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Web Portal erstellt - Kunde zahlt nicht

 
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wpg
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.04.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 20.04.06, 08:25    Titel: Web Portal erstellt - Kunde zahlt nicht Antworten mit Zitat

Guten Morgen,

erst einmal super, dass es dieses Forum gibt.
Ich bin 37 Jahre alt und seit 2 Jahren selbständig.


Ein Herr ließ sich vor einigen Wochen von Frau X ein Portal erstellen.
Es war vereinbahrt, daß er eine Anzahlung von 50 % bezahlen muß, nach Fertigstellung den Rest, danach bekommt er alle Rechte an der Seite und den Admin Zugang.

Nun ist es so gelaufen:
Am 17.03.06 hat HerrX eine Pay Pal Überweisung auf Frau X Pay Pal Konto vorgenommen, welche nicht ausgeführt würde, sondern wieder zurückgenommen. Auf Frau X Fragen hin, wann sie nun ihr Geld bekommen würde, hat er so getan, als wenn er nicht wüsste, was mit der Pay Pal Anweisung los wäre und hat eine neue Pay Pal Zahlung anweisen lassen, dieses Mal über den kompletten Betrag von XXX Euro.
Diese Zahlung wurde wieder nicht bestätigt . Es wurde vorgetäuscht Bonität zu haben.
Herr Xr hat dann am 03.04.06, mit dem Betreff XXX Seiten Rate 1,XXX Euro auf Frau X Konto überwiesen.
Am 01.04.06 hat er eine Zahlung innerhalb von 7 Tagen zugesichert. In diesem genannten Zeitraum bis Dato hat Frau X Herr X einige Male noch durch Ihren Support geholfen, da er auf seiner Web-Seite Probleme hatte. Diese Arbeiten wurden natürlich auch in Rechung gestellt.
Derzeit hat Herr Xr immer noch eine Rechnung von über einen Gesamtbetrag von XXX Euro offen. Frau X hat als Ersteller der Seite ihr Copyright in den Fuß der Seite gesetzt, wenn die Seite bezahlt ist, wird dieses entfernt. Herr XXX droht nun in E-Mails, dass er mir dies als Werbung berechnen wird. Er weißt immer wieder darauf hin, dass er sich so sicher kein Bein ausreißen wird, um seine Schulden zu bezahlen.
Außerdedm droht er mir mit einer Anzeige wegen Schädigung seines Geschäftes, weil FRau X ihm Module gesperrt habe, die er nicht bezahlt hat.

Frau X möchte nun auf Anraten eines Freundes eine Strafanzeige stellen §263 StGB.
Wer kann Frau X hier noch Ratschläge geben.

Der Herr denkt er könne Frau x dranbekommen, weil Frau X seine Seite so gestellt habe, daß genau soviel drauf ist, wie er bezahlt hat.

Danke schon mal

wpg


Zuletzt bearbeitet von wpg am 20.04.06, 08:52, insgesamt 2-mal bearbeitet
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wpg
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.04.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 20.04.06, 08:29    Titel: Antworten mit Zitat

Oje ich denke ich habe das nun falsch geschreiben nach dem ich den knigge gelesen habe
sorry, aber wie sollich es anders formulieren, bin ein wenig hilflos

wpg
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wpg
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.04.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 20.04.06, 08:47    Titel: Antworten mit Zitat

so ich denke nun paßt es
sorry nochmal
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 20.04.06, 09:15    Titel: Antworten mit Zitat

Strafanzeige wg Betrug kannste imho vergessen. Betrug setzt Vorsatz voraus, kannste ihm nicht nachweisen.
Drohungen gegen Dich scheinen eher ein Versuch zu sein, durch Einschüchterung Zeit zu gewinnen.
Es gibt solche Schuldner. Der beste Weg ist m.E. zu sagen 'leck mich' und nen Anwalt auf ihn anzusetzen. Das ärgert Dich am wenigsten und ihn am meisten, denn letzlich wird er den bezahlen müssen.
Im Übrigen empfehle ich den Besuch unseres Inkasso- und Mahnverfahrensforums.
Quäl Dich schon mal durch diesen Thread,
http://www.recht.de/phpbb/kb.php?mode=article&k=36
das lohnt sich.

Zitat:
Er weißt immer wieder darauf hin, dass er sich so sicher kein Bein ausreißen wird, um seine Schulden zu bezahlen.

Allerdings, bei solch unverschämten Kerlen würde ich eher gleich zu einem Anwalt raten. Aus gemeiner Rachsucht. Er hat die Kosten verdient.
_________________
Grüße,
Abrazo
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Gast






BeitragVerfasst am: 20.04.06, 09:24    Titel: Antworten mit Zitat

"Er hat die Kosten verdient"

Kosten wird es aber erstmal die Mandantin...
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 20.04.06, 09:43    Titel: Antworten mit Zitat

Was Kosten für Mahnbescheid und Gerichtskosten betrifft, ja.
Was den Anwalt betrifft, da habe ich mich schon mal drüber ausgelassen: da ist die Praxis offenbar verschieden.
Meiner Ansicht nach sollte man als Selbständiger ohnehin nicht am Anwalt sparen, sprich, einen haben. Letztlich lohnt sich der nämlich.
_________________
Grüße,
Abrazo
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wpg
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.04.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 20.04.06, 10:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

vielen Dank.

Frau X hat herausgefunden das er zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe nicht bonität war
also ist es doch Betrug gewesen oder?
Werde den Tread lesen
Danke nochmal

vg

wpg
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
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BeitragVerfasst am: 20.04.06, 10:24    Titel: Antworten mit Zitat

//Mod-Modus an//Nachdem wpg ihren Beitrag offenbar in mehreren Anläufen den Forenregeln entsprechend formuliert hat, sollten auch langerfahrene Nutzer diese bei ihren Antworten beachten!//Mod-Modus aus//
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wpg
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Anmeldungsdatum: 20.04.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 20.04.06, 10:30    Titel: Antworten mit Zitat

Habe ich was falsch gemacht?

wpg
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 20.04.06, 10:56    Titel: Antworten mit Zitat

wpg hat folgendes geschrieben::
Habe ich was falsch gemacht?
Anscheinend zu Anfang (das schließe ich aus Ihrem zweiten und dritten Beitrag), aber da Sie das selbst (fast komplett Lachen ) korrigiert haben, waren Sie nicht gemeint. Mein Hinweis bezog sich auf die erste Antwort. Winken
_________________
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Dummerchen
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 20.04.06, 10:58    Titel: Antworten mit Zitat

wpg hat folgendes geschrieben::
Habe ich was falsch gemacht?

wpg


Nee, du hast das nach deiner Korrektur richtig hinbekommen. Die Antworten sind zu persoenlich, dadurch stark am Rande der verbotenen Rechtsberatung.

Auch wenn ich Abrazos Einschaetzung, dass es sich um keinen Betrug handelt, nicht so ohne weiteres teile (wir haben hier viel zu wenig Informationsn, um das zu beurteilen), ist ihr Rat, einen Anwalt aufzususchen, das Beste.
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 20.04.06, 11:09    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn er sich auf die geleistete Teilzahlung und Mängelrügen beruft (auch wenn die vielleicht nicht zutreffen), dürfte er m.E. in der Regel damit durchkommen.
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Grüße,
Abrazo
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wpg
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Anmeldungsdatum: 20.04.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 20.04.06, 11:18    Titel: Antworten mit Zitat

es gibt keine mängel laut frau x
er hat das bekommen was er für xxx euro bekommen kann
laut agb von frau x

Alle Rechnungen des Auftragnehmer sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum - auf dem Konto des Auftragnehmers eingehend - auszugleichen. Maßgebend ist das Datum des Zahlungseinganges. Im Verzugsfall ist der Auftragnehmer berechtigt, weitere Leistungen zurückzuhalten bzw. einzustellen.


ich denke das frau x recht hat ihm die seite soweit zu stellen, das herr x nicht vollen umfang nutzen kann
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wpg
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.04.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 20.04.06, 11:26    Titel: Antworten mit Zitat

Laut gewerbeamt des herr x hat er seine firma mit den impressum angaben nicht gemeldet.
Frau x hat ihm das mitgeteilt
nun droht er er mache krieg.
VG
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