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habe vor einigen wochen meinen deckrüden per anzeige verkaufen wollen es meldete sich eine frau die sehr nett erschien wollte den rüden für bekannte ich habe eine 4jaährige zuchthündin die ich noch einmal belegen wollte und dann abgeben in liebe hände.mit mündlicher vereinbarung das ich die hündin noch einmal belegen kann gab ich ihr meine zuchthündin kostenlos mit nun 7wochen später erklärt sie mir das sie das nicht mehr möchte und ich ihr angeblich die hündin geschenkt hätte.nun wollte ich mir meine zuchthündin zurückholen. sie verneinte sie gibt mir meine zuchthündin nicht mehr zurück.kann mir jemand in diesen fall vielleicht helfen bin sehr verzweifelt
ragamuffinman hat folgendes geschrieben::
"habe vor einigen wochen meinen deckrüden per anzeige verkaufen wollen es meldete sich eine frau die sehr nett erschien wollte den rüden für bekannte "
Ist der Rüde noch da oder wurde er über diese Dame weitervermittelt? Ich frage das nur, weil es mir sehr merkwürdig vorkommt und ich jedem davon abraten möchte, ein Tier "über Dritte" weiter zu reichen. Man kann dann nicht mehr nachvollziehen, wohin der Hund gekommen sein könnte und schlimmstenfalls landen große Hunde sogar in Asien für die Zucht und qualvolle Tötung und werden dort gegessen.
ragamuffinman hat folgendes geschrieben:
"ich habe eine 4jaährige zuchthündin die ich noch einmal belegen wollte und dann abgeben in liebe hände.mit mündlicher vereinbarung das ich die hündin noch einmal belegen kann gab ich ihr meine zuchthündin kostenlos mit "
Wie bitte? Da meldet sich jemand auf ein Inserat, dass ein Deckrüde verkauft werden soll und am Ende bekommt diese Interessentin gleich beim ersten Besuch eine Zuchthündin ohne Vertrag und ohne Schutzgebühr mit? Und die Hündin muss von jetzt auf gleich ihr Zuhause verlassen und zu fremden Menschen in fremde Umgebung gehen, ohne Kontaktanbahnung? Sorry, aber was ich davon halte, darf ich hier nicht schreiben! Bin empört!
ragamuffinman hat folgendes geschrieben:
"nun 7wochen später erklärt sie mir das sie das nicht mehr möchte und ich ihr angeblich die hündin geschenkt hätte.nun wollte ich mir meine zuchthündin zurückholen. sie verneinte sie gibt mir meine zuchthündin nicht mehr zurück.kann mir jemand in diesen fall vielleicht helfen bin sehr verzweifelt"
Wenn die Dame eine Tierfreundin ist, hat die Hündin inzwischen Bindung aufgebaut und wird dort hoffentlich ein schönes Hundeleben führen, möglichst ohne Zucht! Da es wohl keine Zeugen gibt vom Tag und Gespräch, als die Hündin weggegeben wurde, wird sich auch nicht beweisen lassen, ob es nun mündliche vertragliche Vereinbarungen gibt oder nicht. Nun die Hündin wieder wegholen - vorausgesetzt, es geht ihr dort wirklich sehr gut - würde ich für erneute seelische Tierqual halten, so etwas tut ein echter Hundefreund einfach nicht! Und dann auch nur, um das Tier erneut für die Zucht auszubeuten, also aus rein egoistischen und vielleicht sogar finanziellen Gründen. Ich hoffe sehr, die Hündin bleibt bei der Dame und kann ein artverträgliches Leben führen bei Menschen, die sie lieben.
Bei Zuchthunden = Rassehunden mit Ahnentafel sind die Eigentumsverhältnisse doch klar geregelt. Eigentümer ist, wer als Eigentümer in der Ahnentafel steht und/oder auf wessen Namen ein Hund beim Zuchtverband eingetagen ist. I.d.R. muß der Voreigentümer einen Eigentumswechsel in der Ahnentafel mit Unterschrift bestätigen und dem Zuchtbuchamt zusätzlich mit Unterschrift mitteilen bzw. die Ahnentafel des Hundes dort einreichen, die dann nach Eintragung des Eigentümerwechsels durch das Zuchtbuchamt von diesem an den neuen Eigetnümer gesendet wird.
Bei Zuchthunden = Rassehunden mit Ahnentafel sind die Eigentumsverhältnisse doch klar geregelt. Eigentümer ist, wer als Eigentümer in der Ahnentafel steht und/oder auf wessen Namen ein Hund beim Zuchtverband eingetagen ist. I.d.R. muß der Voreigentümer einen Eigentumswechsel in der Ahnentafel mit Unterschrift bestätigen und dem Zuchtbuchamt zusätzlich mit Unterschrift mitteilen bzw. die Ahnentafel des Hundes dort einreichen, die dann nach Eintragung des Eigentümerwechsels durch das Zuchtbuchamt von diesem an den neuen Eigetnümer gesendet wird.
LG Waschbärin
Das setzt natürlich voraus, dass es sich überhaupt um eine Zuchthündin mit eingetragener Ahnentafel handelt - es gibt auch selbst ernannte "Züchter", die einfach drauf los vermehren ... Und so, wie ragamuffinman geschrieben hat, entsteht bei mir der Eindruck, dass es keine gekörte Hündin ist, vielleicht irre ich mich ja auch. Selbst wenn es eine Ahnentafel gäbe, schließe diese keinen mündlichen Kauf- oder Schenkungsvertrag aus, nur weil der Vorbesitzer der Hündin vielleicht noch das Dokument hat. Von der Existenz einer Ahnentafel weiß die Dame ja vielleicht nichts. Und einem möglichen Zuchtbuchamt - wenn es denn hier zutrifft - kann man auch nachträglich den Eigentümerwechsel mitteilen, das kann dann der Vorbesitzer regeln, sofern er einem Verein angehören sollte.
Bei Zuchthunden = Rassehunden mit Ahnentafel sind die Eigentumsverhältnisse doch klar geregelt. Eigentümer ist, wer als Eigentümer in der Ahnentafel steht und/oder auf wessen Namen ein Hund beim Zuchtverband eingetagen ist. I.d.R. muß der Voreigentümer einen Eigentumswechsel in der Ahnentafel mit Unterschrift bestätigen und dem Zuchtbuchamt zusätzlich mit Unterschrift mitteilen bzw. die Ahnentafel des Hundes dort einreichen, die dann nach Eintragung des Eigentümerwechsels durch das Zuchtbuchamt von diesem an den neuen Eigetnümer gesendet wird.LG Waschbärin
Warum ?
Vielleicht interessiert den neuen Besitzer dieser ganze Nonsens nicht oder ist das alles kostenlos ?
Hier geht es um eine Schenkung mit einer verbundenen Bedingung,deren Durchsetzbarkeit mir sehr fraglich erscheint.
Der Hund hat den Besitzer gewechselt,wem würden die Kosten obliegen für Probleme,
wem gehören die Jungen etc. und das ohne schriftlichen Nachweis.
Mir gefällt die Frau _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
Hallo Waschbärin!
Das trifft mehr auf SV Papiere zu. Dort hast du den Eigentumswechsel auf der Rückseite den der vorherige Eigentümer quittieren muß.
Kenne aber auch genug andere Ahnentafeln, bei denen nur Besitzerwechsel oder Halterwechsel eingetragen werden, ohne Unterschrift des vorherigen.
Wie du weißt, ist Besitz und Eigentum, sowie Halter ein himmelweiter Unterschied.
Allerdings bin ich ziemlich geschockt, warum jemand seinen Hund abgibt und ihn dann nach ein paar Wochen wieder zurückholt um einen Wurf damit zu machen.
Das weiß man doch vorher und der Hund ist ein Lebewesen, was Gefühle hat und kein Gegenstand, den man mal abgibt und ihn sich dann wieder holt, wie man ihn gerade braucht.
Ich denke, ein guter und seriöser Züchter hätte seine Verträge schriftlich gemacht und sich gut angesehen, wo der Hund hinkommt, da ihm seine Tiere am Herzen liegen.
LG
Aileen
Das trifft mehr auf SV Papiere zu. Dort hast du den Eigentumswechsel auf der Rückseite den der vorherige Eigentümer quittieren muß.
Hallo Aileen,
ich weiß daß das jeder Zuchtverband anders handhabt. Z.B. beim DMC oder Raad van Beheer kann der Eigentümer selbst gar keinen Eigentumswechsel eintragen. Die Ahnentafel wird vom Eigentümer, mit Angabe des neuen Eigentümers, an den Verband geschickt, der trägt den neuen Eigentümer ein (oder stellt im Fall des DMCs eine neue Ahnentafel aus) und sendet die Ahnentafel an diesen.
In solchen Fällen kann der Eigentümer dokumentieren, daß es sich um seinen Hund handelt. Wer etwas anderes behauptet, der müßte das beweisen (z.B. durch einen Kaufvertrag).
@Milli: Es geht letztendlich darum, wer was beweisen kann. Kaufe ich ein Auto und geht dabei was schief, hab ich ein Problem, später ohne schriftlichen Kaufvertrag zu beweisen, daß ich der Eigentümer bin, wenn in Brief und Schein noch der alte Eigentümer drin steht.
@Smiler: Eintragungen von Eigentumswechseln sind kostenlos. Man sollte als Käufer auf jeden Fall darauf achten, daß sowas eingetragen wird, im Falle von Streitigkeiten hat man was in der Hand und es steht nicht nur Aussage gegen Ausage.
@Milli: Es geht letztendlich darum, wer was beweisen kann. Kaufe ich ein Auto und geht dabei was schief, hab ich ein Problem, später ohne schriftlichen Kaufvertrag zu beweisen, daß ich der Eigentümer bin, wenn in Brief und Schein noch der alte Eigentümer drin steht.
Hallo Waschbärin!
Das Auto betreffend stimme ich Dir absolut zu, denn hierfür gibt es entsprechende Gesetze bzw. Verordnungen, die das alles regeln. Beim Hund fehlen solche analog passenden Gesetze und es gilt einfach das BGB - und so, wie ich den Text von ragamuffinman interpretiere, könnte zwar ein Vertrag nach seinem Wunsch zustande gekommen sein, aber er kann es nicht nachweisen und vor Gericht würde dann Aussage gegen Aussage stehen.
ich kann ein Auto gekauft haben und der Vorbesitzer steht noch in Brief und Schein. Habe ich einen vernünftigen Kaufvertrag, dann kann ich beweisen, daß ich der Eigentümer bin und meinen Teil des Kaufvertrages erfüllt habe.
Beim Hund ist das genau so. Wenn niemand etwas in der Hand hat, dann steht Aussage gegen Aussage. Kann aber eine Partei nachweisen, daß sie als Eigentümer der Streitsache irgendwo registriert ist, und die andere Partei steht mit leeren Händen da, dann hat die erste Person die besseren Karten. Und bei einem Zuchthund sind die Eigentumsverhältnisse i.d.R. irgendwo dokumentiert.
Bei einem Hund ohne Ahnentafel etc. wird es schwierig, die Eigentumsverhältnisse zu beweisen. Aber solch ein Hund ist i.d.R. kein Zuchthund.
ich kann ein Auto gekauft haben und der Vorbesitzer steht noch in Brief und Schein. Habe ich einen vernünftigen Kaufvertrag, dann kann ich beweisen, daß ich der Eigentümer bin und meinen Teil des Kaufvertrages erfüllt habe.
Nein. Denn ein Kaufvertrag beweist nicht den Eigentumsübergang.
Waschbärin hat folgendes geschrieben::
Beim Hund ist das genau so. Wenn niemand etwas in der Hand hat, dann steht Aussage gegen Aussage. Kann aber eine Partei nachweisen, daß sie als Eigentümer der Streitsache irgendwo registriert ist, und die andere Partei steht mit leeren Händen da, dann hat die erste Person die besseren Karten. Und bei einem Zuchthund sind die Eigentumsverhältnisse i.d.R. irgendwo dokumentiert.
Bei einem Hund ohne Ahnentafel etc. wird es schwierig, die Eigentumsverhältnisse zu beweisen. Aber solch ein Hund ist i.d.R. kein Zuchthund.
LG Waschbärin
Ganz so ist es mE nicht. Zugunsten des Besitzers eines Hundes wird vermutet, daß er Eigentümer ist (Siehe § 1006 BGB). Das müßte der angebliche Eigentümer dann widerlegen. Ob dafür irgendwelche Ahnentafeln ausreichen, ist IMO zweifelhaft.
Nein. Denn ein Kaufvertrag beweist nicht den Eigentumsübergang.
Wenn es im Vertrag so drinsteht schon.
Zitat:
Ganz so ist es mE nicht. Zugunsten des Besitzers eines Hundes wird vermutet, daß er Eigentümer ist (Siehe § 1006 BGB). Das müßte der angebliche Eigentümer dann widerlegen. Ob dafür irgendwelche Ahnentafeln ausreichen, ist IMO zweifelhaft
Die Ahnentafeln gelten regulär auch bei Gericht als Eigentumsnachweis (insofern hinten Eigentums- und nicht Besitzer- oder Halterwechsel drinsteht), da es die einzige Möglichkeit bei einem Hund ist. Hat halt keinen Fahrzeugbrief, aber Papiere.
Beispiel: Ich stelle einen Deckrüden bei jemand anderem ein. Der Hund bleibt aber in meinem Eigentum und die Papiere auch. Also ist es ganz klar MEIN Hund und nicht der, des Halters.
Bei Pferden ist das soweit ich weiß, wieder anders. Da gilt der Equidenpass mit Hlaterwechsel nicht als Eigentumsnachweis. Steht aber auch auf dem Halterwechsel drauf.
Nein. Denn ein Kaufvertrag beweist nicht den Eigentumsübergang.
Wenn es im Vertrag so drinsteht schon.
Wenn dort stünde, "Hund wurde übergeben" und der Käufer das unterschreibt dann ja.
Aileen hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Ganz so ist es mE nicht. Zugunsten des Besitzers eines Hundes wird vermutet, daß er Eigentümer ist (Siehe § 1006 BGB). Das müßte der angebliche Eigentümer dann widerlegen. Ob dafür irgendwelche Ahnentafeln ausreichen, ist IMO zweifelhaft
Die Ahnentafeln gelten regulär auch bei Gericht als Eigentumsnachweis (insofern hinten Eigentums- und nicht Besitzer- oder Halterwechsel drinsteht), da es die einzige Möglichkeit bei einem Hund ist. Hat halt keinen Fahrzeugbrief, aber Papiere.
Beispiel: Ich stelle einen Deckrüden bei jemand anderem ein. Der Hund bleibt aber in meinem Eigentum und die Papiere auch. Also ist es ganz klar MEIN Hund und nicht der, des Halters.
Ich will ja gar nicht bestreiten, daß das dann Ihr Hund wäre. Nur im Streitfall ist das eine Frage der Beweisbarkeit. Und wie gesagt, es wird vermutet, daß der Besitzer Eigentümer ist. Wenn diese Vermutung mit einer Ahnentafel widerlegt werden kann, ist das schön für den (wahren) Eigentümer. Das wird aber im Zweifel ein Richter entscheiden.
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