich aufgebrochen wurde oder mit falschen Schlüsseln oder anderen Sperrwerkzeugen geöffnet wurden. Diesen nachweis muss er zunächst mal führen. Wenn ihm das gelingt, müsste die Sache veersichert sein ( grundsätzliche Einschränkung "grobe Fahrlässigkeit" beachten)
So. Nun nehmen wir an, es sind die "Komfort"- oder "Exklusiv"-Bedingungen (oder wie sie auch immer heißen mögen) vereinbart. Hier ist die Position "Diebstahl aus verschlossenen KFZ" mitversichert. Insofern muss das Auto nicht im Parkhaus stehen, damit der Hausrat versichert ist. Aber es gibt hier mehrere Einschränkungen: erstens muss der Diebstahl zwischen 6.00 und 22.00 Uhr geschehen. Zweitens sind in dieser Position ausdrücklich nicht versichert "Mobiltelefone, EDV-Geräte oder sonstige elektronische Geräte" (zumindest in den mitr bekanten Bedingungen). Somit wäre weder das Handy noch das GPS hier mitversichert.
So, zum Schluss noch die bekannte Einschränkung, wie immer in der Sachversicherung: Wenn der Versicherungsnehmer den Schaden grob fahrlässig herbeigeführt hat, besteht keine Ersatzpflicht.
Das heißt, auch wenn das Auot im Parkhaus stand und nachweislich aufgebrochen wurde, kann es sein, dass der Vesicherer behauptet, der VN habe sich grob fahrlässig verhalten: z.B. Handy und GPS offen sichtbar im Auto liegenlassen.
Also, nochmal Zusammenfassung (ist vielleicht etwas unübersichtlich geraten):
Das Auto muss (nachweislich) aufgebrochebn oder mit nachschlüsseln geöffnet worden sein.
Dann ersetzt die Teilkasko die Schäden am Auto und an fest eingebauten Teilen.
Für sonstige Sachen, die nicht KFZ-Bestandteile sind, ist grundsätzlich die Hausratversicherung zuständig. Versicherungsfall liegt aber nur vor, wenn es sich tatsächlich um einen "Einbruchdiebstahl" im Sinne der Bedingungen gehandelt hat, nämlich "Behältnis im Raum eines Gebäudes", also Auto im Parkhaus. Wenn nicht, dann greift auch eine eventuell vereinbarte Zusatzdeckung "Diebstahl aus veschlossenen KFZ" nicht, weil elektronische Geräte hier ausdrücklich ausgeschlossen sind.
Und für beides (Kasko und Hausrat) gilt: Grobe Fahrlässigkeit (die der Versicherer zu beweisen hätte) wäre ein Ablehnungsgrund. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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