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Unentgeltliche Ausbildung

 
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John Doe
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.11.2005
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 21.04.06, 13:12    Titel: Unentgeltliche Ausbildung Antworten mit Zitat

Mal angenommen, A ist selbstständiger Handwerksmeister und hat (bisher) keine Angestellten / Azubi´s da die Firma noch sehr jung ist und für zwei Personen nicht immer genügend Aufträge vorhanden sind.

B ist ein minderjähriger Schulabgänger der keine Ausbildungs- oder Arbeitsstelle hat und aufgrund seiner schulischen Leistungen warscheinlich auch kurzfristig nicht bekommen wird. Handwerklich ist B jedoch "begabt".

B´s Eltern sprechen A an und fragen, ob B bei A eine Ausbildung ohne Vergütung machen könne.
Da B´s Eltern in beim derzeitigen Stand der Dinge sowieso für dessen Lebensunterhalt aufkommen müssen, könnte B seine Zeit auch sinnvoll (mit einer Ausbildung bei A) verbringen.

Zusammenfassend: Kann B (bzw. dessen Erziehungsberechtigter) auf eine Ausbildungsvergütung verzichten und B unentgeltlich in ein Ausbildungsverhältnis eingestellt werden?
_________________
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes erwähnt ist, handelt es sich um meine persönliche Meinung.
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lawyer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.05.2005
Beiträge: 1614
Wohnort: schönste Stadt der Welt

BeitragVerfasst am: 21.04.06, 13:16    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn es sich um eine Berufsausbildung i.S. des Berufsbildugnsgesetzes handelt: nei

Wenn es eine Art von Hospitation handelt: wohl ja
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John Doe
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.11.2005
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 21.04.06, 13:27    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die schnelle Antwort!!
_________________
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes erwähnt ist, handelt es sich um meine persönliche Meinung.
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0Klaus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 22.04.06, 18:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Hospitation bringt nichts.

Hier sollte mal mit der Arbeitsagentur gesprochen werden. Für erstmalige Ausbildung gibt's Fördermittel.

Die Ausbildungsvergütung kann an der unteren Grenze (ca. 80 % eines passenden Azubi-Tarifvertrages im Bereich Handwerk) angesetzt werden.
_________________
mfg
Klaus
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