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Student A möchte einen Widerspruch gegen eine Entscheidung des Prüfungsausschuss einlegen. Kann der Student in seinem Widerspruch nur schreiben (um die Frist zu waren), dass er in vorliegender Sache Widerspruch einlegt und die genaue Begründung des Widerspruchs dem Prüfungsamt von seinem Anwalt zugestellt wird?
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 18.04.06, 08:16 Titel:
Aus meiner Zeit im PA kenne ich diese Vorgehensweise (wenn auch ohne Anwalt), die wir auch immer akzeptiert haben. Der Student legt fristwahrend Widerspruch ein und kündigt an, eine detaillierte Begründung kurzfristig nachzureichen. Wenn die Begründung nicht innerhalb einer gewissen Frist kam (wenn ich mich recht entsinne, haben wir immer vier Wochen gewartet), wurde eine Frist gesetzt (zwei oder vier Wochen) und dann der Widerspruch ggf. mangels Begründung abschlägig beschieden. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
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