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meine Frage bezieht sich auf die Schufa, in deren Registern ja doch ab und zu unrichrichtige Einträge herumschwirren. Meine Frage bezieht sich auf von Anfang an unrichtige Einträge und nicht auf bezahlte Forderungen. Ich würde hierzu gerne wissen
1. wer ist der Gegner, wenn ich einen falschen Schufa-Eintrag löschen lassen will - die übermittelnde Stelle oder die Schufa selbst,
2. was ist die Anspruchsgrundlage für eine Löschung,
3. geht das auch im Eilverfahren und was für ein Antrag muss hier gestellt werden. Gibt es hier besonderes zu beachten?
Ich habe vorher natürlich in den alten Einträgen geschmökert, aber keine Antworten hierauf gefunden.
Sie erklären der Schufa den Irrtum und die Löschen. Falls nicht klagen Sie gegen die Schufa.
Alles weitere fragen sie die Schufa, die sagt ihnen wie es am einfachsten geht.
Am schnellsten mit einer einstweiligen Verfügung vor Gericht
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
Ich habe vorher natürlich in den alten Einträgen geschmökert, aber keine Antworten hierauf gefunden.
Dabei ist der Suchbegriff "Schufa" mit 146 Fundstellen ein echter Klassiker.
zitrone3000 hat folgendes geschrieben::
1. wer ist der Gegner, wenn ich einen falschen Schufa-Eintrag löschen lassen will - die übermittelnde Stelle oder die Schufa selbst,
Die übermittelnde Stelle.
zitrone3000 hat folgendes geschrieben::
2. was ist die Anspruchsgrundlage für eine Löschung,
Die unterzeichnete Schufa-Klausel. Nur was darin aufgeführt ist darf gemeldet werden. Abgesehen davon löscht die Schufa falsche EInträge auch im eigenen Interesse. Sonst würde sie ja ihren Vertragspartnern diese falschen Informationen weiterleiten und diese falsche Schlüsse daraus ziehen.
Darüber hinaus wäre BDSG § 35 (1) eine Anspruchsgrundlage "Personenbezogene Daten sind zu berichtigen, wenn sie unrichtig sind".
zitrone3000 hat folgendes geschrieben::
3. geht das auch im Eilverfahren und was für ein Antrag muss hier gestellt werden. Gibt es hier besonderes zu beachten?
Das Verlangen zu Löschung der unrichtigen Daten kann formlos erfolgen. Erfolgt die Berichtigung nicht unverzüglich, so riskiert die meldende Stelle Schadensersatzforderungen.
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