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Verfasst am: 21.04.06, 09:08 Titel: Hausratsversicherung kündigen bei Auszug?
Hallo,
ich besitze für meine Wohnung eine Hausratsversicherung mit einer Laufzeit von 5 Jahren, da ich nun in die Wohnung meines Freundes ziehe benötige ich diese nicht mehr (er hat für seine Wohnung eine Hausratsversicherung) ...kann ich diese jetzt kündigen oder muss ich weitere 3 Jahre "für nichts" zahlen? Die Versicherung ist [Name redaktionell entfernt]
Verfasst am: 21.04.06, 09:21 Titel: Re: Hausratsversicherung kündigen bei Auszug?
timo_jessi hat folgendes geschrieben::
Hallo,
ich besitze für meine Wohnung eine Hausratsversicherung mit einer Laufzeit von 5 Jahren, da ich nun in die Wohnung meines Freundes ziehe benötige ich diese nicht mehr (er hat für seine Wohnung eine Hausratsversicherung) ...kann ich diese jetzt kündigen oder muss ich weitere 3 Jahre "für nichts" zahlen? Die Versicherung ist [Name redaktionell entfernt]
Danke
Jessi
Ich denke mal da sonst eine Doppelversicherung vorliegen würde, oder man dies auch einfach als Risikowegfall werten könnte, können sie mit Monatsfrist unterjährig kündigen...
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 21.04.06, 09:40 Titel: Re: Hausratsversicherung kündigen bei Auszug?
timo_jessi hat folgendes geschrieben::
...kann ich diese jetzt kündigen oder muss ich weitere 3 Jahre "für nichts" zahlen?
Und hier die in solchen Fällen immer wieder gern genommene Frage: was steht in den Vertragsbedingungen? _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
IdR geht die Versicherung auf den neuen Versicherungsort über. Da hier eine weitere Versicherung für den Versicherungsort über den Partner besteht, ist eine Doppelversicherung zu bereinigen. IdR geschieht das dadurch, dass die jüngere Versicherung aufgehoben wird und diejenige mit den älteren Rechten bestehen bleibt.
Wenn Sie in einen anderen Ort gezogen sind, der eine andere, höhere Risikokategorie aufweist können Sie die Verischeurng evtl. auch aufgrund einer Beitragserhöhung aufheben.
Andere Argumentation (aber meist eher unglaubhaft) wäre, wenn Sie sagen, Sie hätten Ihren ganzen Hausrat aufgelöst. Dann müsste die Versicherung aufgrund Risikowegfalls aufgelöst werden. _________________ Sämtliche Beiträge erheben keinen Anspruch auf absolute Richtigkeit! Im Zweifelsfall bitte an eine entsprechende rechtskundige Stelle wenden.
Man könnte mit dem sog. "Risikowegfall" argumentieren- vorausgesetzt, Sie nehmen keinen eigenen Hausrat mit in die neue Wohnung, da diese ja bereits eingerichtet ist.
Dann könnte man ein entsprechendes Schreiben aufsetzen, dass man seinen Hausrat aus den gegebenen Gründen aufgelöst hat und den Vertrag somit nicht mehr braucht.
Oder man reduziert den bereits bestehenden Vertrag in dem Maß, dass die Gesamtsumme der beiden Verträge dem Versicherungswert in der Wohnung entspricht.
Außerdem bitte darauf achten, dass die Hausratversicherung des Lebensgefährten kein "Single"-Vertrag ist. _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist WM- ich war dabei!!
Man könnte mit dem sog. "Risikowegfall" argumentieren- vorausgesetzt, Sie nehmen keinen eigenen Hausrat mit in die neue Wohnung, da diese ja bereits eingerichtet ist.
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Das wird so nicht funktionieren. Zum Hausrat gehören ja nicht nur die Möbel, sondern auch alles andere, das in der Wohnung ist, z.B. Kleidung, Schmuck, Bücher, Bargeld. Man kann vielleicht noch ohne eigene Möbel irgendwo einziehen - aber ohne eigene Kleidung, das glaubt dir keiner. Risikowegfall in Hausrat gibt es nur ganz selten.
ihuehn hat folgendes geschrieben::
Oder man reduziert den bereits bestehenden Vertrag in dem Maß, dass die Gesamtsumme der beiden Verträge dem Versicherungswert in der Wohnung entspricht.
Das ist eine der Möglichkeiten, mit der Doppelversicherung umzugehen. Praktikabler ist allerdings, wie Londarius gesagt hat, der jüngere Vertrag wird aufgehoben. Rechtsgrundlagen für die Beseitigung der Doppelversicherung finden sich nicht in den Bedingungen, sondern im § 60 VVG. _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Solange es noch Hausrat gibt, ist es ja keine Doppelversicherung. Da klappts nur mit der Nebenversicherung...
Meinen ersten Vorschlag habe ich immer auf Gutdünken probiert, und bis jetzt ist jeder Versicherer darauf eingegangen. Hatten wohl keine Lust auf langen Schriftwechsel. Versuchen kann mans doch.
Vielleicht ist die neue Wohnung größer als die alte. Je nach Bedingungen kann man auch aus dem Vertrag kommen, in dem man ein Schreiben aufsetzt, in dem man die neue Wohnfläche mitteilt, aber gleichzeitig dazu schreibt, dass die Versicherungssumme gleich bleiben soll. Dann kommt die Bestätigung vom Versicherer, dass der Vertrag dementsprechend geändert wurde und somit die Klausel "Unterversicherungsverzicht" nicht mehr gewährt werden kann.
Dann 2. Schreiben aufsetzen, dass man den Vertrag aufgrund der Kündigung der Klausel ganz kündigt. Hat auch schon häufiger geklappt, ist nur ein wenig aufwendiger. Man muss sich vorher allerdings genau die Vertragsbedingungen ansehen. _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist WM- ich war dabei!!
Solange es noch Hausrat gibt, ist es ja keine Doppelversicherung. Da klappts nur mit der Nebenversicherung...
Meinen ersten Vorschlag habe ich immer auf Gutdünken probiert, und bis jetzt ist jeder Versicherer darauf eingegangen. Hatten wohl keine Lust auf langen Schriftwechsel. Versuchen kann mans doch.
Vielleicht ist die neue Wohnung größer als die alte. Je nach Bedingungen kann man auch aus dem Vertrag kommen, in dem man ein Schreiben aufsetzt, in dem man die neue Wohnfläche mitteilt, aber gleichzeitig dazu schreibt, dass die Versicherungssumme gleich bleiben soll. Dann kommt die Bestätigung vom Versicherer, dass der Vertrag dementsprechend geändert wurde und somit die Klausel "Unterversicherungsverzicht" nicht mehr gewährt werden kann.
Dann 2. Schreiben aufsetzen, dass man den Vertrag aufgrund der Kündigung der Klausel ganz kündigt. Hat auch schon häufiger geklappt, ist nur ein wenig aufwendiger. Man muss sich vorher allerdings genau die Vertragsbedingungen ansehen.
da sieht man´s wieder, die Praktiker wissen immer noch´n Ausweg. Hausrat ist halt schon lange nicht mehr so mein Ding (und zur gewerblichen Sachversicherung kommen so wenig Fragen, da wüsst ich die richtigen Antworten...) _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Im Vertrieb muss man sich halt zu helfen wissen Gewerbe-Sach werde ich dann in jedem Fall dir überlassen _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist WM- ich war dabei!!
das ist ganz klar ein Wegfall des Risikos. Die Hausratversicherung bleibt bestehen, die schon länger existiert. Solche Vertragsaufhebeungen hab ich jede Woche
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 21.04.06, 12:58 Titel:
//off-topic//
Mogli hat folgendes geschrieben::
zur gewerblichen Sachversicherung kommen so wenig Fragen, da wüsst ich die richtigen Antworten...
Nicht traurig sein, Mogli! Einfach die Frage ignorieren und eine Antwort geben - machen doch viel Politiker genauso (und auch manche User hier]! _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Hoffe du meinst nicht mich?? Hab mir doch alle Mühe gegeben _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist WM- ich war dabei!!
Solange es noch Hausrat gibt, ist es ja keine Doppelversicherung. Da klappts nur mit der Nebenversicherung...
Diese Aussage verstehe ich nicht. Versicherungsschutz besteht für versicherte Sachen innerhalb des Versicherungsortes. Bei einem Umzug ist der Versicherungsort für einen gewissen Überschneidungszeitraum (idR 2 Monate) die alte und die neue Wohnung. Da aber für den Lebensgefährten auch eine HR-Vers. für den neuen Wohnort besteht und der hinzukommende Hausrat in dieser auch mitversichert ist (Vorsorge) besteht doch ganz eindeutig eine Doppelversicherung.
Ich meine, wenn man natürlich sagt: "Ich habe meinen ganzen Krempel weggeschmissen, bin zu meinem Freund gezogen und kaufe mir nun alles neu!" dann kann die Versicherung auch schlecht was dagegen unternehmen und wird den Vertrag aufheben.
Dann noch eine Frage: Auf welche Anspruchsgrundlage stützt sich die Aussage, dass der Vertrag aufgrund des Klauselwegfalls aufgekündigt werden kann? _________________ Sämtliche Beiträge erheben keinen Anspruch auf absolute Richtigkeit! Im Zweifelsfall bitte an eine entsprechende rechtskundige Stelle wenden.
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 21.04.06, 14:56 Titel:
ihuehn hat folgendes geschrieben::
//off-topic//
*dembibereinholzzumnagengeb*
Hoffe du meinst nicht mich?? Hab mir doch alle Mühe gegeben
*vom-lachanfall-erholt-und-aufgerappelt-zum-weiternagen*
Neinnein, damit waren keine anderen Tiere gemeint... _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Verfasst am: 21.04.06, 15:16 Titel: Re: Hausratsversicherung kündigen bei Auszug?
Dookie82 hat folgendes geschrieben::
....oder man dies auch einfach als Risikowegfall werten könnte...
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vielen Dank für Ihr Schreiben vom 09.02.2006. Dem kann ich entnehmen, daß mein Schreiben vom 27.01.2006 offensichtlich nicht richtig aufgefasst wurde.
Zum 01.12.2005 bin ich zu meinem Lebensgefährten, der Mieter der im Briefkopf angegebenen Adresse/Wohnung ist, gezogen. Einen eigenen Hausstand besitze ich also nicht, so daß meine „Kündigung“ der Hausrat- und Glasversicherung versicherungsrechtlich als Anzeige des Risikowegfalls gemäß §9 IV Ihrer Versicherungsbedingungen zu werten ist. Sofern Sie an der Aufrechterhaltung meiner Hausrat- und Glasversicherung festhalten, sehe ich mich gezwungen, zur gegebenen Zeit einen Anwalt mit der Wahrung meiner Interessen zu beauftragen.
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Die Versicherung, die sich fürsorglich um das Volk kümmert, hat die Hausrat-/Glasversicherung daraufhin vorzeitig aufgehoben.
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