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Bürgschaftsrecht

 
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sabine 54
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 18.03.2006
Beiträge: 2
Wohnort: Aue

BeitragVerfasst am: 18.03.06, 20:54    Titel: Bürgschaftsrecht Antworten mit Zitat

Folgendes dringendes Problem:
Zur Absicherung eines Kontokorrentkredites wurde eine selbstschuldnerische Bürgschaft abgegeben. Die Forderungen der Bank hieraus wurden beglichen. Ein entsprechendes Schreiben der Bank, dass nunmehr keinerlei Rechte aus der Bürgschaft mehr abgeleitet werden und die Akte als erledigt betrachtet wird liegt vor. Nun hat im Rahmen einer Insolvenz der Insolvenzverwalter Gelder, die auf das besagte Kreditkonto eingegangen sind, diese von der Bank eingefordert. Die Bank hat diese Forderungen zur Begleichung an mich weitergeleitet. Ist das rechtens oder gilt die bereits zuvor abgegebene Erklärung der Bank, dass keinerlei Ansprüche ihrerseits mehr geltend gemacht werden. Zwischen der besagten Erklärung der Bank und der nunmehrigen Nachforderung liegen 8 Wochen.
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 19.03.06, 23:27    Titel: Antworten mit Zitat

Diese Forderung kann durchaus rechtens sein. Insolvenzverwalter dürften teilweise schuldbefreiende Zahlungen bis zu sechs Monaten rückwirkend wieder zurückfordern.
Lassen Sie sich im Zweifel von einem Rechtsanwalt beraten.
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Rolf22
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.06.2005
Beiträge: 523

BeitragVerfasst am: 20.03.06, 12:27    Titel: Antworten mit Zitat

...Ein entsprechendes Schreiben der Bank, dass nunmehr keinerlei Rechte aus der Bürgschaft mehr abgeleitet werden und die Akte als erledigt betrachtet wird liegt vor...

Damit dürften Sie aus dem Schneider sein, denn die Bürgschaft tangiert nur das Verhältnis zwischen Ihnen und der Bank. Theoretisch hätte die Bank für den "Fall der Fälle" entweder sechs Monate warten oder in einem entsprechenden Passus einen Vorbehalt erklären müssen. Wenn der Wortlaut wie angegeben im Original steht, hat die Bank sie aus der Bürgschaft entlassen, was sich auch nicht mehr rückgängig machen lässt. Ich würde die Forderung erst einmal ablehnen und abwarten. Der mit Kosten verbundene Weg zum Anwalt kann danach immer noch beschritten werden.
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sabine 54
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 18.03.2006
Beiträge: 2
Wohnort: Aue

BeitragVerfasst am: 14.04.06, 11:49    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Rolf22,

vieln Dank für die Antwort, die ich erst heute gelesen habe, weil ich einige Zeit nicht zu Hause war.

Haben Sie vielleicht noch einen Hinweis auf einen Paragrafen in unserem durchschaubaren gesetzesdschungel für mich.
Bis dato habe ich mit Ablehnung reagiert; erwartungsgemäß hat die Bank aber auch Front gemacht.
Insofern wäre ein Hinweis auf ein gestz oder vielleicht sogar ein grundsatzurteil ideal für mich.

Ich bedanke mich jetzt schon.

Herzliche Grüße
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