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Ist automat. Übergang von Test- zu Vollzugang rechtens?

 
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JoergOlli
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 18.04.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 18.04.06, 13:19    Titel: Ist automat. Übergang von Test- zu Vollzugang rechtens? Antworten mit Zitat

Ein Internet-Provider bietet einen 14-tägigen kostenlosen Testzugang an mit der Klausel dieser würde bei Nichtkündigung automatisch zu einem 1-jährigen Vollzugang werden!

- Ist dies rechtens?

zumal die entsprechende Klausel dieses 'Vertrags' (kann man vom Abschicken eines Anmelde-Formulars für einen Test-Zugang überhaupt von einem rechtsverbindlichen Vertrag sprechen?) sinngemäß wie folgt lautet:

"im Anschluss (an den 14-tägigen Testzugang) ... ein Jahr lang die Vorteile ... zu nutzen, sofern im Testzeitraum nicht gekündigt oder zu keinem anderen Paket gewechselt wurde. In dieser Zeit das Recht jederzeit zu kündigen; die Kündigung wird zum Ende der Vertragslaufzeit wirksam. Wird nicht spätestens zwei Wochen vor Ende der Vertragslaufzeit gekündigt, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr."

Dort steht, dass man "zwei Wochen vor Ende der Vertragslaufzeit" kündigen müsse!
- bezieht sich dies jetzt auf die Laufzeit des Testzugangs? Aber dieser beträgt doch nur 2 Wochen!!! Muss man dann am selben Tage kündigen, an dem man den Vertrag geschlossen hat?

----

Mich würde mal interessieren, ob diese Klausel wasserdicht ist!
- da sind noch andere Fehler drinnen: "verlängert sich um ein WEITERES Jahr" : heisst das nicht, dass man schon mindestens EIN Jahr Kunde gewesen sein muss, damit sich ein bestehender Vertrag um ein WEITERES Jahr VERLÄNGERT?

mit Grüssen
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 18.04.06, 13:29    Titel: Re: Ist automat. Übergang von Test- zu Vollzugang rechtens? Antworten mit Zitat

JoergOlli hat folgendes geschrieben::
Ist dies rechtens?
Ja. Ist z.B. bei Zeitschriftenabos oder Ansichtsbestellungen von Briefmarkenversendern seit Jahren üblich. Warum sollte das hier nicht gelten?

JoergOlli hat folgendes geschrieben::
bezieht sich dies jetzt auf die Laufzeit des Testzugangs? Aber dieser beträgt doch nur 2 Wochen!!! Muss man dann am selben Tage kündigen, an dem man den Vertrag geschlossen hat?
Nein. Sie schreiben doch selbst
JoergOlli hat folgendes geschrieben::
In dieser Zeit das Recht jederzeit zu kündigen


JoergOlli hat folgendes geschrieben::
Mich würde mal interessieren, ob diese Klausel wasserdicht ist!
Davon gehe ich mal ganz fest aus.

JoergOlli hat folgendes geschrieben::
da sind noch andere Fehler drinnen: "verlängert sich um ein WEITERES Jahr" : heisst das nicht, dass man schon mindestens EIN Jahr Kunde gewesen sein muss, damit sich ein bestehender Vertrag um ein WEITERES Jahr VERLÄNGERT?
Das haben Sie richtig erkannt. Aber wo sehen Sie da einen Fehler?
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Smiler
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 18.04.06, 13:35    Titel: Antworten mit Zitat

Auf den Arm nehmen Also nicht sich dümmer anstellen als man ... Auf den Arm nehmen
Zitat:
Mich würde mal interessieren, ob diese Klausel wasserdicht ist!
- da sind noch andere Fehler drinnen: "verlängert sich um ein WEITERES Jahr" : heisst das nicht, dass man schon mindestens EIN Jahr Kunde gewesen sein muss, damit sich ein bestehender Vertrag um ein WEITERES Jahr VERLÄNGERT?

Aber sicher nach dem ersten Jahr verlängert der Vertrag sich um ein weiteres Jahr wenn ....
Zitat:
Wird nicht spätestens zwei Wochen vor Ende der Vertragslaufzeit gekündigt, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr."
Dort steht, dass man "zwei Wochen vor Ende der Vertragslaufzeit" kündigen müsse!

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Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
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BuGeHof
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 04.03.2005
Beiträge: 2086

BeitragVerfasst am: 18.04.06, 14:15    Titel: Re: Ist automat. Übergang von Test- zu Vollzugang rechtens? Antworten mit Zitat

JoergOlli hat folgendes geschrieben::
Ein Internet-Provider bietet einen 14-tägigen kostenlosen Testzugang an mit der Klausel dieser würde bei Nichtkündigung automatisch zu einem 1-jährigen Vollzugang werden!

- Ist dies rechtens?


Sofern ein solcher Vertragsschluß im Fernabsatz stattfinden soll, müßte jedenfalls über die Kündigungsbedingungen klar, (unmiß-)verständlich, sowie deutlich und in hervorgehoben gestalteter Form informiert werden.

Zitat:
Mich würde mal interessieren, ob diese Klausel wasserdicht ist!


Evtl. ist sie nicht genügend klar und verständlich.

mbG
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