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Geld gestohlen oder veruntreut - wie zurück?

 
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Hubertus_Hieber
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.04.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 21.04.06, 09:49    Titel: Geld gestohlen oder veruntreut - wie zurück? Antworten mit Zitat

Hallo liebe FDR-Community,

lange Zeit bin ich schon passiver Leser hier, nun aktiver Problem-haber.
Nicht ich, sonder ein bekannter Rentner, nennen wir ihn Herr A.

Herr A. hat das stolze Alter von über 80 Jahren bereits erreicht, ist jedoch sehr rüstig und steht vor kraft strotzend im Leben.
Herr A.'s Frau starb vor 5 Jahren.
Sie hatte damals ihren Kindern, nennen wir die betroffene Tochter Frau B. eine Kontovollmacht ausgestellt.

Soweit, sogut.

Dies geriet in Vergessenheit, und Herr A. staunte nicht schlecht, als eines Tages von seinem hart angesparten Rentner-Konto ca. 5000 Euro fehlten.
Dieses Geld wurde von der Tochter, Frau B., auf ein Sparbuch eingezahlt, welches auf ihren Namen läuft.
Herr A. hat dadurch ernsthafte finanzielle Probleme bekommen (Miete, Strom, Telefon etc.) und möchte dieses Geld zurück.

Frage:
Wie bekommt er dieses Geld zurück?

Vielen Dank für Eure Beiträge,

Hubertus
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Frap
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.01.2005
Beiträge: 167

BeitragVerfasst am: 21.04.06, 13:37    Titel: Antworten mit Zitat

Etwas genauer wäre schon gut um nicht so raten zu müssen.

Also (erste Baustelle):

A und seine Frau hatten ein gemeinsames Konto. Hierfür haben A und seine Frau gemeinsam (!) eine Vollmacht für B ausgestellt. Diese Vollmacht ist über den Tod hinaus gültig.

Ist dies so richtig? (Hier geht es darum, ob die Vollmacht überhaupt gültig war)

Zweitens:

Wenn die Vollmacht gültig war: B durfte im Verhältnis zur Bank verfügen. Eine Vollmacht ist jedoch keine Schenkung. A kann deshalb das Geld von B fordern.
_________________
Dies ist lediglich meine Einschätzung des Sachverhaltes. Rechtliche oder steuerliche Beratung sind den ensprechenden Beratern vorbehalten.
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hjb
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.01.2005
Beiträge: 640
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 21.04.06, 14:51    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

also, allein auf die Frage, wie er das Geld zurückbekommt, der Verweis auf das Forum "Inkasso", da steht ein etwas längerer Artikel über private Vollstreckung. Das hat dann mit Bankrecht nichts mehr zu tun.

Gruss Hans-Jürgen
***
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