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GEZ - Rechnung nach zwei Jahren!?

 
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one of six
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.04.2006
Beiträge: 1
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 20.04.06, 00:12    Titel: GEZ - Rechnung nach zwei Jahren!? Antworten mit Zitat

Moin!

Kurz und knapp:

Eine Studentin liess sich 02/2003 von der GEZ befreien (Gültig bis 01/2004).
Ca. ein halbes Jahr später: Umzug in andere Wohnung.
Die GEZ hat sie natürlich vergessen. Es hat sich auch NIE jemand gemeldet...
Weitere Umzüge folgen.
Jetzt plötzlich flattert eine Rechnung ins Haus, und zwar über zwei Jahre!
Das heisst, es handelt sich um knapp 480€ !

Meine Frage: Die Studentin hat bisher die Voraussetzungen zur Befreiung ununterbrochen erfüllt. Dass sie nach ablauf ihrer ersten Befreiung (Gilt ja nur befristet, hat sie aber nicht dran gedacht...) zur Kasse gebeten wird, wurde ihr niemals mitgeteilt, ebensowenig die Anhäufung ihres mitlerweile beträchtlichen Schuldenberges.

Was Kann sie nun machen? Wird sie alles bezahlen müssen?

Gruß,
one of six


P.S.:
Seltsam an der Rechnung: Sie geht von einem Kontostand Ende 2004 von gut 200 € Miese aus (Damals keine Nachricht), dann folgen Mahngebühren, die aber am selben Buchungstag wieder gut geschrieben werden, dann die regulären Gebühren ab 02/2005, JEDOCH: alle gebucht im Februar 2006(!).
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stgtklaus
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 20.04.06, 09:50    Titel: Antworten mit Zitat

Sie haben Ihre TV angemeldet und sich befristet befreien lassen. Den TV habe Sie aber noch.

Dann sind Sie selber schuld.

Entweder Abmelden oder Befreien und das ganze niemals Rückwirkend.

Sie werden zahlen müssen, egal was die wie buchen.

Versuchen Sie sich zu vergleichen. Erklären Sie das Sie nun Harz4 sind und krank. Jedoch ist Ihre Mutter bereit die Hälfte zu zahlen wenn dann die Schulden weg wären. Nach dem Motto die Hälfte oder nichts.

Klaus
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Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 20.04.06, 10:09    Titel: Antworten mit Zitat

Die Studentin sollte m.E. Lügengeschichten gar nicht erst versuchen, sondern sich stattdessen darauf berufen, daß die Befreiung durchgehend vorgelegen hat und ihr die Befristung nicht bekannt gewesen ist (obwohl ich persönlich kaum glaube, daß die GEZ sich darauf einlässt). Ansonsten gibt es im Netz jede Menge mehr oder weniger seriöse und / oder hilfreiche Seiten zum Thema GEZ - da dürfte ihr geholfen werden! Winken
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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