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Eine Zusatz KV wirbt Kunden im Zahnersatzbereich mit einer Kombi-Police (mit sehr begrenzten Leistungen), für deren Abschluss die Beantwortung von einschlägigen Fragen nicht erforderlich ist.
Das heißt, bei der Antragstellung wird NICHT danach gefragt ob Zähne fehlen oder eine Behandlung angeraten ist.
A hat fehlende Zähne, schließt die Versicherungab und läßt sich während der Wartezeit einen Heil-und Kostenplan erstellen. Den reicht er ein und muss zu seinem Erstaunen feststellen, dass die Versicherung nunmehr einen detaillierten Fragebogen bezüglich seines Zahnstatus und seit wann bekannt etc. ausgefüllt haben will.
A ist bekannt, dass sich die Versicherung u.U. auf ein BGH-Urteil von 1978 berufen will, in dem es heißt:
" Die Heilbehandlung (der Versicherunsfall) beginnt mit der Inanspruchnahme jeglicher ärztlicher Tätigkeit, die durch die betreffende Krankheit verursacht worden ist"
Heißt das jetzt, dass die Zahndefizite, die bereits einmal mit dem Arzt besprochen worden sind, von der Versicherung nicht gedeckt werden müssen?. Da stellt sich dann doch die Frage, warum die Versicherung bei Abschluss nicht nach dem Zahnstatus gefragt hat. Kann so eine Geschäftspolitik korrekt sein? Hier wurde ein Kundenkreis gezielt beworben und in eine Versicherung gelockt, die dann für diesen speziellen Kundenkreis gar nicht zur Leistung verpflichtet werden könnte.
"das brennende haus wird nicht versichert"
in dem fall dann zumindest nicht erstattet.
es sollte eigentlich auch einleuchten, dass "schäden" - egal in welcher sparte - die bereits vor versicherungbeginn vorlagen niemals versicherbar sind.
genausowenig schließt man ja eine lebensversicherung ab, wenn jemand schon gestorben ist... _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
aber natürlich ist es eine taktik um an möglichst viele versicherten zu kommen. man kann ja nicht sagen, das die dann keine leistungen erhalten würden, die leistungen sind eben nur auf - zum zeitpunkt des vertragsabschlusses - gesunde zähne beschränkt. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Zuletzt bearbeitet von talla am 20.04.06, 12:43, insgesamt 1-mal bearbeitet
Die Frage zieltauf die Werbemethode des Versicherers ab.
Er WIRBT Kunden mit Zahndefiziten, da er keine einschlägigen Fragen stellt. Der Kunde wird also versichert. Hätte der Kunde bei Antragsstellung entsprechende Fragen wahrheitswidrig beantwortet, wäre die Sache klar.
Nun gibt es viele Leute, die Lücken nicht schließen lassen, weil sie keine Brücke möchten. Erst wenn die Sache unausweichlich wird, handeln sie - dieser Kundenkreis wurde beworben. Nun sagt der Vericherer genau zu diesen Kunden "April, April"!
Das kann's doch wohl nicht gebe, oder?!
natürlich ist es ein werbetrick, um an möglichst viele kunden ranzukommen. trotzdem ändert das nichts an dem grundsatz, das eine versicherung immer vor eintritt des leistungsfalles abzuschliessen ist.
diese kunden haben sich nicht versichert, als die zähne noch ok waren. haben sich also die prämien gespart...jetzt sind defizite vorhanden, die bestehenden möglichkeiten hat man ausgeschlagen, und jetzt muss was gemacht werden. nur das geld dafür hat man nicht oder will es nicht aufbringen.
mit dem vorsatz: "ich schließ jetzt ne versicherung ab, und dann lass ich mir mein marodes gebiß sanieren" gehen diese kunden dann an die versicherung ran, zahlen drei monate je 10 € und erwarten dann dafür, daß zahnbehandlungen in höhe von mehreren hunderten oder gar tausenden € übernommen werden...
es schwingt immer noch die vollkaso-mentalität durch deutsche wohnzimmer...
aber mal die frage: wie wird denn dieser spezielle kundenkreis ohne zähne beworben? _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
mit dem vorsatz: "ich schließ jetzt ne versicherung ab, und dann lass ich mir mein marodes gebiß sanieren" gehen diese kunden dann an die versicherung ran, zahlen drei monate je 10 € und erwarten dann dafür, daß zahnbehandlungen in höhe von mehreren hunderten oder gar tausenden euro übernommen werden...
Das ist doch Quatsch!
Wie schon gepostet, ist die Versicherung stark gedeckelt, es werden je VJ höchstens 1200 € erstattet.
Die Gesellschaft ist m.E. einfach unehrlich. Sie hätte ja den Zahnstatus bei Antragstellung abfragen können, hat sie aber nicht.
Es gibt sicher vilee Vollkaskomentalisten , aber das ist doch völlig normal, dass ich vielleicht in jungen Jahren einenZahn verliere, was mich nicht kümmert und erst später an Vorsorge denke! Bei einem seriösen Versicherer werde ich auf sowas aufmerksam gemacht, per Risikozuschlag oder Ausschluss. Ich mag nicht glauben, dass diese linke Tour von der Gesellschaft o.k. sein soll!
aber mal die frage: wie wird denn dieser spezielle kundenkreis ohne zähne beworben?
Mit einem Faltblatt mit integriertem Antrag, in dem nur 3 Gesundheitsfragen gestellt werden, Zahnfragen sind nicht dabei:
Dem Vermittler erzählt die Gesellschaft er solle gezielt Leute mit Zahndefiziten ansprechen, da diese mit Hilfe dieses Kurzanztags versicherbar seien.
läßt sich während der Wartezeit einen Heil-und Kostenplan erstellen
Unabhängig von den Antragsfragen (und diesem Spezialangebot) prüft jeder Versicherer, ob der Versicherungsfall nicht schon vor Vertragsabschluss erfolgt ist. Versicherungsfall=Zahnersatz muss definitiv her (in welcher Form auch immer).
Wird vor Vertragsabschluss bereits ein explizites Gespräch darüber geführt, ist der Versicherungsfall bereits eingetreten. D. h., es wird auch nix erstattet. Z. B.: "In nem halben Jahr kommen Sie nochmal wieder, die Brücke dahinten ist ja schon ganz marode, da müssen wir was machen".
Hatte den Fall bereits im Kundenkreis, war mir zu dem Zeitpunkt auch neu. _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist WM- ich war dabei!!
also angenommen, ich habe einen Mieter zu dem ich schon mal gesagt habe: wenn Sie Ihre Miete nicht bezahlen, werde ich Ihnen fristlos kündigen! Der Mieter ist so ein schleppender Zahler.
..wär ja möglich
ich hab ein mulmiges Gefühl und schließe eine VM-RS ab.
Etwas später (der Mieter ist nie mehr als 2 Monatsmieten in Rückstand gekommen) passiert es dann, er bleibt die dritte Miete schuldig. Ich will nun meine RS in Anspruch nehmen.
Soll da das vorher Diskutierte auch gelten? Ist der Versicherungsfall schon eingetreten, weil ich ihm mal gedroht habe - analog dem fehlenden Zahn aus meiner Kindheit?
Die verschiedenen Versicherungszweige sind schlecht miteinander zu vergleichen, da verschiedene "Theorien" zum Eintreten des Versicherungsfalls gelten. Ich kann nur aufgrund meiner Erfahrung sagen, wie es beim Zahnersatz ist. _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist WM- ich war dabei!!
Versicherung A bietet Zahnzusatzversicherung an und fragt nach Zahnlücken. Wegen der Zahnlücken gibt es einen Risikozuschlag
Versicherung B fragt nicht nach Zahnlücken.
Für beide Versicherungen müsste doch der Versicherungsfall bereits mit dem ersten Gespräch über die Zahnlücken eingetreten sein, wenn das BGH-Urteil hier richtig interpretiert wird.
Dann könnte doch Versicherung A mit demselben Recht wie B die Leistung verweigern, OBWOHL ein Riskozuschlag gezahlt wurde - der ändert doch nichts am Eintritt des Versicherungsfalles, sondern soll nur die erhöhte Wahrscheinlichkeit des Eintritts des Versicherungsfalles ausgleichen.
Also tut mir Leid, das passt für mich nicht zusammen - da KANN einfach was nicht stimmen!
Stimmt. Auch die andere Gesellschaft würde die Leistung verweigern. Die Kalkulation des Beitrages hat damit nichts zu tun. _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist WM- ich war dabei!!
Ich würde im vorliegenden Fall gar nicht so kompliziert denken, denn willa schreibt ganz klar, dass ein Heil- und Kostenplan wärend der Wartezeit erstellt worden ist und somit der V-Fall ja auch in die Wartezeit fällt, daher ist hier der Versicherer ohnehin von der Leistungspflicht frei, oder sehe ich das falsch?!
Also wenn ich Leistungen von der Versicherung haben möchte, dann warte ich wenigstens, bis die Wartezeiten erfüllt sind. Seit wann dann die Zähne fehlen und/oder nicht ersetzt sind, dass verbleibt dann der persönlichen Moral, was man da angeben möchte.
Warum handeln viele Menschen eigentlich erst und informieren sich dann, anstatt es mal andersherum zu machen. Ein kurzer Anruf beim Vermittler kann manchmal schon Wunder wirken. _________________ Sämtliche Beiträge erheben keinen Anspruch auf absolute Richtigkeit! Im Zweifelsfall bitte an eine entsprechende rechtskundige Stelle wenden.
dass ein Heil- und Kostenplan wärend der Wartezeit erstellt worden ist und somit der V-Fall ja auch in die Wartezeit fällt, daher ist hier der Versicherer ohnehin von der Leistungspflicht frei, oder sehe ich das falsch?!
Ja, das sehen Sie falsch. Tritt der Versicherungsfall nach Antragstellung ein, so wird geleistet, aber nur für Leistungen, die nach Ablauf der Wartezeit anfallen.
Und ich finde es schade, dass hier niemend den Logikbruch sehen kann.
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