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Dookie82
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 19.04.06, 16:44    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Also bei mir steht:

[quote="Palandt/Heinrichs: Vorb v § 249 Rn 72"]Auch auf mittelbar verursachte Schäden erstreckt sich grundsätzlich der Zurechnungszusammenhang


Und welche Fassung ist da nun? Also aus welchem Jahr oder welcher Band...
umso aktueller umso näher kommen wir an das richtige Ergebnis...

Interessant ist, dass in der CH auch für mittelbare Schäden gehaftet wird, solange diese in einem adäquater Kausalitätskette nah genug beieinander stehen...

Für D. habe ich aber diesbezügöich leider nichts vergleichbares gefunden...


Zuletzt bearbeitet von Dookie82 am 19.04.06, 16:46, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 19.04.06, 16:45    Titel: Antworten mit Zitat

ja, sowas ähnliches dachte ich mir. Aber im Palandt nachlesen kann ich selber (muss ich mir halt einen besorgen... dauert ein bisschen). Kann mir vielleicht jemand die Mühe ersparen und zwei, drei Sätze dazu schreiben, wann, in welchen Fällen ein mittelbar Geschädigter Schadenersatzansprüche geltend machen kann? War da irgendwas mit "Recht auf eingerichteten Geschäftsbetrieb"? Und gab´s da nicht irgendwo ein Urteil über den Ausfall der Stromversorgung durch einen Bagger, wo der Unternehmer auf seinem Schaden sitzenblieb? (ist lange her, so 1972 oder 1975 oder so)
Wär schön, wenn jemand was dazu zusammenstellen könnte, damit alle was davon haben und nicht jeder sich selber den Palandt ausleihen muss (das Ding ist verdammt schwer zum Tragen....)


Grüße, Mogli
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Max77
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Anmeldungsdatum: 23.08.2005
Beiträge: 1300
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 19.04.06, 16:47    Titel: Antworten mit Zitat

62. Auflage.
Ich glaube aber nicht, daß sich das geändert hat. Mal ganz oben bei diesem Abschnitt nachgucken. Im Übrigen änderte das am Ergebnis nicht unbedingt etwas.
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Dookie82
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 19.04.06, 16:51    Titel: Antworten mit Zitat

Max77 hat folgendes geschrieben::
62. Auflage.
Ich glaube aber nicht, daß sich das geändert hat. Mal ganz oben bei diesem Abschnitt nachgucken. Im Übrigen änderte das am Ergebnis nicht unbedingt etwas.




Ich kann dir auch nur mitteilen was hier in meinem drinnen steht Mit den Augen rollen
Meiner ist auf jeden Fall von '92 und noch zusatzblätter von '93

Jahrgang?


@ Mogli

Hast du das:

Die unter anderem Besagt: Produktionsausfall oder Verderb von Sachen inf. Beschädigung der Stromleitungen u. Unterbrechung der Stromzufuhr (BGH 41, 125, NJW 68,1280), auch wenn Fehler bei der Notreparatur zur Schadensentstehung beigetragen haben (Hbg NJW 91, 849) jedoch fehlt für nicht unter § 823 I fallende Schäden idR eine Anspruchsgrundlage, da die einschlägigen Vorschriften der LBauO keine Schutzgesetze im Sinne des § 823 II sind.

nicht gelesen, oder meinst du noch etwas seperates... da ist doch dein Stromausfall erwähnt und auch etwas von Notreparatur...

Grüßle!
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Max77
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Anmeldungsdatum: 23.08.2005
Beiträge: 1300
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 19.04.06, 16:55    Titel: Antworten mit Zitat

Jahrgang 2003

Das steht bei Ihnen sicher auch drin. Entweder finden Sie´s nicht oder Sie wollen es nicht finden. Mit den Augen rollen Lachen
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Dookie82
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 19.04.06, 16:57    Titel: Antworten mit Zitat

Max77 hat folgendes geschrieben::
Jahrgang 2003

Das steht bei Ihnen sicher auch drin. Entweder finden Sie´s nicht oder Sie wollen es nicht finden. Mit den Augen rollen Lachen


Habs gefunden...


Zuletzt bearbeitet von Dookie82 am 19.04.06, 17:01, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Max77
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Anmeldungsdatum: 23.08.2005
Beiträge: 1300
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 19.04.06, 17:00    Titel: Antworten mit Zitat

Bei mir unter 5) B e) erster Satz oder Rn 72 erster Satz
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Dookie82
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 19.04.06, 17:05    Titel: Antworten mit Zitat

Max77 hat folgendes geschrieben::
Bei mir unter B e) Erster Satz


Misst Sie waren schneller... Verlegen Lachen

Naja hier steht das schon auch so,
aber es ging in dem benannten Fall doch um bauliche Maßnahmen und nicht um grundsätzliche Regelungen Frage
Lesen Sie doch bitte mal weiter bis ziemlich mittig in diesem Abschnitt... ist bei Ihnen nicht das von mir zittierte aufgeführt? Das würde mich sehr wundern... Geschockt

Grüßle Dookie

PS: Ich wollte doch schon längst weg sein... Smilie


Zuletzt bearbeitet von Dookie82 am 19.04.06, 17:09, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Dookie82
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 19.04.06, 17:08    Titel: Antworten mit Zitat

Also ich bin dann jetzt weg... schüssi! Sehr glücklich
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Max77
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Anmeldungsdatum: 23.08.2005
Beiträge: 1300
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 19.04.06, 17:12    Titel: Antworten mit Zitat

Also wenn Sie das meinen:
Zitat:

jedoch fehlt für nicht unter § 823 I fallende Schäden idR eine Anspruchsgrundlage, da die einschlägigen Vorschriften der LBauO keine Schutzgesetze im Sinne des § 823 II sind.


Hab ich weggelassen, weil es nichts mit der Zurechnung mittelbarer Schäden iSd. § 249 zu tun hat.
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 19.04.06, 17:18    Titel: Antworten mit Zitat

Dookie82 hat folgendes geschrieben::
welches BGB haben Sie denn zur Hand wenn ich fragen darf Frage eines mit vielleicht 300 Seiten? Oder etwa eines aus dem Internet?
Mein BGB hat rund 470 Seiten, bei der Internetausgabe habe ich jetzt nicht nachgesehen. Aber welche Relevanz hat das?

Dookie82 hat folgendes geschrieben::
Das welches ich hier vor mir liegen habe ist ein
Beck'sche kurz Kommentar
Band 7
Palant Bürgerliches Gesetzbuch
Stand 1992 mit insgesamt 2633 Seiten und das ist ca 10 cm hoch
Herzlichen Glückwunsch! Da haben Sie ja eine hochaktuelle Ausgabe! Aber das spielt im vorliegenden Fall keine besondere Rolle, weil der Palandt eben kein BGB ist, sondern
Zitat:
ein Kurzkommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch und zu einigen Nebengesetzen.
(Quelle: Wikipedia)

Wenn Sie sich auf den Palandt beziehen, sollten Sie das auch so schreiben und nicht so etwas
dookie82 hat folgendes geschrieben::
Im § 249 BGB

dort steht das mittelbare Schäden keine Schäden gemäß §823 sind...
bzw. so etwas
dookie82 hat folgendes geschrieben::
das steht in den Anhängen zu §249 Abs. 5 B e Zurrechnungszusammenhang
behaupten. Das solche Falschaussagen zu irritierten Nachfragen führen, dürften Sie ja nicht nur an meiner Antwort, sondern auch an denen von mogli und ihuehn bemerkt haben.

Also habe ich wieder vergeblich gewartet... Lachen
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vito-corleone
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BeitragVerfasst am: 19.04.06, 18:35    Titel: Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::
vorliegenden Fall keine besondere Rolle, weil der Palandt eben kein BGB ist, sonder]ein Kurzkommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch und zu einigen Nebengesetzen.:


eine sehr gewagte these.....sie wollen doch nicht ernsthaft behaupten im palandt sind nicht sämtliche §§ des BGB abgedruckt. das diese noch zusätzlich kommentiert sind, ist wohl kein ausschluss... Geschockt
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 19.04.06, 18:52    Titel: Antworten mit Zitat

vito-corleone hat folgendes geschrieben::
Biber hat folgendes geschrieben::
vorliegenden Fall keine besondere Rolle, weil der Palandt eben kein BGB ist, sonder]ein Kurzkommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch und zu einigen Nebengesetzen.:


eine sehr gewagte these.....
Nö.

vito-corleone hat folgendes geschrieben::
sie wollen doch nicht ernsthaft behaupten im palandt sind nicht sämtliche §§ des BGB abgedruckt.
Habe ich auch nicht.

vito-corleone hat folgendes geschrieben::
das diese noch zusätzlich kommentiert sind, ist wohl kein ausschluss... Geschockt
Da haben Sie wohl Recht. Allerdings hat dookie82 nicht vom Palandt gesprochen, sondern vom BGB. Und der Palandt ist eben nicht das BGB, auch wenn er das BGB enthält.

Oh Mann - Leute gibts ... und schießen darf man nicht... Böse
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Max77
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Anmeldungsdatum: 23.08.2005
Beiträge: 1300
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 19.04.06, 19:10    Titel: Antworten mit Zitat

Die Quellenproblematik haben wir ja jetzt abschließend geklärt. Winken

Vielleicht sollten wir uns für die Ausgangsfrage mal § 823 zuwenden? Den "Streit" um § 249 halte ich mangels Relevanz für entbehrlich.
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Biber
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Beiträge: 11363
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BeitragVerfasst am: 19.04.06, 20:24    Titel: Antworten mit Zitat

Max77 hat folgendes geschrieben::
Also bei mir steht:

Palandt/Heinrichs: Vorb v § 249 Rn 72 hat folgendes geschrieben::
Auch auf mittelbar verursachte Schäden erstreckt sich grundsätzlich der Zurechnungszusammenhang

[...]

Produktionsausfall oder Verderb von Sachen infolge Beschädigung der Stromleitung und Unterbrechung der Stromzufuhr (BGH 41, 125, NJW 68, 1280), auch wenn Fehler bei der Notreparatur zur Schadensentstehung beigetragen haben (Hbg NJW 91, 849)
Versteh ich hier was falsch oder steht da, daß ein mittelbarer Schaden ersetzt werden muß? Und weshalb muß dann noch § 823 BGB diskutiert werden?
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