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Verfasst am: 22.04.06, 14:24 Titel: Urlaubsabgeltung nicht vom Arbeitgeber sondern Verband?
Normalerweise muss ja der Arbeitgeber den Urlaub abgelten, wenn das Arbeitsverhältnis endet.
Ich habe nun gehört, dass es in der Baubranche möglich sein soll, den Urlaub über den Fachverband abzugelten... Bzw. über den Fachverband den Urlaub zu einem möglichen neuen Arbeitgeber mitzunehmen?!
Verfasst am: 22.04.06, 15:40 Titel: Re: Urlaubsabgeltung nicht vom Arbeitgeber sondern Verband?
Dunja hat folgendes geschrieben::
Ist dies möglich?
Es ist nicht nur möglich, sondern die Teilnahme an diesen Verfahren ist sogar Pflicht aufgrund der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge des Baugewerbes und des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 26. Februar 1996 in der jeweils neuesten Fassung.
Zitat:
„Seit über 50 Jahren ermöglicht das Urlaubsverfahren in der Bauwirtschaft, dass für die gewerblichen Arbeitnehmer Freizeit- und Vergütungsansprüche für einen zusammenhängenden Urlaub angespart werden können. Da etwa 40 Prozent der im Baugewerbe beschäftigten Arbeitnehmer nicht ganzjährig in einem Arbeitsverhältnis zu einem Baubetrieb stehen, würden ihnen ohne diese Branchenlösung Nachteile bzw. Einbußen bei einer Urlaubsregelung nach Bundesurlaubsgesetz entstehen.
SOKA-BAU (Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft, ULAK) führt für jeden gewerblichen Arbeitnehmer im Baugewerbe ein »Arbeitnehmerkonto und »erstattet dem Arbeitgeber die von ihm ausgezahlte Urlaubsvergütung.
In dieses Verfahren sind seit 1997 auch ausländische Baubetriebe, die Arbeitnehmer auf deutsche Baustellen »entsenden, einbezogen. Damit gewährleistet SOKA-BAU insoweit gleiche Arbeitsbedingungen und wirkt damit Wettbewerbsverzerrungen entgegen.
(...)
In Deutschland schufen die Tarifvertragsparteien 1949 eine branchenspezifische Lösung, indem sie die Urlaubskasse als gemeinsam getragene Einrichtung »gründeten. Das Verfahren wurde von den »Tarifvertragsparteien in den letzten Jahren mehrfach reformiert. Hierzu gehört die Einführung des
Spitzenausgleichsverfahrens, die Einführung der Beitragsdeckung bei der Urlaubsabgeltung und der »Entschädigung, der Wegfall des Überleitungsanspruchs und die Vereinfachung der Urlaubsberechnung von Auszubildenden im »Auslernjahr.
Die tarifliche Urlaubsregelung gilt einheitlich für das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Das Urlaubskassenverfahren wird von SOKA-BAU durchgeführt bzw. in den Ländern Bayern und Berlin von der »Gemeinnützigen Urlaubskasse des Bayerischen Baugewerbes e. V. bzw. der »Sozialkasse des Berliner Baugewerbes.“
Dunja hat folgendes geschrieben::
Wenn ja, wie funktioniert das?
http://www.soka-bau.de _________________ „Ich habe zu keiner Zeit körperliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in irgendeiner Form angewandt. Die ein oder andere Watschn kann ich nicht ausschließen.“
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