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Louis
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 18.04.06, 03:08    Titel: Widerspruch... Antworten mit Zitat

Student A möchte einen Widerspruch gegen eine Entscheidung des Prüfungsausschuss einlegen. Kann der Student in seinem Widerspruch nur schreiben (um die Frist zu waren), dass er in vorliegender Sache Widerspruch einlegt und die genaue Begründung des Widerspruchs dem Prüfungsamt von seinem Anwalt zugestellt wird?

Gruss
Louis
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 18.04.06, 08:16    Titel: Antworten mit Zitat

Aus meiner Zeit im PA kenne ich diese Vorgehensweise (wenn auch ohne Anwalt), die wir auch immer akzeptiert haben. Der Student legt fristwahrend Widerspruch ein und kündigt an, eine detaillierte Begründung kurzfristig nachzureichen. Wenn die Begründung nicht innerhalb einer gewissen Frist kam (wenn ich mich recht entsinne, haben wir immer vier Wochen gewartet), wurde eine Frist gesetzt (zwei oder vier Wochen) und dann der Widerspruch ggf. mangels Begründung abschlägig beschieden.
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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
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