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Welcher Vertragsbeginn ist für Kündigungsfrist relevant ?

 
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Assi67
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Anmeldungsdatum: 20.04.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 20.04.06, 15:53    Titel: Welcher Vertragsbeginn ist für Kündigungsfrist relevant ? Antworten mit Zitat

Hallo,

der aktuelle Arbeitsvertrag lautet wie folgt:

Zitat:
Anstellungsvertrag zwischen
XY GmbH in A (nachstehend XY genannt)
und Mitarbeiter (nachstehend AN genannt)

Mit Wirkung vom 01.08.1991 ist der AN in die Dienste von XY eingetreten.
Ab 01.01.1997 setzt der AN seine Tätigkeit als ... für die Abt. ... fort.
Zitatende

Zu ergänzen ist, dass der Anstellungsvertrag am 01.08.1991 mit XY in B geschlossen wurde und am 01.02.1996 ein Vertrag mit XY-Tochter-GmbH in A.
Der aktuelle Vertrag ist also der 3. mit dieser Firma, aber immer mit wechselnden Niederlassungen.

Welcher der beiden Termine ist nun für die Kündigungsfrist relevant ?
Der 01.08.1991, wo der AN bei XY zuerst eintrat, oder der 01.01.1997, der Beginn des aktuellen Vertrages ?

Vielen Dank schonmal.
_________________
Assi67
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Smiler
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 21.04.06, 05:42    Titel: Antworten mit Zitat

Morgen läßt sich so nicht sagen,kommt auf die einzelvertragliche Ausformulierung an.
_________________
Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
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Assi67
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 20.04.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 21.04.06, 06:35    Titel: Antworten mit Zitat

Auch guten Morgen,
ich habe die Formulierung exakt abgeschrieben.
Gruß
_________________
Assi67
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frantekunter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.12.2005
Beiträge: 625

BeitragVerfasst am: 21.04.06, 07:26    Titel: Re: Welcher Vertragsbeginn ist für Kündigungsfrist relevant Antworten mit Zitat

Assi67 hat folgendes geschrieben::
Mit Wirkung vom 01.08.1991 ist der AN in die Dienste von XY eingetreten.
Ab 01.01.1997 setzt der AN seine Tätigkeit als ... für die Abt. ... fort.

Zitatende


Der von mir unterstrichene Teil des Vertrags ist meiner Ansicht nach ausschlaggebend für die Kündigungsfrist.

Es steht dort mit Wirkung vom, also wird die Zeit von 1991 bis 1997 anerkannt.

MfG Frantek

P.s. Dies ist meine Meinung
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