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Web... Scheckanforderung aus Schweden

 
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Kathrin_Lena
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Anmeldungsdatum: 18.08.2005
Beiträge: 157

BeitragVerfasst am: 19.04.06, 15:04    Titel: Web... Scheckanforderung aus Schweden Antworten mit Zitat

Hallo,
Frau K will sich Geld bei einem Internetanbieter/Finanzdienstleistungen aus Schweden auszahlen lassen. Sie hat KEIN Bankkonto und möchte sich einen Scheck zuschicken lassen. Wie funktioniert den das!?
Wenn Frau K den Scheck per Post bekommt, kann sie dann zu einer beliebigen Bank gehen, den Scheck vorlegen und bekommt das ausbezahlt.
Es handelt sich um Webdollar.
Die Hotline konnte leider nicht weiterhelfen da schlechtes deutsch.
Oder braucht man hier auch wieder ein Bankkto zur Verrechnung!?
Frau K ist aus nichts ersichtlich ob das nun ein Verrechnungs- oder Barscheck sein soll.
Hat jemand Erfahrung!?
Danke
Kathrin
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WernerSnow
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Anmeldungsdatum: 30.01.2005
Beiträge: 234

BeitragVerfasst am: 19.04.06, 18:32    Titel: Antworten mit Zitat

Frau K. wird mit der Barauszahlung ein sehr großes Problem haben.

Grundsätzlich gilt:
Schecks werden idR E.v. (Eingang vorbehalten) gutgeschrieben. Spielen wir ein paar Szenarien durch:

Scheckaussteller von der eigenen Bank: Im Glücksfall könnte die Bank die Bar-Auszahlung des gedeckten Schecks durchführen, wird dies aber idR aus Sicherheitsgründen nicht tun. Insbesondere, da es sich üblicherweise um Verrechnungsschecks (= KEINE Barauszahlung) handelt. Ganz vereinzelt wird es mit einem Kunden Absprachen geben, wo z.B. ein Angestellter einen Lohn-Scheck bringt und dieser dann ausbezahlt wird, andere Fälle wird es nicht geben.

Scheckausteller einer anderen deutschen Bank: Die Gutschrift erfolgt aufs Kundenkonto E.v., da die Bank nicht weiß, ob der Scheck gedeckt ist, und ob die Ausstellerunterschrift echt ist.

Scheckaussteller aus dem Ausland: Gutschrift E.v., dazu kommen noch Gebühren für die Auslands-Abwicklung. Aus diesem Grund nur Einreichung auf ein Konto möglich.

Es stellen sich natürlich jetzt ein paar Fragen: Warum hat Frau K. kein Konto? Um welchen Betrag handelt es sich? Bei Beträgen bis 20 Euro wird vermutlich - je nach Bank - nicht viel für Frau K. übrigbleiben.
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Kathrin_Lena
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.08.2005
Beiträge: 157

BeitragVerfasst am: 19.04.06, 20:16    Titel: Danke für Ihre Ausführungen Antworten mit Zitat

Hallo,
Frau K hatte Schulden bzw ist am Abzahlen.
Wegen Schufa will ihr keine neue Bank eins eröffnen.
Also es kommt von schwedischer Bank.
Es handelt sich um 700 Euro.
Wie sieht es aus wenn Frau K, den Scheck erhält und zB an ihren Lebenspartner weitergibt!? Wenn sie auf der Rückseite unterschreibt und bestätigt dass der Lebenspartner den Scheck von ihr erhalten hat, kann der den Scheck dann auf seinem Kto einlösen!?
Wie könnte Frau K sonst zu dem Geld kommem!?
Ist ja in dem Fall kein Pappenstiel zum verschenken.
Danke
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WernerSnow
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.01.2005
Beiträge: 234

BeitragVerfasst am: 19.04.06, 20:56    Titel: Antworten mit Zitat

Frau K. kann selbstverständlich den Scheck an einen Dritten weitergeben.

Grundsätzlich: bei deutschen Verrechnungsschecks steht der Passus: Zahlen Sie an ... (Hans Scheckempfänger) oder Überbringer ...

somit: derjenige, der den Scheck in Händen hält, darf ihn einreichen.

Allerdings wird bei Auslandsschecks idR eine durchgängige Indossament-Kette (Unterschriftenreihe) gefordert. Dies würde für Frau K. bedeuten:
Frau K unterschreibt den Scheck, nachfolgend Lebensgefährte L, dieser reicht den Scheck ein, und die Einreichung sollte laufen.
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