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Arbeitslosengeld 1, Frage zur Berechnung

 
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Harald Weingaertner
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.04.2005
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 13.04.06, 19:15    Titel: Arbeitslosengeld 1, Frage zur Berechnung Antworten mit Zitat

Hallo alle,

das ist zwar kein reines Rechtsproblem, aber ich hoffe hier Leute zu treffen, die diese Frage vielleicht trotzdem beantworten können.

Ein Bekannter hat in den letzten 17 Jahren durchgehend gearbeitet, in den letzten 2 Jahren ca. 6.000 Euro Brutto (ca. 3.300 Euro Netto) verdient.

Nun ist er arbeitslos geworden und rechnete mit ca. 2.100 Euro Arbeitslosengeld. Bewilligt wurden aber "nur" ca. 1.500 Euro.

Die Dame vom Arbeitsamt sagte ihm, dass er zwar 78.000 Euro Brutto jährlich verdient hat, er aber monatlich nur bis zu einer Grenze von 5.200 Euro in die Arbeitslosenversicherung abgeführt hat. (zumindest habe ich das von ihm so verstanden).

Nun habe ich 2 Fragen:

1. Stimmt das, was ich verstanden habe?

2. Hat er eine Chance für die zeit der Arbeitslosigkeit irgendwo noch unterstützt zu werden? Von 3.300 Auto auf 1.500 Euro zu sinken verursacht natürlich erstmal erhebliche finanzielle Probleme, weil ja laufende Kosten von mind. 2.400 Euro da sind, die auch nicht groß reduziert werden können.

Danke, falls trotzdem jemand antwortet oder vielleicht mit einem Link weiterhelfen kann.

Harald
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Stefanie145
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 13.04.06, 19:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

Das stimmt, in der Rentenversicherung und im Recht der Arbeitsförderung lag im Jahr 2005 die Beitragsbemessungsgrenze bei 5.200 €, dieses Jahr bei 5.250 €. Da nur aus diesem Betrag die Beiträge gezahlt werden, dürfte dieser Betrag für das Arbeitslosengeld maximal berücksichtigt werden.
Krankengeld von der Krankenkasse gäbt es zum Beispiel nur aus max. 3.562,50 €, da die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen KV bei diesem Betrag liegt.

Eine zusatzliche Absicherung kann ggf. über eine private Versicherung abgedeckt werden. Eine gesetzliche Unterstützung gibt es meines Wissens nach nicht.
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Harald Weingaertner
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.04.2005
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 13.04.06, 19:28    Titel: Antworten mit Zitat

Herzlichen Dank für die schnelle Antwort. D.h., dass der Mann vorerst tierisch in den Ar... gekniffen ist, weil er knapp 2.000 Euro weniger bekommt. Aber das ist ein anderes Problem Winken Danke für die Auskunft. Sucht jemand einen Vertriebsleiter oder ähnliches Smilie
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Günni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.12.2004
Beiträge: 1232

BeitragVerfasst am: 13.04.06, 20:06    Titel: Antworten mit Zitat

Harald Weingaertner hat folgendes geschrieben::
Herzlichen Dank für die schnelle Antwort. D.h., dass der Mann vorerst tierisch in den Ar... gekniffen ist, weil er knapp 2.000 Euro weniger bekommt. Aber das ist ein anderes Problem Winken Danke für die Auskunft. Sucht jemand einen Vertriebsleiter oder ähnliches Smilie


Rate mal, worauf sich dein Freund nächstes Jahr freuen darf. Richtig, auf Hartz IV. Das macht bei einenm alleinstehenden Wessi 345 € + Miete
_________________
mfg


Günni
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@migo
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 13.04.06, 20:30    Titel: Antworten mit Zitat

Harald Weingaertner hat folgendes geschrieben::
Herzlichen Dank für die schnelle Antwort. D.h., dass der Mann vorerst tierisch in den Ar... gekniffen ist, weil er knapp 2.000 Euro weniger bekommt. Aber das ist ein anderes Problem Winken Danke für die Auskunft. Sucht jemand einen Vertriebsleiter oder ähnliches Smilie


Dazu kommen aber auch noch die Beiträge zur Krankenkasse und die Beiträge zur Rentenversicherung.
Mit der Bemessungsgrenzen hat es schon seine Richtigkeit. Man stelle sich vor, was unsere Kicker im Falle von Arbeitslosigkeit bekämen.
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Harald Weingaertner
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.04.2005
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 13.04.06, 20:56    Titel: Antworten mit Zitat

Günni hat folgendes geschrieben::
Harald Weingaertner hat folgendes geschrieben::
Herzlichen Dank für die schnelle Antwort. D.h., dass der Mann vorerst tierisch in den Ar... gekniffen ist, weil er knapp 2.000 Euro weniger bekommt. Aber das ist ein anderes Problem Winken Danke für die Auskunft. Sucht jemand einen Vertriebsleiter oder ähnliches Smilie


Rate mal, worauf sich dein Freund nächstes Jahr freuen darf. Richtig, auf Hartz IV. Das macht bei einenm alleinstehenden Wessi 345 € + Miete


Heftig. Wobei ich nicht davon ausgehe, dass es so weit kommt. Der kann sich ja in 2-3 Monaten die Kugel geben... Also entweder hat er sich bis dahin vor einen Zug geworfen oder er hat ne vergleichbare Arbeit.

Richtig problematisch finde ich ja die Sache mit der Miete. Der kann ja jetzt nicht kurzfristig ausziehen, weil ihm mehr als die Hälfte des Geldes fehlt... Naja...
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Harald Weingaertner
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.04.2005
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 13.04.06, 20:57    Titel: Antworten mit Zitat

@migo hat folgendes geschrieben::
Harald Weingaertner hat folgendes geschrieben::
Herzlichen Dank für die schnelle Antwort. D.h., dass der Mann vorerst tierisch in den Ar... gekniffen ist, weil er knapp 2.000 Euro weniger bekommt. Aber das ist ein anderes Problem Winken Danke für die Auskunft. Sucht jemand einen Vertriebsleiter oder ähnliches Smilie


Dazu kommen aber auch noch die Beiträge zur Krankenkasse und die Beiträge zur Rentenversicherung.
Mit der Bemessungsgrenzen hat es schon seine Richtigkeit. Man stelle sich vor, was unsere Kicker im Falle von Arbeitslosigkeit bekämen.


Die Krankenkasse zahlt wohl das Arbeitsamt, wenn ich ihn richtig verstanden habe. Und Kicker sein braucht man ja nur 1 Jahr Winken Von einer Million sollte man locker ne Weile gut leben können... Ungerechte Welt Traurig
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Dos
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Anmeldungsdatum: 18.08.2005
Beiträge: 1520

BeitragVerfasst am: 14.04.06, 09:10    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,
jetzt liegt mir aber doch die etwas spitze Bemerkung auf der Zunge, dass man auch von 6000 € brutto einiges zur Seite hätte legen können, um die Versorgungslücke während der Alo zu stopfen. Der Bekannte müsste ja eigentlich gesehen haben, dass er seine 6,5 % Alo-Beitrag nur aus einem Teilbetrag zahlt, also auf sein gesamtes Einkommen gerechnet insgesamt einen niedrigeren Abzug hatte.
Viele Grüße, dos
_________________
Diese Auskunft stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ersetzt nicht die Beratung durch einen Anwalt. Eine Gewähr für die Richtigkeit besteht nicht.
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@migo
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 14.04.06, 10:30    Titel: Antworten mit Zitat

Harald Weingaertner hat folgendes geschrieben::

Die Krankenkasse zahlt wohl das Arbeitsamt, wenn ich ihn richtig verstanden habe. Und Kicker sein braucht man ja nur 1 Jahr Winken Von einer Million sollte man locker ne Weile gut leben können... Ungerechte Welt Traurig


Sicherlich bezahlt die Krankenkasse und die Rentenversicherung das Arbeitsamt. Dies aber alles von den 6,5 % Arbeitslosenversicherung.
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Harald Weingaertner
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.04.2005
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 24.04.06, 21:09    Titel: Antworten mit Zitat

Dos hat folgendes geschrieben::
Hi,
jetzt liegt mir aber doch die etwas spitze Bemerkung auf der Zunge, dass man auch von 6000 € brutto einiges zur Seite hätte legen können, um die Versorgungslücke während der Alo zu stopfen. Der Bekannte müsste ja eigentlich gesehen haben, dass er seine 6,5 % Alo-Beitrag nur aus einem Teilbetrag zahlt, also auf sein gesamtes Einkommen gerechnet insgesamt einen niedrigeren Abzug hatte.
Viele Grüße, dos


Stimmt völlig. Trotzdem muss die Frage nach der korrekten Berechnung gestattet sein. Es ist eh ein sehr komfortables Problem... Andere Menschen fallen von 1.500 Euro Brutto in ein 700 Euro Loch... Aber das müssen wir hier nicht diskutieren. Ich denke, dass wir das ähnlich sehen.
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