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Gegenstand in Bahn liegen lassen --> Diebstahl?

 
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Gayson
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 20.04.06, 09:21    Titel: Gegenstand in Bahn liegen lassen --> Diebstahl? Antworten mit Zitat

Hallo!
Wenn man einen Gegenstand in der Bahn liegen lässt (z.B. Brille, Portemonnaie etc.), und dieser nicht im Fundbüro abgegeben wird - ist das dann Diebstahl, bzw. kann man zur Polizei gehen und Anzeige gegen Unbekannt erstatten?
Danke!
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Gast






BeitragVerfasst am: 20.04.06, 09:27    Titel: Antworten mit Zitat

Materiellrechtlich wäre es eine Unterschlagung, wenn ein Finder die Sachen für sich behält. Wenn allerdings die Putzfee die Sachen für sich nicht als Fundsachen sondern als Müll deklariert und in den großen Sack steckt, dann ist das nicht ansatzweise strafbedroht...

Schon mal bei der Bahn nachgefragt? Dei haben teilweise eigene Fundsachbearbeiter...
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 20.04.06, 09:39    Titel: Antworten mit Zitat

Exrichter hat folgendes geschrieben::
Materiellrechtlich wäre es eine Unterschlagung, wenn ein Finder die Sachen für sich behält.

Anmerkung: Man könnte auch an Gewahrsam des Bahnbetreibers an liegengelassenen Sachen in der Bahn denken. Dann wäre das Mitnehmen solcher Sachen ein Gewahrsamsbruch und es käme folglich Diebstahl in Betracht.
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Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 20.04.06, 09:52    Titel: Antworten mit Zitat

jurico hat folgendes geschrieben::

Anmerkung: Man könnte auch an Gewahrsam des Bahnbetreibers an liegengelassenen Sachen in der Bahn denken. Dann wäre das Mitnehmen solcher Sachen ein Gewahrsamsbruch und es käme folglich Diebstahl in Betracht.


Wegen § 978 BGB.
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Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
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