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Gewerbe mit unter 18
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kahela
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.01.2006
Beiträge: 59

BeitragVerfasst am: 13.04.06, 18:18    Titel: Gewerbe mit unter 18 Antworten mit Zitat

Guten Tag,

ich würde gern erfahren, ob es möglich ist mit unter 18 Jahren ein Gewerbe zu eröffnen.

Ich habe von einem Fall gehört, wo das möglich war ...


Vielen Dank für Ihre Antworten.


Mfg kahela
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hanfsamen
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Anmeldungsdatum: 17.02.2005
Beiträge: 229
Wohnort: Münster

BeitragVerfasst am: 13.04.06, 19:16    Titel: Antworten mit Zitat

Mit Zustimmng der gesetzlichen Vertreter grundsätzlich ja.
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kahela
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.01.2006
Beiträge: 59

BeitragVerfasst am: 13.04.06, 19:18    Titel: Antworten mit Zitat

Ok - Danke.

Weißt du zufällig auch, wo man sich über die Sachen informieren kann, z.B. was für Steuern man abführen muss, was man für Pflichtet hat usw. kennst du da eine gute Seite ?

Mfg kehela
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hanfsamen
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Anmeldungsdatum: 17.02.2005
Beiträge: 229
Wohnort: Münster

BeitragVerfasst am: 13.04.06, 19:22    Titel: Antworten mit Zitat

Du musst 16% Umsatzsteuer abführen und deinen Reingewinn mit 15-42% versteuren (Einkommenssteuer/Körperschaftssteuer). Dann kommen die Kosten für deine Versicherungen.

Die Frage ist eher, ob du die Zeit für ein Gewerbe hast und die notwendigen Qualifikationen.

Was willst du den machen?
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kahela
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.01.2006
Beiträge: 59

BeitragVerfasst am: 13.04.06, 19:23    Titel: Antworten mit Zitat

Zeit hab ich allerhand Sehr glücklich Aber wenn ich das schon wieder höre, das ich gleich 15-42% vom Gewinn abgeben soll ... Sehr glücklich

Ich wollte ein Hosting aufmachen ( Also Internetspeicherplatz anbieten mit Domains usw )
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hanfsamen
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Anmeldungsdatum: 17.02.2005
Beiträge: 229
Wohnort: Münster

BeitragVerfasst am: 13.04.06, 19:29    Titel: Antworten mit Zitat

Dann also eine Dienstleistung. Bei den Rechnungen, die du deinen Kunden ausstellst, musst du die Mehrwertsteuer mitangeben. Diese 16% müssen monatlich ans Finanzamt abgeführt werden. Den Reingewinn den du erwirtschaftest (Einnahmen netto - Ausgaben netto) muss bei der Einkommenssteuererklärung jährlich angegeben werden und wird versteuert mit 15 - 42 %. Allerdings hast du einen jährlichen Freibetrag von 24.500 €.

Kosten der Gewerbeanmeldung: 20 €. Du hast Buchführungspflicht.
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kahela
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Anmeldungsdatum: 20.01.2006
Beiträge: 59

BeitragVerfasst am: 13.04.06, 19:32    Titel: Antworten mit Zitat

Das heißt, wenn ich weniger als 24.500€ Reingewinn mache, muss ich auch keine Steuerklärung machen, oder doch eine machen und keine Steuern abführen ? ( außer an das Finanzamt )
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 13.04.06, 19:37    Titel: Antworten mit Zitat

Das hier
hanfsamen hat folgendes geschrieben::
Du musst 16% Umsatzsteuer abführen und deinen Reingewinn mit 15-42% versteuren (Einkommenssteuer/Körperschaftssteuer). Dann kommen die Kosten für deine Versicherungen.
und das hier
hanfsamen hat folgendes geschrieben::
Bei den Rechnungen, die du deinen Kunden ausstellst, musst du die Mehrwertsteuer mitangeben. Diese 16% müssen monatlich ans Finanzamt abgeführt werden. Den Reingewinn den du erwirtschaftest (Einnahmen netto - Ausgaben netto) muss bei der Einkommenssteuererklärung jährlich angegeben werden und wird versteuert mit 15 - 42 %. Allerdings hast du einen jährlichen Freibetrag von 24.500 €. Kosten der Gewerbeanmeldung: 20 €. Du hast Buchführungspflicht.
ist ein schönes Beispiel dafür, warum es hier Forenregeln gibt - die Aussagen sind in dieser Absolutheit schlicht falsch! Böse

Kahela, informieren Sie sich bei einer IHK in Ihrer Nähe. Dort wird man Ihnen auch mögliche weitere Anlaufstellen (Gründerberatung etc.) nennen können. Und, auch wenn es übertrieben klingen mag: konsultieren Sie auf jeden Fall einen Anwalt und evtl. auch einen Steuerberater!
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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
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hanfsamen
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Anmeldungsdatum: 17.02.2005
Beiträge: 229
Wohnort: Münster

BeitragVerfasst am: 13.04.06, 19:45    Titel: Antworten mit Zitat

Check mal deine PM-nachrichten.
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kahela
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Anmeldungsdatum: 20.01.2006
Beiträge: 59

BeitragVerfasst am: 13.04.06, 19:49    Titel: Antworten mit Zitat

Ja ich habs gelesen Smilie Ich werd mal durchrechnen ob das was für mich bringt Smilie
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hanfsamen
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Anmeldungsdatum: 17.02.2005
Beiträge: 229
Wohnort: Münster

BeitragVerfasst am: 14.04.06, 13:29    Titel: Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::
die Aussagen sind in dieser Absolutheit schlicht falsch! Böse


Das sollte ja nur einen allgemeinen Eindruck von dieser Thematik vermitteln. Natürlich gibt es da noch eine Menge mehr. Es ist immer von Fall zu Fall gesondert zu betrachten.
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FM
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 14.04.06, 13:40    Titel: Antworten mit Zitat

hanfsamen hat folgendes geschrieben::
Den Reingewinn den du erwirtschaftest (Einnahmen netto - Ausgaben netto) muss bei der Einkommenssteuererklärung jährlich angegeben werden und wird versteuert mit 15 - 42 %. Allerdings hast du einen jährlichen Freibetrag von 24.500 €.


Schön wär's Smilie

Der Freibetrag liegt bei 7.664 Euro jährlich für einen Alleinstehenden. Bei einem Gewinn von 24.500 Euro ist eine Einkommensteuer von 4.124,00 Euro und Soli-Zuschlag von 226,82 Euro zu zahlen (bezogen auf 2005). Sonderausgaben wären natürlich vorher zu beachten.

Du hast vermutlich Einkommen- mit Gewerbesteuer verwechselt.
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 14.04.06, 13:52    Titel: Antworten mit Zitat

hanfsamen hat folgendes geschrieben::
Das sollte ja nur einen allgemeinen Eindruck von dieser Thematik vermitteln. Natürlich gibt es da noch eine Menge mehr. Es ist immer von Fall zu Fall gesondert zu betrachten.
Ach was, tatsächlich? Geschockt Dann schreiben Sie das doch auch so hin und stellen nicht irgendwelche Behauptungen auf, die nicht haltbar sind! Böse
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hanfsamen
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Anmeldungsdatum: 17.02.2005
Beiträge: 229
Wohnort: Münster

BeitragVerfasst am: 14.04.06, 14:49    Titel: Antworten mit Zitat

Stimmt die 24.500 waren bei er Gewerbesteuer. Hab ich gestern (als ich nicht ganz nüchtern war) etwas durcheinnander geworfen. Der Satz musste eigentlich lauten: Allerdings hast du einen jährlichen Freibetrag von 24.500 € bei der Gewerbesteuer. Und wenn man ein guter Buchhalter ist bleibt man auch leicht darunter...(z. B. einen neuen Firmenwagen kaufen im Dezember) Sehr glücklich
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Rechtsverdreher
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 50

BeitragVerfasst am: 14.04.06, 20:55    Titel: Antworten mit Zitat

hanfsamen hat folgendes geschrieben::
Mit Zustimmng der gesetzlichen Vertreter grundsätzlich ja.

Um ein Gewerbe als Minderjähriger anzumelden braucht man grund- und zusätzlich die Bestätigung des Vormundschaftsgerichts. §112 BGB.
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