Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
ich habe hier ein bisschen gestöbert und auch schon einige Antworten auf meine Fragen gefunden.
Ich bin da aber über etwas in einem anderen Thread gestolpert. Und zwar geht es da um "Arbeitszeitvereinbarungen, die sich oft in einem Tarifvertrag finden."
Ich möchte jetzt nicht alles wiedergeben, nur die relevante Stelle:
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonatn oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. § 3 ArbZG
Was ist , wenn kein Tarifvertrag vorliegt, der AG keinem Arbeitgeberverband angehört? Kann er dann die Arbeitszeit so raufsetzen, wie er will und wenn er es will? Natürlich nur mit Einverständnis des AN. Die Konsequenz der Ablehnung durch den AN bedeutet allerdings Kündigung. Gibt es eigentlich irgendeinen Schutz für den AN in einem nicht tarifgebundenen Unternehmen?
Ich bin da aber über etwas in einem anderen Thread gestolpert. Und zwar geht es da um "Arbeitszeitvereinbarungen, die sich oft in einem Tarifvertrag finden."
Ich möchte jetzt nicht alles wiedergeben, nur die relevante Stelle:
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonatn oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. § 3 ArbZG
Hallo Biene, die zitierte Stelle ist nicht aus einem Tarifvertrag sondern aus dem Arbeitszeitgesetz.
Zitat:
Kann er dann die Arbeitszeit so raufsetzen, wie er will und wenn er es will? Natürlich nur mit Einverständnis des AN.
Klar kann er die Arbeitszeit mit Einverständnis des AN heraufsetzen. Im gesetzlichen Rahmen halt.
Zitat:
Gibt es eigentlich irgendeinen Schutz für den AN in einem nicht tarifgebundenen Unternehmen?
Klar gibts auch für nicht tarifgebundene Arbeitnehmer Schutz wie z.B. Kündigungsschutz und Mutterschutz, um nur 2 zu nennen. Auch der Arbeitgeber muss sich an Gesetze und die Arbeitsverträge halten.
Ich habe da aber etwas immer noch nicht verstanden (sorry).
Was heißt "im gesetzlichen Rahmen"? Also, was das bedeutet, weiß ich schon, nur was ist der gesetzliche Rahmen?
Und ist es rechtens, dem AN zu sagen: Entweder as Einverständis unterschreiben oder Kündigung? Könnte man gegen eine solche Kündigung angehen? Mal davon abgesehen, dass es für ein gutes Miteinander nicht gerade förderlich ist.
Diese Arbeitszeiterhöhung ist auch nur bei den Mitarbeitern relevant, die ihre Arbeitszeit stempeln müssen. Bei den anderen kann man es ja nicht kontrollieren.
Was heißt "im gesetzlichen Rahmen"? Also, was das bedeutet, weiß ich schon, nur was ist der gesetzliche Rahmen?
Eine durchschnittliche werktägliche Arbeitszeit von 8 h (also pro Woche damit 48 h) und eine Höchstarbeitszeit von 10 h werktäglich. Das - und auch die Ausnahmen - regelt alles das Arbeitszeitgesetz.
Zitat:
Entweder as Einverständis unterschreiben oder Kündigung?
Vielen Dank. Dass ich um diese Zeit noch eine Antwort bekommen, hätte ich nicht gedacht.
Aber zu der Änderungskündigung: Es ist eine Kündigung gemeint, wenn man das Einverständnis nicht unterschreibt. Ist auch passiert.
Es gab auch keine Änderungskündigung. Das würde doch bedeuten, dass es einen neuen Arbeitsvertrag gibt mit der neuen Stundenanzahl. Oder liege ich da falsch? Also das gab es nicht. Es gab nur ein Schreiben als Zusatz zum Arbeitsvertrag, das man unterschreiben musste.
Morgen
wieviele AN hat der Betrieb überhaupt (Kündigungsschutz) ?
Existiert kein BR ?
Dieses Schreiben wäre ok,würde dann eine einvernehmliche Änderung bedeuten.
Keine Unterschrift hätte der AG abhängig unbekannter Umstände eben nicht nur
die Möglichkeit der Änderungskündigung sondern auch der ordentlichen Beendigungskündigung. _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
Es sind etwa 30 Angestellte, einige davon in Teilzeit und dann noch 8 studentische Aushilfskräfte.
Ich finde die Art und Weise, wie das abgelaufen ist, schon ziemlich heftig.
Da wird nicht über eventuelle wirtschaftliche Probleme geredet, da wird angewiesen und mit Kündigung gedroht. Ich frag mich halt nur, ob das alles so richtig ist.
Bleibt nur zum Rechtsanwalt oder sollte man in der GW sein,dorthin.
Da das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet,verweise ich auf
den Link von T.M.R.. _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.