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Private EDV Nutzung am Arbeitsplatz

 
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martin69
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 09.04.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 09.04.06, 17:46    Titel: Private EDV Nutzung am Arbeitsplatz Antworten mit Zitat

Hallo,
ich habe eine dringende Frage. Weinen
Ich soll jetzt von meinem Arbeitgeber eine fristlose Kündigung erhalten, weil ich trotz einer EDV Nutzungsvereinbarung, während der Arbeitszeit (im Büro) vor ca. 18-24 Monaten private Schreiben an Ämter, Versicherungen usw. geschrieben habe.
Gibt es da vielleicht eine "Verjährungsfrist" oder ist eine fristlose Kündigung aufgrund meines "Vergehens" überhaupt rechtens ???

Lieber Gruss Mit den Augen rollen
martin69
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T.M.R.
Gast





BeitragVerfasst am: 09.04.06, 18:04    Titel: Antworten mit Zitat

martin, was ist denn überhaupt zur Nutzung geregelt? Wann genau hat denn der Arbeitgeber von der privaten Nutzung erfahren?

MfG
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tom.s
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.02.2006
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 09.04.06, 19:54    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Martin,

eine fristlose Kündigung für ein Vergehen, das 18 Monate zurückliegt, finde ich sehr fragwürdig. Ich glaube nicht, dass sich das halten ließe (Genaueres weiß der Anwalt deines Vertrauens, und letzlich entscheidet darüber ein Arbeitsrichter!). Ich kann mir in so einem Fall eigentlich nur eine Abmahnung als Sanktion vorstellen.

Wenn ich aber richtig lese:
Zitat:
Ich soll jetzt von meinem Arbeitgeber eine fristlose Kündigung erhalten,
dann hast du die Kündigung noch nicht.

Falls du tatsächlich eine bekommst, kann ich nur empfehlen: Zum Anwalt und fachlich beraten lassen!

Schöne Grüße, Tom
_________________
Das ist nur meine Meinung: keine Gewähr, keine Garantie, keine Rücknahme! Geschockt
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FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 09.04.06, 21:13    Titel: Antworten mit Zitat

Eine fristlose Kündigung muß innerhalb von 14 Tagen erklärt werden. Aber hier zählt nicht der Tatzeitpunkt, sondern die Kenntnis des Arbeitgebers.

Da es bei solchen Vorfällen in der Regel nicht so sehr um die Abnutzung des PC oder den Verbrauch an Toner geht, sondern um die viel teurere Arbeitszeit, könnte man dem Arbeitgeber vielleicht vorschlagen, dafür mal Samstag einen halben Tag nachzuarbeiten. Vielleicht ist er dann schon zufrieden. Muss er aber nicht annehmen.

Eine fristlose Kündigung hat vor Gericht zwar kaum eine Chance, wenn's wirklich nur um 2 oder 3 Briefe ging. Aber selbst wenn man so ein Verfahren gewinnt, ist im Normalfall der Arbeitsplatz damit nicht gerettet. Und was nützen einem schon ein paar Tausend Euro Abfindung, wenn man anschließend vielleicht ein Jahr oder länger arbeitslos ist.
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Uwe M.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.06.2005
Beiträge: 144

BeitragVerfasst am: 12.04.06, 10:59    Titel: Antworten mit Zitat

Ich halte eine fristlose Kündigung ebenfalls für nicht haltbar. Zumal sich der AN ja (wenn ich es richtig verstehe) in den letzten 18 Monaten diesbzgl. einwandfrei verhalten hat.

Die rechtmäßige Reaktion des Arbeitgebers wäre eine Abmahnung und bei nochmaligem gleichartigen Fehlverhalten eine fristgemäße verhaltensbedingte Kündigung.

Wenn die fristlose Kündigung wirklich kommt, würde ich auf jeden Fall dagegen klagen, schon um eine Sperrzeit bzgl. ALG I zu verhindern.
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Die Gesetze und der gesunde Menschenverstand haben nicht immer etwas miteinander zu tun.
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WOSO
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.06.2005
Beiträge: 69

BeitragVerfasst am: 13.04.06, 16:06    Titel: Antworten mit Zitat

Ich halte noch nicht einmal eine Abmahnung für zulässig, da n m.M. zwischen Zeitpunkt der Abmahnung und Zeitpunkt des Fehlverhaltens ein zu großer Zeitraum liegt.
Wegen der fehlender " Zeitnähe ist ja auch dem AN eine Stellungnahme, die ihm ja rechtlich zusteht, nicht mehr möglich. Wer weiß schon genau, was vor 17 Monaten im Detail war. Schliesslich kann ja die private Nutzung zu dem Zeitpunkt zulässig gewesen sein etc.
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Dummerchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 14.04.06, 08:46    Titel: Antworten mit Zitat

WOSO hat folgendes geschrieben::
Ich halte noch nicht einmal eine Abmahnung für zulässig, da n m.M. zwischen Zeitpunkt der Abmahnung und Zeitpunkt des Fehlverhaltens ein zu großer Zeitraum liegt.


Das spielt doch bei einer Abmahnung keine Rolle. Der Arbeitgeber kann zunaechst mal abmahnen, was und wann er will. Ob die Abmahnung dann gut genug war, um damit eine verhaltensbedingte Kuendigung zu begruenden, wird im Zweifelsfall ein Arbeitsgericht entscheiden.
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kdM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.09.2004
Beiträge: 3223
Wohnort: Raum Flensburg-Regensburg

BeitragVerfasst am: 14.04.06, 08:57    Titel: Antworten mit Zitat

Uwe M. hat folgendes geschrieben::
Ich halte eine fristlose Kündigung ebenfalls für nicht haltbar. Zumal sich der AN ja (wenn ich es richtig verstehe) in den letzten 18 Monaten diesbzgl. einwandfrei verhalten hat.


WOSO hat folgendes geschrieben::
Ich halte noch nicht einmal eine Abmahnung für zulässig, da n m.M. zwischen Zeitpunkt der Abmahnung und Zeitpunkt des Fehlverhaltens ein zu großer Zeitraum liegt.


Uwe M., WOSO: ihr beide ignoriert hartnäckig:

FM hat folgendes geschrieben::
Aber hier zählt nicht der Tatzeitpunkt, sondern die Kenntnis des Arbeitgebers.


Wie soll denn der Arbeitgeber zeitnah abmahnen oder kündigen, wenn er erst viel später davon erfährt?
_________________
„Ich habe zu keiner Zeit körperliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in irgendeiner Form angewandt. Die ein oder andere Watschn kann ich nicht ausschließen.“
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WOSO
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.06.2005
Beiträge: 69

BeitragVerfasst am: 18.04.06, 09:05    Titel: Antworten mit Zitat

Wie soll denn der Arbeitgeber zeitnah abmahnen oder kündigen, wenn er erst viel später davon erfährt?

Wieso organisiert der AG seien Firma nicht so, daß er so was nicht erst viel später erfährt?

Ich habe eher den Eindruck, da ich vom AG erst Munition gesammelt wird, um bei für ihn güstigen Gelegenheit verschossen wird.
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