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Verfasst am: 19.04.06, 10:41 Titel: Nutzungsaufall auch bei Kaskoschaden
Hallo,
mein Wagen wurde aufgebrochen und - was wohl - das Autoradio geklaut. Dabei wurde auch das Fahrzeug am Schloss beschädigt. Für die Tage der Reparatur steht mir da Nutzungsausfall zu - oder nur bei Haftpflichtschäden?
Viele Versicherer haben inzwischen Leistungserweiterungen, die der Kunde in Anspruch nehmen kann, wenn er die jeweilige Partnerwerkstatt des Unternehmens besucht. Einfach mal nachfragen.
Ansonsten sind alle Ansprüche, die man an seinen Kaskoversicherer im Schadenfall stellen kann, in den jeweiligen Vertragsbedingungen geregelt. _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist WM- ich war dabei!!
Verfasst am: 19.04.06, 11:11 Titel: Re: Nutzungsaufall auch bei Kaskoschaden
Adamski hat folgendes geschrieben::
. Für die Tage der Reparatur steht mir da Nutzungsausfall zu - oder nur bei Haftpflichtschäden?
Es steht dir wohl eine Nutzungsausfallentschädigung zu, genau wie beim Haftpflichtschaden auch - allerdings kannst du die nur vom Straftäter direkt einfordern, sofern du ihn erwischen kannst.
Ansonsten ist das so richtig, was ihuehn geschrieben hat. Wenn bedingungsgemäß eine Leistung über die reinen Reparaturkosten hinaus vorgesehen ist, dann ja (ist aber imho noch eher selten) _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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