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Verfasst am: 18.04.06, 13:19 Titel: Ist automat. Übergang von Test- zu Vollzugang rechtens?
Ein Internet-Provider bietet einen 14-tägigen kostenlosen Testzugang an mit der Klausel dieser würde bei Nichtkündigung automatisch zu einem 1-jährigen Vollzugang werden!
- Ist dies rechtens?
zumal die entsprechende Klausel dieses 'Vertrags' (kann man vom Abschicken eines Anmelde-Formulars für einen Test-Zugang überhaupt von einem rechtsverbindlichen Vertrag sprechen?) sinngemäß wie folgt lautet:
"im Anschluss (an den 14-tägigen Testzugang) ... ein Jahr lang die Vorteile ... zu nutzen, sofern im Testzeitraum nicht gekündigt oder zu keinem anderen Paket gewechselt wurde. In dieser Zeit das Recht jederzeit zu kündigen; die Kündigung wird zum Ende der Vertragslaufzeit wirksam. Wird nicht spätestens zwei Wochen vor Ende der Vertragslaufzeit gekündigt, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr."
Dort steht, dass man "zwei Wochen vor Ende der Vertragslaufzeit" kündigen müsse!
- bezieht sich dies jetzt auf die Laufzeit des Testzugangs? Aber dieser beträgt doch nur 2 Wochen!!! Muss man dann am selben Tage kündigen, an dem man den Vertrag geschlossen hat?
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Mich würde mal interessieren, ob diese Klausel wasserdicht ist!
- da sind noch andere Fehler drinnen: "verlängert sich um ein WEITERES Jahr" : heisst das nicht, dass man schon mindestens EIN Jahr Kunde gewesen sein muss, damit sich ein bestehender Vertrag um ein WEITERES Jahr VERLÄNGERT?
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 18.04.06, 13:29 Titel: Re: Ist automat. Übergang von Test- zu Vollzugang rechtens?
JoergOlli hat folgendes geschrieben::
Ist dies rechtens?
Ja. Ist z.B. bei Zeitschriftenabos oder Ansichtsbestellungen von Briefmarkenversendern seit Jahren üblich. Warum sollte das hier nicht gelten?
JoergOlli hat folgendes geschrieben::
bezieht sich dies jetzt auf die Laufzeit des Testzugangs? Aber dieser beträgt doch nur 2 Wochen!!! Muss man dann am selben Tage kündigen, an dem man den Vertrag geschlossen hat?
Nein. Sie schreiben doch selbst
JoergOlli hat folgendes geschrieben::
In dieser Zeit das Recht jederzeit zu kündigen
JoergOlli hat folgendes geschrieben::
Mich würde mal interessieren, ob diese Klausel wasserdicht ist!
Davon gehe ich mal ganz fest aus.
JoergOlli hat folgendes geschrieben::
da sind noch andere Fehler drinnen: "verlängert sich um ein WEITERES Jahr" : heisst das nicht, dass man schon mindestens EIN Jahr Kunde gewesen sein muss, damit sich ein bestehender Vertrag um ein WEITERES Jahr VERLÄNGERT?
Das haben Sie richtig erkannt. Aber wo sehen Sie da einen Fehler? _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Mich würde mal interessieren, ob diese Klausel wasserdicht ist!
- da sind noch andere Fehler drinnen: "verlängert sich um ein WEITERES Jahr" : heisst das nicht, dass man schon mindestens EIN Jahr Kunde gewesen sein muss, damit sich ein bestehender Vertrag um ein WEITERES Jahr VERLÄNGERT?
Aber sicher nach dem ersten Jahr verlängert der Vertrag sich um ein weiteres Jahr wenn ....
Zitat:
Wird nicht spätestens zwei Wochen vor Ende der Vertragslaufzeit gekündigt, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr."
Dort steht, dass man "zwei Wochen vor Ende der Vertragslaufzeit" kündigen müsse!
_________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
Verfasst am: 18.04.06, 14:15 Titel: Re: Ist automat. Übergang von Test- zu Vollzugang rechtens?
JoergOlli hat folgendes geschrieben::
Ein Internet-Provider bietet einen 14-tägigen kostenlosen Testzugang an mit der Klausel dieser würde bei Nichtkündigung automatisch zu einem 1-jährigen Vollzugang werden!
- Ist dies rechtens?
Sofern ein solcher Vertragsschluß im Fernabsatz stattfinden soll, müßte jedenfalls über die Kündigungsbedingungen klar, (unmiß-)verständlich, sowie deutlich und in hervorgehoben gestalteter Form informiert werden.
Zitat:
Mich würde mal interessieren, ob diese Klausel wasserdicht ist!
Evtl. ist sie nicht genügend klar und verständlich.
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