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Steuernummer für Rechnung beantragen?

 
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neuling1576
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Anmeldungsdatum: 14.04.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 14.04.06, 11:01    Titel: Steuernummer für Rechnung beantragen? Antworten mit Zitat

Hallo!

Wann und wie bekommt man eine Steuernummer?
Wenn man noch keinen festen Beruf ausübt und dann einmalig eine Rechnung über knapp 1.000 EUR schreiben will, muss man dann ein Steuernummer angeben?

Danke,
Neuling1576
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Ronald
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Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 14.04.06, 11:19    Titel: Antworten mit Zitat

Schlicht und ergreifend: Nein.

MfG

Ronald
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Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
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neuling1576
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Anmeldungsdatum: 14.04.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 14.04.06, 11:45    Titel: Antworten mit Zitat

Danke erst einmal.

Müsste man die Verdienste so einer einmaligen Geschichte irgendwo angeben? Wo ist das die Grenze, ab der man es muss?

Danke,
Neuling1576
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Ronald
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Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 14.04.06, 13:36    Titel: Antworten mit Zitat

neuling1576 hat folgendes geschrieben::
Danke erst einmal.

Müßte man die Verdienste so einer einmaligen Geschichte irgendwo angeben? Wo ist das die Grenze, ab der man es muß?

Danke,
Neuling1576


Die Grenze liegt bei 0,01 Euro Gewinn Winken - soll heißen, es gibt keine Grenze, der Gewinn ist immer anzugeben.

MfG

Ronald
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 14.04.06, 14:00    Titel: Antworten mit Zitat

Ronald hat folgendes geschrieben::
Die Grenze liegt bei 0,01 Euro Gewinn Winken - soll heißen, es gibt keine Grenze, der Gewinn ist immer anzugeben.
Das glaube ich jetzt mal gar nicht. Im EK-Steuervordruck findet man z.B. unter der Überschrift 'Einkünfte im Kalenderjahr XXXX' die Rubrik 'Private Veräußerungsgeschäfte (...) führten insgesamt zu einem Gewinn von weniger als 512 € (...)'. Abgesehen davon: fraglich ist ja schon mal, wie hoch der Gewinn überhaupt ist! Mit den Augen rollen
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Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 14.04.06, 14:17    Titel: Antworten mit Zitat

Tja biber,

mit den sprachlichen Begrifflichkeiten sollte man sich schon auskennen.....

§ 23 (private Veräußerungsgeschäfte) hat nichts mit Gewinn zu tun, bei § 23 redet man von Überschuss.

Das steht hier in Absatz 2:
http://bundesrecht.juris.de/estg/__2.html

Das mag für einen Laien zwar das gleiche sein, für einen Fachmann jedenfalls nicht.


der Petz
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 14.04.06, 14:38    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist ja alles schön und gut, aber zur Unterscheidung zwischen 'Gewinn' und 'Einkünften' habe ich mich überhaupt nicht geäußert. Ich habe lediglich die Aussage von Ronald angezweifelt und dazu einen Passus aus Formular 'Einkommensteuererklärung 2005' (ESt 1 A - Einkommensteuererklärung für unbeschränkt Steuerpflichtige -) zitiert. Das mag jetzt für den Fachmann nicht ausreichend sein, aber ich als Laie denke mal, ich kann da nicht so falsch liegen. Lachen
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Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 14.04.06, 14:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

da liegst du aber völlig falsch.

Erstens gelten für Gewinneinkünfte teilweise ganz andere Vorschriften als für Überschusseinkünfte.

Zweitens gilt die 512 €-Grenze nur für § 23 EStG, weil sie nur im § 23 Abs. 3 Satz 5 steht:
http://bundesrecht.juris.de/estg/__23.html

Deswegen kann und darf man diesen Betrag nicht auf andere Einkunftsarten übertragen.

Gruß

Petz
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joker73
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BeitragVerfasst am: 14.04.06, 14:54    Titel: Antworten mit Zitat

die frage, die ich mir hier eher stelle ist, weshalb soll einmalig eine rechnung geschrieben werden?
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MFG joker
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
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BeitragVerfasst am: 14.04.06, 14:55    Titel: Antworten mit Zitat

Wo liege ich bitte konkret falsch?
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Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 14.04.06, 16:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

na, Ronald hatte geschrieben, dass ein Gewinn immer anzugeben ist.

Darauf hast du geantwortet, dass du das nicht glaubst.

Ronald hat aber recht !!

der petz
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 14.04.06, 17:34    Titel: Antworten mit Zitat

Petz hat folgendes geschrieben::
Hallo,

na, Ronald hatte geschrieben, dass ein Gewinn immer anzugeben ist.

Darauf hast du geantwortet, dass du das nicht glaubst.

Ronald hat aber recht !!

der petz
Auch wenn wir hier in den Bereich der Rabulistik kommen: unter 'Angabe eines Gewinns' verstehe ich die Angabe einer konkreten Zahl - und die ist ja nun nicht unbedingt erforderlich.
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Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 14.04.06, 17:41    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

Zitat:
unter 'Angabe eines Gewinns' verstehe ich


genau, wir reden wir von Gewinn, da hast du mit einem Statement aus einer Überschusseinkunftsart geantwortet.

Das passt nicht zusammen.

der petz
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Nikopol
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 324

BeitragVerfasst am: 14.04.06, 18:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Biber,

für den Steuerrechtler ist die Vermischung der Vorschriften und Begriffe bezüglich der einzelnen Einkunftsarten in etwa gleichzusetzen mit dem Vermischen der Vorschriften und Begriffe von Zivil- und Strafrecht für den Juristen.... Winken

(Wobei ich natürlich zugebe, daß sich die Einkunftsart nicht zu 100% zwingend aus dem SV ergibt... Mit den Augen rollen )
_________________
[insert witty catchphrase here]
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