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Darlehen & Abtretungserklärung - wie weit darf ich gehen

 
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HannoverKarsten
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 14.04.06, 02:16    Titel: Darlehen & Abtretungserklärung - wie weit darf ich gehen Antworten mit Zitat

hallo,

person "A" benötigt einen computer ( wert € 800,- ).
person "B" kauft diesen für person "A"
person "B" finanziert somit für person "A" den computer.
person "A" garantiert ratenrückzahlung an person "B" auf ein extra angelegtes konto
person "B" ist freund von person "A" und kennt dessen Probleme mit geld umzugehen.


nun die FRAGE:

1) kann person "B" sich von person "A" bestätigten lassen falls person "A" kein interesse mehr hat seine raten zu zahlen das person "B" sofort die möglichkeit hat das gehalt von person "A" zu pfänden. wie nennt man sowas ? gehaltsübertragung ? verzichtserklärung ?

2) was für sichere vereinbarung gibt es da? person "B" hat keine lust bei zahlungsverzug erst klagen zu müssen... person "A" muss schon wissen das bei verzug richtig stress vorprogrammiert ist...


Zuletzt bearbeitet von HannoverKarsten am 14.04.06, 12:07, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 14.04.06, 08:59    Titel: Re: Darlehen & Abtretungserklärung - wie weit darf ich g Antworten mit Zitat

Hallo,

Bitte Forenregeln lesen und Beitrag mit der Edit-Funktion anpassen. Dann können wir auch über Rechtsfragen diskutieren.

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=3619

HannoverKarsten hat folgendes geschrieben::
diesen finanziere ich vor


Keine gute Idee, da:

HannoverKarsten hat folgendes geschrieben::
mein kumpel kann mit geld nicht umgehen
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questionable content
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 14.04.06, 17:22    Titel: Re: Darlehen & Abtretungserklärung - wie weit darf ich g Antworten mit Zitat

HannoverKarsten hat folgendes geschrieben::


person "A" benötigt einen computer ( wert € 800,- ).
person "B" kauft diesen für person "A"
person "B" finanziert somit für person "A" den computer.
person "A" garantiert ratenrückzahlung an person "B" auf ein extra angelegtes konto
person "B" ist freund von person "A" und kennt dessen Probleme mit geld umzugehen.


nun die FRAGE:

1) kann person "B" sich von person "A" bestätigten lassen falls person "A" kein interesse mehr hat seine raten zu zahlen das person "B" sofort die möglichkeit hat das gehalt von person "A" zu pfänden. wie nennt man sowas ? gehaltsübertragung ? verzichtserklärung ? ...


Theoretisch geht das. Es erfordert aber einen Notar, also lohnt es sich bei 800 € wohl finanziell nicht.
HannoverKarsten hat folgendes geschrieben::

2) was für sichere vereinbarung gibt es da? person "B" hat keine lust bei zahlungsverzug erst klagen zu müssen... person "A" muss schon wissen das bei verzug richtig stress vorprogrammiert ist...


Wenn es so einfach wäre, würden es alle machen, oder? Gerade weil man verhidnern will, dass ohne gerichtliche Prüfung vollstreckt werden kann, ist der Ehalt von Titeln ohne Urteil an hohe Anforderungen gebunden.
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Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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ReinhardtMuenchen
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 83
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 15.04.06, 14:29    Titel: Antworten mit Zitat

Warum nicht einfach eine Abtretung der Gehaltsansprüche in Höhe der vereinbarten Rate oder des verbleibenden Restbetrages (als Sicherheit) ?

In einer solchen könnte auch vereinbart werden, dass die Abtretung gegenüber dem Arbeitgeber erst dann offengelegt wird, wenn Zahlungsverzug eingetreten ist.

Ein Notar ist dafür nicht notwendig.
_________________
Das ist natürlich nur meine Meinung.
Wer eine Rechtsberatung wünscht, erhält diese bei einem zugelassenen Rechtsanwalt.
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 15.04.06, 14:43    Titel: Re: Darlehen & Abtretungserklärung - wie weit darf ich g Antworten mit Zitat

Hallo,

HannoverKarsten hat folgendes geschrieben::
2) was für sichere vereinbarung gibt es da? person "B" hat keine lust bei zahlungsverzug erst klagen zu müssen... person "A" muss schon wissen das bei verzug richtig stress vorprogrammiert ist...


Wie qc schon schreibt ist letzte Sicherheit nicht möglich. Vor allem aber ist alles was B besser stellt für A problematisch.

Aus Sicht von B könnt vertraglich vereinbart werden, dass die 800 € sofort fällig sind. B könnte einen Mahnbescheid erlassen und mit A vereinbaren, dass er nicht widerspricht. Dann hätte B den Weg zum Gerichtsvollzieher schon massiv verkürzt. Und deshalb würde A diesen Weg wohl nicht gehen wollen.

Hatte ich eigentlich schon erwähnt, dass derjenige, der Geld an Freunde verleiht, leicht beides verliert: Geld und Freunde...
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hjb
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.01.2005
Beiträge: 640
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 15.04.06, 15:29    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

eine Gehaltsabtretung, die erst bei Verzug offen gelegt wird, ist möglich. Da bei Abtretungen oft gestritten wird, ob sie gefälscht, verfälscht oder zurückdatiert sind, ist es empfehlsam, einen Zeugen mit unterschreiben zu lassen.

WICHTIG: Der Schuldner darf nur sein pfändbares Einkommen abtreten. Unpfändbares Einkommen kann er nicht abtreten. Eine Abtretung des gesamten (auch unpfändbaren) Einkommens kann nichtig sein !

Die Vereinbarung, einem Mahnbescheid nicht zu widersprechen, ist m.E. rechtlich problematisch, dies könnte unwirksam sein.

Gruss Hans-Jürgen
***
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ReinhardtMuenchen
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 83
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 15.04.06, 16:01    Titel: Antworten mit Zitat

hjb hat folgendes geschrieben::

Die Vereinbarung, einem Mahnbescheid nicht zu widersprechen, ist m.E. rechtlich problematisch, dies könnte unwirksam sein.

***


Das sehe ich auch so.
_________________
Das ist natürlich nur meine Meinung.
Wer eine Rechtsberatung wünscht, erhält diese bei einem zugelassenen Rechtsanwalt.
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HannoverKarsten
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 15.04.06, 20:22    Titel: Antworten mit Zitat

danke für das super feedback....

Warum nicht einfach eine Abtretung der Gehaltsansprüche in Höhe der vereinbarten Rate bzw. der Darlehenssumme....

muss das auch über ein notar geregelt werden? oder kann person "b" dafür einen anwalt beauftragen?
kann person "b" dann sofort das gehalt über der pfändungsgrenze pfänden ? oder muss erst ein mahnbescheit raus...
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hjb
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.01.2005
Beiträge: 640
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 15.04.06, 22:18    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wie gesagt, in der Abtretung sollten ausdrücklich nur die unpfändbaren Gehaltsbestandteile abgetreten sein.

Wenn der Schuldner dann in Verzug ist, kann der Gläubiger die Abtretung dem Arbeitgeber vorlegen und der Arbeitgeber muss die Abtretung beachten (kann sein, dass er die im Original haben will). Es kann aber auch sein, dass nichts kommt, und zwar dann, wenn sein Gehalt unter der Pfändungsfreigrenze ist.

Deshalb sollte der Gläubiger sich vorher die Gehaltsabrechnung zeigen lassen, was netto rauskommt und mittels der Pfändungstabelle ausrechnen, wieviel im Falle eines Falles über die Gehaltsabtretung zu erwarten ist. Dies ist eine Möglichkeit, ohne Kosten und ohne vollstreckbare Titel an sein Geld zu kommen. Wenn das nicht fruchtet, guckst Du hier : http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=64796

Gruss Hans-Jürgen
***
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 18.04.06, 14:02    Titel: Antworten mit Zitat

Weitere Probleme:

Um den Verwaltungsaufwand von Pfändungen und Abtretungen zu vermeiden sind in vielen Standardarbeitsverträgen Klauseln vorhanden, die derartige Abtretungen auschließen. Sind diese dennoch möglich, ist zu prüfen, ob der Betreffene nicht schon jemand anderem eine Abtretung ermöglicht hat - falls ja geht die zeitlich zuerst vereinbarte vor. Die angesprochene Abtretung ist daher ggf. eine Option, hängt aber von einigen Umstände ab und - insofern man nicht bloß Angst machen möchte, sondern eine rechtlich ernst gemeinte Absicherung sucht - birgt sie ggf. weitere Probleme.
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