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/C/R/U/X/ FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.02.2006 Beiträge: 187
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Verfasst am: 18.04.06, 14:00 Titel: Hausratvers. |
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Tach auch...
sagt mal weiß einer unter welchen (Schadens-) Bedingungen eine Hausratvers. ein defektes Porzellanspülbecken erstattet?
fg
/C/R/U/X/ _________________ Es ist vielleicht nur meine Meinung.
Aber ich finde sie verdammt gut! |
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vito-corleone Gast
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Verfasst am: 18.04.06, 14:34 Titel: Re: Hausratvers. |
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| /C/R/U/X/ hat folgendes geschrieben:: | Tach auch...
sagt mal weiß einer unter welchen (Schadens-) Bedingungen eine Hausratvers. ein defektes Porzellanspülbecken erstattet?
fg
/C/R/U/X/ |
F,LW,ED,S+H Vandalismus |
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/C/R/U/X/ FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.02.2006 Beiträge: 187
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Verfasst am: 18.04.06, 14:42 Titel: |
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RGT???
RunterGefallenerTeller??? _________________ Es ist vielleicht nur meine Meinung.
Aber ich finde sie verdammt gut! |
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ihuehn FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 17.03.2005 Beiträge: 558 Wohnort: Bielefeld
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Verfasst am: 18.04.06, 14:50 Titel: |
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vito-corleone ist manchmal etwas kurz angebunden
Damit war gemeint, dass die Hausratversicherung keine Allgefahrendeckung darstellt.
Das Spülbecken ist lediglich über die Hausratversicherung abgesichert, wenn es durch die sogenannten "versicherten Gefahren" beschädigt wird.
Diese sind: Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl inkl. Vandalismus nach einem Einbruch, Sturm u. Hagel.
Ggf. greift die Privathaftpflichtversicherung.
Edit: Allerdings gilt das Spülbecken als Gebäudebestandteil, ist also normalerweise nicht über Hausrat, sondern über die Gebäudeversicherung abgesichert... _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist
WM- ich war dabei!! |
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Duisburger FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.03.2006 Beiträge: 665
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Verfasst am: 18.04.06, 14:56 Titel: |
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| ihuehn hat folgendes geschrieben:: |
Edit: Allerdings gilt das Spülbecken als Gebäudebestandteil, ist also normalerweise nicht über Hausrat, sondern über die Gebäudeversicherung abgesichert... |
wer hat das Becken den eingebracht (bezahlt) ? Wenn der Mieter ein Becken kauft und montiert wo vorher keins ist bleibt es Hausrat. Tauscht der Mieter nur ein vorhandenes Becken gegen eine anderes/neues bleibt es Gebäudebestandteil.
| /C/R/U/X/ hat folgendes geschrieben:: |
Tach auch...
sagt mal weiß einer unter welchen (Schadens-) Bedingungen eine Hausratvers. ein defektes Porzellanspülbecken erstattet?
fg
/C/R/U/X/ |
was ist den das für eine Frage? Wird hier versucht einen versicherten Tatbestand zu konstruieren ?
 _________________ MfG,
Duisburger
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Mogli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.12.2004 Beiträge: 3586 Wohnort: Pfalz
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Verfasst am: 18.04.06, 14:58 Titel: |
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Zunächst sollten wir uns mal die Frage stellen, ob ein Porzellanspülbecken (oder eher Waschbecken?) überhaupt zu den versicherten Sachen in der Hausratversicherung gehört.
Das wäre nur dann der Fall, wenn ein Mieter dieses Becken auf eigene Kosten beschafft hat und dafür die Gefahr trägt (ich geh mal davon aus, dieses Teil ist fest an der Wand montiert). Andernfalls wäre das als Gebäudebestandteil nicht Gegenstand der Hausratversicherung.
So, wenn nun geklärt ist, ob das Teil überhaupt zum Hausrat gehört, muss geklärt werden, ob sich eine der versicherten Schadenursachen in der Hausratversicherung verwirklicht hat: das sind Feuer, Einbruchdiebstahl, bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser und Sturm (neuerdings gelegentlich auch Weitere Elementargefahren, nämlich Überschwemmung, Erdbebe, Schneedruck..). Wenn der Schaden durch eine andere als die genannten Schadenursachen entstanden ist, gibt´s nix aus der Hausratversicherung.
Aber man muss mal auch prüfen, ob das Porzellanbecken vielleicht als Wohnungsbestandteil dem Vermieter gehört. Wenn das so ist, und der Mieter versehentlich das Becken beschädigt hat, dann wäre die Privathaftpflichtversicherung des Mieters zuständig. (schäden bei gemieteten Wohnräumen sind fast immer mitversichert)
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edit: na, da war ich ja schon wieder zu langsam..... _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst. |
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vito-corleone Gast
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Verfasst am: 18.04.06, 15:03 Titel: |
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war doch gut die kurze antwort.
selbstverständlich gilt für hausrat und wohngebäude das gleiche. ersatz nur bei eintritt einer der versicherten gefahren.
wenn das waschbecken eigentum eines(wohnungs) vermieters ist greift ggf. die phv. |
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Dookie82 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.02.2006 Beiträge: 2223 Wohnort: Nebenan
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Verfasst am: 18.04.06, 15:17 Titel: |
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| vito-corleone hat folgendes geschrieben:: | war doch gut die kurze antwort.
selbstverständlich gilt für hausrat und wohngebäude das gleiche. ersatz nur bei eintritt einer der versicherten gefahren.
wenn das waschbecken eigentum eines(wohnungs) vermieters ist greift ggf. die phv. |
Wobei ich mir beim Waschbecken nichtmal sicher bin, ob es in der Wohngebäude überhaupt versichert wäre. Denn laut unseren Bedingungensind Armaturen und sonstige Einrichtungen der Wasserversorgung (da zählt auch das Waschbecken dazu) nur gegen Frostschäden in der Gebäudeleitungswasserversicherung mitversichert.
Es kann aber natürlich vertragliche Abweichungen geben, die dies wieder einschließen...
Gruß Dookie82 |
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/C/R/U/X/ FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.02.2006 Beiträge: 187
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Verfasst am: 18.04.06, 15:42 Titel: |
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WOW
soviel Lektüre!!!
es ist so das Herr C. ziemlich viele Risse in seinem SPÜLbecken in der Küche hat
naja und manchmal fällt seinen Kindern was runter
und villeicht hätte er ja mal Glück und die Kids treffen "richtig"
aber da das Becken Ihm selbst gehört ist dann wohl nix mit Hausrat
Danke an alle
C.
/edit/
mich stört vito-corleone´s Antwort nicht
im Gegenteil kurz, knapp, präzise. Mehr braucht es kaum _________________ Es ist vielleicht nur meine Meinung.
Aber ich finde sie verdammt gut!
Zuletzt bearbeitet von /C/R/U/X/ am 18.04.06, 16:02, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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Dookie82 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.02.2006 Beiträge: 2223 Wohnort: Nebenan
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Verfasst am: 18.04.06, 15:50 Titel: |
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| /C/R/U/X/ hat folgendes geschrieben:: | WOW
soviel Lektüre!!!
es ist so das Herr C. ziemlich viele Risse in seinem SPÜLbecken in der Küche hat
naja und manchmal fällt seinen Kindern was runter
und villeicht hätte er ja mal Glück und die Kids treffen "richtig"
aber da das Becken Ihm selbst gehört ist dann wohl nix mit Hausrat
Danke an alle
C. |
Naja ob jetzt SPÜLbecken oder WASCHbecken , das macht keinen Unterschied...  |
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talla FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2452 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 18.04.06, 20:41 Titel: |
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doch macht es
ein waschbecken ist fast immer ein gebäudebestandteil, ein spülbecken oftmals nicht,
das ist zumindest schonmal zur abgrenzung zwischen hausrat- und gebäudeversicherung wichtig.
weiter gehts mit der PHV:
ein waschbecken als gebäudebestandteil ist in den meisten phv (wenns um nen mietsachschaden geht) mitversichert. ein spülbecken als einrichtungsgegenstand (einer gemieteten küche z.b.) i.d.r. nicht... _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben. |
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Biber FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 18.04.06, 21:27 Titel: |
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@talla: | Dookie82 hat folgendes geschrieben:: | Jeder weiß was gemeint war auch ohne deine kleinkarrierten, klugsche**erischen Posts, das braucht doch niemand!
Musst ja schon echte Probleme haben, wenn man sich an sowas aufgeilen kann... tststs |
[*scnr*] _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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vito-corleone Gast
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Verfasst am: 18.04.06, 22:33 Titel: |
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| Biber hat folgendes geschrieben:: | @talla: | Dookie82 hat folgendes geschrieben:: | Jeder weiß was gemeint war auch ohne deine kleinkarrierten, klugsche**erischen Posts, das braucht doch niemand!
Musst ja schon echte Probleme haben, wenn man sich an sowas aufgeilen kann... tststs |
[*scnr*] |
ähem.....wo kommt das zitat denn her?
aber wo wir schonmal dabei sind.......ein waschbecken ist in der regel aus porzellan und befindet sich in einem badezimmer oder WC und dient zum händewaschen bzw. zur katzenwäsche. ein spülbeckecken befindet sich in der küche und dient zum geschirrspülen.
als material findet edelstahl, porzellan oder steinzeug bzw. granit oder marmor verwendung.
in altbauten (ganz alt ) ist gelegentlich ein spülbecken vorhanden. handelt es sich um eine mietwohnung, dürfte auch das spülbecken bestandteil des gebäudes bzw. bestandteil der mietsache sein.
ist das spülbecken bestandteil einer echten einbauküche ( im sinne der wohngebäudeversicherung) ist es gebäudebestandteil ansonsten fällt es unter die hausratversicherung. wurde die einbauküche von einem vermieter zur verfügung gestellt und vom mieter fahrlässig beschädigt, dann greift u.u. die phv.
......ich hoffe ich hab nach einem kneipenbesuch nicht den faden verloren...
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/C/R/U/X/ FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.02.2006 Beiträge: 187
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Verfasst am: 19.04.06, 08:05 Titel: |
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| vito-corleone hat folgendes geschrieben:: | ...ein spülbeckecken bef...
......ich hoffe ich hab nach einem kneipenbesuch nicht den faden verloren...
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LOL
roflumpidh _________________ Es ist vielleicht nur meine Meinung.
Aber ich finde sie verdammt gut! |
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vito-corleone Gast
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Verfasst am: 19.04.06, 08:30 Titel: |
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| /C/R/U/X/ hat folgendes geschrieben:: | | vito-corleone hat folgendes geschrieben:: | ...ein spülbeckecken bef...
......ich hoffe ich hab nach einem kneipenbesuch nicht den faden verloren...
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LOL
roflumpidh |
...dann war das letzte bier wohl doch schlecht....  |
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