Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Hallo,
ich habe einige Fragen zu folgenden Situationen:
Verheiratet, 1 Vollverdiener, 1 Zeitrentner.
Frage 1
Kosten für Fahrten zum Arzt
Kann man hier nur die einfache Strecke oder die Hin- und Rückfahrt geltend machen. ?
Frage 2
Zumutbare Eigenbelastung/ ab welchen Einkommen berechnet ?
Der Arbeitgeber hat bei ihm einerseits einen kleinen Teil von Fahrkosten pauschal besteuert, andererseits einen Teil ins normale zu versteuernde Einkommen mit reingesetzt, also so, das er hierfür auch erhöhte SV Abzüge hatte usw.
Bei ihr werden 50 % der Rente versteuert.
Von welchen Einkommen aus darf die zumutbare Eigenbelastung für Krankeitskosten
usw. berechnet werden. ?
Frage 3
Sie hatte 2003 eine Rentenuntersuchung. Sie wusste, 2005 steht die nächste Rentenuntersuchung an. Sie begann also bereits 2003 und 2004 sowie auch 2005 Krankenunterlagen rechtzeitig anzufordern oder auch abzuholen. Kosten, die bereits hierdurch 2003 und 2004 entstanden waren, wurden bisher noch nicht geltend gemacht, da erst 2005 100% feststand, das sie auch erneut zur Rentenuntersuchung gehen wird und die Unterlagen auch hier erst rechtlich gesehen zur Geltung kamen.
Also Anfrage ans Finanzamt:
Kann man die Kosten für die Beschaffung der Krankenunterlagen aus 2003 und 2004, ob durch Anforderung per Post oder persönlichen abholen, in 2005 nun nachträglich absetzen.? Wenn ja, unter welchen Posten. ?
Antwort vom Finanzamt:
a) Diese Kosten sind unter Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend zu machen.
b) Diese Kosten sind unter Werbungskosten für Rentner geltend zu machen, da sie in Verbindung mit der Erzielung von Einkünften stehen. Somit sind auch Kosten, die in direktem Zusammenhang mit einer erhaltenden Rente stehen, als Werbungskosten bei der Ermittlung der Renteneinkünfte zu berücksichtigen.
Toll. Was denn nun. ? Und kann man nun Kosten von 2003 und 2004 jetzt noch geltend machen oder nicht, in Bezug auf die Untersuchung in 2005. ???
2. Zumutbare Eigenbelastung geht vom Gesamtbetrag der Einkünfte aus. Woraus sich dieser Wert ergibt, kann man im letzten Steuerbescheid sehen.
3. Was heißt Rentenuntersuchung? Wurde die nicht von der Krankenkasse bezahlt?
Aber als Werbungskosten oder Sonderausgaben wären die 2003 oder 2004 zu berücksichtigen. Wenn diese Bescheide aber schon bestandskräftig sind, gibt es keine Änderungsmöglichkeit. Da gilt das Zu- und Abflussprinzip.
Es gilt immer das Jahr, in dem die Kosten gezahlt wurden.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.