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Es ist zwar nicht Arztrecht, aber da ich nicht weiss, wohin mit diesem Fallbeispiel, poste ich es ersttmal hier:
Person A läßt sich PERMANENT MAC UP verpassen. 3 Behandlungen sind bei der Kosmetikerin nötig. Weder nach der ersten, noch nach der zweiten und auch nach der dritten sieht man wirklich, dass A ein Lidstrich verpasst worden ist. Schon nach der Zweiten spricht A dies an und die Kosmetikerin B sagt: "Tja, zaubern kann ich auch nicht." Unterzeichnet wurde nichts im Vorfeld. Eine andere Kosmetikerin sagt, "es ist nicht normal, dass man kaum etwas sieht" .
A zahlte immerhin 250 Euro.
Kann A das Geld zurückverlangen??
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