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Muß die Unfallversicherung leisten?

 
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heinzralf
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 17.04.06, 15:28    Titel: Muß die Unfallversicherung leisten? Antworten mit Zitat

Guten Tag,

folgender Sachverhalt ist doch für alle von Interesse:

A ist selbständig, 54 Jahre alt, und hat schon lange eine private Unvallversicherung.

Bei einem Treppensturz ist A sehr unglücklich gelandet, so dass der Meniskus im linken Knie einen Riss bekam.
In der Ambulanz teilte man A mit, dass der Meniskus einen frischen Riss hätte, weiterhin müsste A sich bald einer OP
am Knie unterwerfen.
Dies hat A später getan und war dafür 5 Tage im Krankenhaus.

In der Unfallvers. von A sind 50 E Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld versichert, so dass demnach
ein Anspruch von 500 E Tagegeld im Raume steht.

Die Versicherung lehnt aber die Leistung ab, mit der Begründung:
Das Kniegelenk von A würde Verschleißerscheinungen zeigen und somit wäre der Meniskus sowieso bald gerissen.
Der erlittene Riss beim Treppensturz wäre eben ein Gelegenheitsereignis.

Fragen:

    Spielen altersbedingte Verschleißerscheinungen eine Rolle bei der Bewertung von körperlichen Unfallschäden ?

    Ist die UVersicherung im Recht, wenn sie im o.g. Fall nicht leistet?

    Wenn " ja", welchen Sinn machen dann noch Unfallversicherungen für ältere
    Mitbürger, die ja alle an Verschleißerscheinungen leiden?


MFG
heinzralf
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vito-corleone
Gast





BeitragVerfasst am: 17.04.06, 17:39    Titel: Antworten mit Zitat

sehen wir uns erstmal an, unter welchen voraussetzungen eine unfallversicherung leistet.

es muss ein unfall vorliegen.


Zitat:
Ein Unfall liegt vor, wenn Sie durch ein plötzlich von außen auf Ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleiden. Diese Definition enthält die fünf Merkmale des Unfallbegriffes: · plötzlich · von außen · unfreiwillig · Gesundheitsschädigung · Ereignis Fehlt auch nur eine dieser Voraussetzungen, so liegt kein Unfall im Sinne der AUB vor.


ob die operation nun letztendlich auf einen unfall zurückzuführen ist, kann m.e. nur ein ärztliches gutachten entscheiden.

die versicherung wird ja einen arztbericht angefordert haben.
im interesse aller versicherten kann letztlich nur ein versichertes schadensereignis reguliert werden.

einfach noch mal rücksprache mit dem behandelnden arzt halten. bei positivem ausgang kann u.u. auch noch eine invaliditätsentschädigung drin sein.
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heinzralf
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 17.04.06, 20:54    Titel: Antworten mit Zitat

Im Arztbericht der Ambulanz steht:

Nach Rötgenaufnahmen und MRT
Trauma, frischer Innenmeniskusriß

Auf die Frage der Versicherung ob die Verletzung durch Unfall
oder Vorschäden zurückzuführen ist, wird geantwortet:

"anhand unserer Unterlagen nicht zu beantworten"

Im Arztbericht des Chirurgen steht:

"Bezüglich des li. Kniegelenkes ist auf Grund des Alters des Pat. von einer
degenerativen Vorschädigung in Höhe von 50 % auszugehen"


Wie werden diese Aussagen vor Gericht gewertet?
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vito-corleone
Gast





BeitragVerfasst am: 18.04.06, 07:04    Titel: Antworten mit Zitat

heinzralf hat folgendes geschrieben::




Wie werden diese Aussagen vor Gericht gewertet?


vor gericht und auf hoher see ist man immer in gottes hand..........aber genaueres könnte ein zusätzliches gutachten klären.
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Dookie82
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 18.04.06, 09:58    Titel: Antworten mit Zitat

heinzralf hat folgendes geschrieben::
Im Arztbericht der Ambulanz steht:

Nach Rötgenaufnahmen und MRT
Trauma, frischer Innenmeniskusriß

Auf die Frage der Versicherung ob die Verletzung durch Unfall
oder Vorschäden zurückzuführen ist, wird geantwortet:

"anhand unserer Unterlagen nicht zu beantworten"

Im Arztbericht des Chirurgen steht:

"Bezüglich des li. Kniegelenkes ist auf Grund des Alters des Pat. von einer
degenerativen Vorschädigung in Höhe von 50 % auszugehen"


Wie werden diese Aussagen vor Gericht gewertet?




50% sind also noch intakt gewesen vor dem Unfall
Das heißt; sollte durch den Unfall eine weitere dauerhafte Schädigung von sagen wir mal 30% hinzukommen, so sollten SIe im Leistungsfall ca. 15% der VS erhalten + ihre anderen Gelder (KHT+Genesungsgeld).

Ob dies jedoch als Unfall anerkannt wird steht ja in Ihrem Fall noch offen...

Zumal mich die Ablehnungsbegründung der Versicherung sowieso wundert.
M.E. liegt hier nämlich schon ein anderer Ausschluss vor.
Da es sich bei einem Miniskus nicht um Bänder sondern um Knorpel handelt, wie bei einer Bandscheibe auch und diese im Regelfall nicht versichert sind (zumindest kenne ich es so) hätte allein schon hierauf bezogen abgelehnt werden können...
Anscheinend sind diese Schäden bei Ihrer Versicherung wohl mitversichert. Sollte dies jedoch nicht so sein, so würde ich auf jeden Fall keinen Rechtssteit eingehen.
Überprüfen Sie bitte Ihre Versicherungsbedingungen.
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