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Muss man seine Personalien angeben?

 
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Sido
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.04.2005
Beiträge: 53

BeitragVerfasst am: 15.04.06, 17:16    Titel: Muss man seine Personalien angeben? Antworten mit Zitat

Muss man als Zeuge oder Geschädigter einer Straftat (Hier: einfache Körperverletzung vor einer Kneipe) bei der Polizei seine Personalien angeben? Was kann die machen, wenn man nicht will?
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Toph
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 2424
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 15.04.06, 17:31    Titel: Re: Muss man seine Personalien angeben? Antworten mit Zitat

Sido hat folgendes geschrieben::
Muss man als Zeuge oder Geschädigter einer Straftat (Hier: einfache Körperverletzung vor einer Kneipe) bei der Polizei seine Personalien angeben?


De facto: Ja.

Zitat:
Was kann die machen, wenn man nicht will?


Nach § 163b Abs. 2 StPO bis zu 12 Stunden festhalten
_________________
"§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar" Lachen
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
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Obermotzbruder
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 15.04.06, 17:50    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr glücklich Hallöle

Erst einmal ist es Ihre staatsbürgerliche Pflicht als Zeuge zu fungieren. Und ansonsten wird man halt Ihre Identität feststellen und das kann tastsächlich bis zu 12 Stunden dauern.


Grüssle Winken
_________________
Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
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frantekunter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.12.2005
Beiträge: 625

BeitragVerfasst am: 16.04.06, 19:04    Titel: Antworten mit Zitat

Was bist Du denn jetzt ? ?

Zeuge ? ? oder

Geschädigter.

Als Geschädigter mußt Du sowieso, damit die Polizei die Anzeige wegen Körperverletzung schreiben kann.

Auch wenn Du keine Anzeige erstattest, kann oder wird die Polizei Anzeige erstatten.

Also wird auch deine Zeugenaussage
gebraucht und das kann 12 Std dauern. Vielleicht hilft auch ein Richter nach mit Erzwingungshaft.

MfG Frantek
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Spik3
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.02.2005
Beiträge: 128

BeitragVerfasst am: 17.04.06, 01:31    Titel: Antworten mit Zitat

Was ist eigentlich wenn man die Personalien nicht feststellen kann bei einer Person die A:
Weder Verwandte,nocht Freunde/Bekannte whatever mehr hat, gibt es ja durchaus.

B:
Der Ausweis weg ist, sei es verbrannt,verloren usw. eben nicht widerauffindbar.

C: Die Person kein Wort sagt ob sie noch jemanden kennt, bzw. wo sein Ausweis ist usw. halt einfach schweigt, egal was die Behörden mit ihm machen würden.

Wie kommen die dann an die Daten? Irgendwelche Krankenakten einsehen bei Ärzten?
Aber da sind normalerweise ja auch keine Bilder der Person mitgespeichert womit man vergleichen könnte.
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Gast






BeitragVerfasst am: 17.04.06, 09:45    Titel: Antworten mit Zitat

B:
bei einem deutschen Personalpapier liegen bei der ausstellenden Behörde Lichtbilder ein, diese müssen nur abgeglichen werden

C:
Derartig querulatorische Personen sind zumeist schonmal erkennungsdienstlich behandelt worden, und auch dann ist die Identifizierung auch nur eine Frage der Zeit.
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Ivanka
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.07.2005
Beiträge: 57

BeitragVerfasst am: 18.04.06, 20:33    Titel: Antworten mit Zitat

Exrichter hat folgendes geschrieben::
B:
bei einem deutschen Personalpapier liegen bei der ausstellenden Behörde Lichtbilder ein, diese müssen nur abgeglichen werden


Rein interessehalber: Ist dem noch so? Als ich letztes Jahr einen neuen Personalausweis beantragen musste, erhielt ich zusammen mit dem fertigen Ausweis mein Original-Passbild zurück.

Hat die Behörde das Bild dann noch in eingescannter Form vorliegen?

Lieben Gruß
Ivy
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frantekunter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.12.2005
Beiträge: 625

BeitragVerfasst am: 19.04.06, 07:05    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
das könnte sein, da in den Plastikausweisen nicht mehr die Fotos eingeheftet werden.
Früher (vor ganz viel langer Zeit 30-40 Jahren)
gab man zwei Fotos ab. Eins kam in den Ausweis und das andere hatten die in den Akten, was heute im Pc gespeichert wird.

Mfg Frantek
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Gast






BeitragVerfasst am: 19.04.06, 07:36    Titel: Antworten mit Zitat

Habe neulich meinen neuen Reisepass abgeholt (gruselig, sieht aus wie ein Fahndungsfoto), wo ich beim Antrag zuvor ein Foto abgegeben hatte...

den Empfang des Passes durfte ich auf einem Formular bestätigen, welches ebenfalls mein böse kuckendes Konterfei trug.
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frantekunter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.12.2005
Beiträge: 625

BeitragVerfasst am: 19.04.06, 07:53    Titel: Antworten mit Zitat

Mit dieser Unterschrift hast du dich zum Freiwild erklärt.
Somit darf jeder dem Du dieses Dokument vorlegst sich Totlachen oder in Tränen ausbrechen.
Solltest Du auf Personen treffen die die Hände vor ihr eigenes Gesicht legen, denke daran es ist kein Erschrecken vor Dir
sondern sie sehen genau so aus und schämen sich Ihrer.

Vorsicht auch im Strassenverkehr, es könnten edle Sameriter kommen die sich sagen.....
Ein Unfall könnte ihn verschönern ......

Fangen wir mal damit an

Mir geht es nicht anders Weinen Weinen Weinen Weinen

Im tiefsten Mitgefühl Frantek

Keiner hat sich selbst gemacht aber jeder will ihn ändern.
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Gast






BeitragVerfasst am: 19.04.06, 07:56    Titel: Antworten mit Zitat

*gerührt*schnüff*

DANKE!!!
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DanielB
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.06.2005
Beiträge: 1056

BeitragVerfasst am: 20.04.06, 01:40    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Was kann die machen, wenn man nicht will?

Die Verweigerung der Personalien ist nach §111 OWiG ordnungswidrig und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Allerdings ist man als Zeuge jedenfalls bei der Polizei nicht zu einer Aussage zur Sache verpflichtet. Ob die Staatsanwaltschaft einen Zeugen wirklich vorlädt oder ihn gar mit Ordnungsgeldern und Beugehaft zu einer Aussage drängen würde, ist eine andere Frage...
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frantekunter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.12.2005
Beiträge: 625

BeitragVerfasst am: 20.04.06, 07:39    Titel: Antworten mit Zitat

DanielB hat folgendes geschrieben::
Zitat:

Was kann die machen, wenn man nicht will?

Die Verweigerung der Personalien ist nach §111 OWiG ordnungswidrig und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Allerdings ist man als Zeuge jedenfalls bei der Polizei nicht zu einer Aussage zur Sache verpflichtet. Ob die Staatsanwaltschaft einen Zeugen wirklich vorlädt oder ihn gar mit Ordnungsgeldern und Beugehaft zu einer Aussage drängen würde, ist eine andere Frage...


Sorry, die von mir angegebene Beugehaft war nur auf die Angabe der Personalien gedacht nicht auf eine Zeugenaussage.

Wollte dieses nicht noch mal editieren, da es vielleicht schon gelesen wurde.

War mein Fehler.

MfG Frantek
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