Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 16.04.06, 12:12 Titel: Kfz Versicherung, wie lange wird SF-Klasse "eingefroren
Hallo,
habe seit ca vier Jahren kein Auto mehr und möchte mir demnächst
eines kaufen. Beim letzten Auto war ich mit der Schadenfreiheitsstufe 9
eingruppiert. Wie lange wird denn diese Einstufung bei der Versicherung
quasi eingefroren, damit ich bei der ersten Anmeldung nicht gleich mit 140%
eingestuft werde? Danke fürs Antworten.
Ach, und dann noch ne "dumme" Frage:
Wie ist das mit den Kosten für Versicherung und für Steuern/Finanzamt?
Die muß man wohl sofort bezahlen, wenn das Auto auf mich angemeldet wird?
Weiß das jemand? _________________ Recht haben heißt noch lange nicht Recht bekommen
Verfasst am: 16.04.06, 20:34 Titel: Re: Kfz Versicherung, wie lange wird SF-Klasse "eingefr
smashy hat folgendes geschrieben::
. Wie lange wird denn diese Einstufung bei der Versicherung
quasi eingefroren, damit ich bei der ersten Anmeldung nicht gleich mit 140%
eingestuft werde? ?
Wie heißt´s so schon "das kommt daruaf an". Und zwar ist es von den jeweiligen Tarifbestimmungen deines Versicherers abhängig. Da kann ja mittlerweile jerde (fast) rienschreiben, was er will. Somit sind allgemeingültige Aussagen schwer.
Ich hab grad welche vor mir liegen, da steht drin (Ziff. 22a): Bei Unterbrechung von weniger als 7 Jahren wird der Vertrag in die Klasse eingestuft, die er vor der Unterbrechung hatte. Aber wie gesagt, bei anderen Versicherern kann das anders aussehen.
smashy hat folgendes geschrieben::
Ach, und dann noch ne "dumme" Frage:
Wie ist das mit den Kosten für Versicherung und für Steuern/Finanzamt?
Die muß man wohl sofort bezahlen, wenn das Auto auf mich angemeldet wird?
Weiß das jemand?
Steuer muss gleich für´s ganze Jahr bezahlt werden (ich hab bis jetzt noch nichts von Ratenvereinbarungen diesbezüglich gehört). KFZ-Versicherung kann jährlich im Voraus gezahlt werden; gegen entsprechenden Ratenzahlungszuschlag aber auch halbjährlich, vierteljährlich oder sogar monatlich (letzteres nicht bei allen Versicherern, und wenn, dann meistens nur per Lastschrift) _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Zur Steuer kann ich vielleicht noch hinzufügen, dass meiner Kenntnis nach ab einem Betrag ab 500,00 € eine halbjährliche Zahlung möglich ist. Allerdings weis ich nicht, ob die einzelnen Ämter das unterschiedlich handhaben können. (Information aus 2005 vom Finanzamt Lüdenscheid, (Wortsperre: Firma) Kreis)
Wobei eine Kfz-Steuer in Höhe von 500,00 € schon eine besondere Größe ist _________________ Sämtliche Beiträge erheben keinen Anspruch auf absolute Richtigkeit! Im Zweifelsfall bitte an eine entsprechende rechtskundige Stelle wenden.
Zur Steuer kann ich vielleicht noch hinzufügen, dass meiner Kenntnis nach ab einem Betrag ab 500,00 € eine halbjährliche Zahlung möglich ist. Allerdings weis ich nicht, ob die einzelnen Ämter das unterschiedlich handhaben können. (Information aus 2005 vom Finanzamt Lüdenscheid, (Wortsperre: Firma) Kreis)
Wobei eine Kfz-Steuer in Höhe von 500,00 € schon eine besondere Größe ist
Da wäre echt mal interessant zu wissen, welcher PKW solch einen Steuerbetrag zahlen muss Vielleicht 'ne Cobra oder so, mit 7,8 Liter Big-Block oder so
hab übrigens bei meiner alten Versicherung angerufen - sie MÜSSEN sieben Jahre gesetzlich liegen bleiben, die SF-Klasse, meine läßt sie sogar noch ein paar Jahre länger ruhen und man fängt dann in der Zeit wieder mit der alten SF-Klasse an, ist doch ne gute Nachricht. _________________ Recht haben heißt noch lange nicht Recht bekommen
hab übrigens bei meiner alten Versicherung angerufen - sie MÜSSEN sieben Jahre gesetzlich liegen bleiben, die SF-Klasse .....
Das würd mich jetzt doch mal interessieren, was für ein GESETZ das sein soll. Ich hab im VVG, im PflVersG, in der KfzPflVV geschaut, nix gefunden....
ich meine, das kann nur vertraglich geregelt sien,eben in den Tarifbestimmungen zur Kraftfahrtversicherung. _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Anmeldungsdatum: 14.08.2005 Beiträge: 207 Wohnort: ja
Verfasst am: 09.05.06, 12:57 Titel: das hat sich schnell,
Da wäre echt mal interessant zu wissen, welcher PKW solch einen Steuerbetrag zahlen muss Vielleicht 'ne Cobra oder so, mit 7,8 Liter Big-Block oder so
Verfasst am: 09.05.06, 13:35 Titel: Re: das hat sich schnell,
DIDDIRO hat folgendes geschrieben::
Da wäre echt mal interessant zu wissen, welcher PKW solch einen Steuerbetrag zahlen muss Vielleicht 'ne Cobra oder so, mit 7,8 Liter Big-Block oder so
Verfasst am: 09.05.06, 16:29 Titel: Re: das hat sich schnell,
DIDDIRO hat folgendes geschrieben::
mir ist das auch so bekannt mit den 7 Jahren.
schön, dass dir das bekannt ist mit den 7 Jahren (ich vermute, es geht dabei immer noch darum, wie lange der Schadenfreiheitsrabatt erhalten bleibt).
Aber dann sag doch mal, wo das steht? In irgendeinem Gesetz (wenn ja, in welchem?)? Denn dann müssten sich alle Versicherer dran halten, und man könnte sich drauf verlassen. Oder steht es wohl irgendwo in den AKB oder den Tarifbestimmungen? Dann ist das keine allgemeingültige Aussage, auf die man vertrauen kann, weil bekanntlich jeder Versicherer seine AKB und besonders seine TB´s weitgehend selber stricken kann.
Anmeldungsdatum: 14.08.2005 Beiträge: 207 Wohnort: ja
Verfasst am: 09.05.06, 18:40 Titel: ich hab auch nichts gefunden,
aber diese Weisheit ist von meiner Versicherungsagentur.
Beispielsweise habe ich noch eine weitere SF-Klasse ruhen.
Grundsätzlich gehe ich mal davon aus, daß Versicherungen nichts freiwillig einräumen, was ihnen weniger einbringt und somit müßte es schon gesetzlich geregelt sein.
Was ich sicher weiß ist, daß diese Regelung neueren Datums ist und früher 2 Jahre betrug.
Evtl. müsste man beim Gesetzgeber oder bei einem Anwalt nachfragen. _________________ nur tote Fische schwimmen mit dem Strom
m.f.G. diddiro
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.