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recht.de :: Thema anzeigen - Darf die GEZ Gebühren nachforden,wenn sie selbst zu dumm war
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Darf die GEZ Gebühren nachforden,wenn sie selbst zu dumm war

 
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Ivonne-CW
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.10.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 17.04.06, 21:40    Titel: Darf die GEZ Gebühren nachforden,wenn sie selbst zu dumm war Antworten mit Zitat

Darf die GEZ Gebühren nachforden, wenn sie selbst zu dumm war, abzubuchen?

Ich hab nach unserem Umzug (vor 4 1/2 Jahren!!!) die GEZ umgemeldet und dafür eine Bestätigung erhalten. Damit war das Thema für mich erledigt.

Doof wie ich bin, hab ich aber nicht gemerkt, daß die die Gebühren NIE eingezogen haben!
Das ist im Alltag total untergangen!

Was jetzt??
Nicht reagieren und hoffen, daß die´s nicht merken?
Mich melden und was weiß ich wie viel nachzahlen?


LG von Ivonne
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 17.04.06, 22:16    Titel: Antworten mit Zitat

Ich verschieb' das mal ins Verbraucherrecht, da scheint mir das besser aufgehoben!
_________________
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Smiler
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 18.04.06, 11:04    Titel: Antworten mit Zitat

Entweder pokern....
Oder pokern...und ganz unbedarft eine Neuanmeldung ausfüllen.
Oder nachzahlen.
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Max77
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 23.08.2005
Beiträge: 1300
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 18.04.06, 11:22    Titel: Antworten mit Zitat

Gibt´s bei der GEZ Verjährungsfristen?
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Smiler
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 18.04.06, 11:31    Titel: Antworten mit Zitat

Aber sicher
§ 4 Beginn und Ende der Gebührenpflicht, Zahlungsweise, Auskunftsrecht
......
(4) Die Verjährung richtet sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über die regelmäßige Verjährung.
........
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Max77
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 23.08.2005
Beiträge: 1300
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 18.04.06, 11:52    Titel: Antworten mit Zitat

Dann wird das bei einer möglichen Nachforderung der 4 1/2 Jahre aber eng für die GEZ, oder?
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Smiler
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 18.04.06, 12:06    Titel: Antworten mit Zitat

Max77 hat folgendes geschrieben::
Dann wird das bei einer möglichen Nachforderung der 4 1/2 Jahre aber eng für die GEZ, oder?

Hatte aber auch nicht geschrieben "alles". Winken oder ?
_________________
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