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Verfasst am: 15.04.06, 23:03 Titel: Wann kann einer Betreuung wiedersprochen werden
Hallo
Mich beschäftigt zur Zeit eine Frage....
Ehepartner A hat als Betreuerer seinen Vater und seinen Bruder bestimmt (Zustand nach einem Unfall, mit Unterschriften der behandelnden Ärzte)....dem hat das Gericht auch zugestimmt und selbige Personen zu vorläufigen Betreuern ernannt.
Soweit, sogut......inwieweit hat Ehepartner B die Möglichkeit diese Entscheidung anzufechten(eine Trennung steht ins Haus).....
käme dann automatisch ein beruflicher Betreuer "ins Spiel" oder besteht die Möglichkeit die bisherige Betreuung aufrechtzuerhalten?
Verfasst am: 18.04.06, 10:04 Titel: Re: Wann kann einer Betreuung wiedersprochen werden
Rapunzel45 hat folgendes geschrieben::
Hallo
Mich beschäftigt zur Zeit eine Frage....
Ehepartner A hat als Betreuerer seinen Vater und seinen Bruder bestimmt (Zustand nach einem Unfall, mit Unterschriften der behandelnden Ärzte)....dem hat das Gericht auch zugestimmt und selbige Personen zu vorläufigen Betreuern ernannt.
Soweit, sogut......inwieweit hat Ehepartner B die Möglichkeit diese Entscheidung anzufechten(eine Trennung steht ins Haus).....
Ehepartner B hat keine Möglichkeit, diese Entscheidung anzufechten. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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