Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 18.04.06, 21:34 Titel: Kosten im Zivilprozess
Mich würde interessieren,wer zahlt die Kosten. Beispiel : die Parteien anfechten Beschlüsse in einem Zivilprozess. Die Sache bleibt noch unerledigt. Gehören die Kosten zu den Kosten des Verfahrens oder werden diese inzwischen separat pro Beschwerde berechnet und müssen schon vor der Erledigung der Sache bezahlt werden. Wer zahlt die Kosten wenn die Beschwerde zulässig oder unzulässig war?
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 19.04.06, 23:55 Titel:
Bitte schildern Sie den Fall, den Sie zur Diskussion stellen wollen, etwas ausführlicher. Um welche Art von Beschwerden gegen Beschlüsse handelt es sich? Um Beschlüsse zu Zwischenentscheidungen (beispielsweise Beweisbeschlüsse) oder um Beschlüsse im Kostenfestsetzungsverfahren? In der bisherigen Form ist die Frage nicht zu beantworten.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.