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Verfasst am: 22.04.06, 19:22 Titel: vergütung von feiertagen? minijob
hallo,
ENDLICH, ich hab einen vertrag bekommen.
da steht bei arbeitszeit:
"die regelmäßige arbeitszeit beträgt von montag bis samstag nach wöchentlichem einsatzplan"
seh ich das richtig, ddass ich somit an keinen festen tagen eingeplant bin, somit an feiertagen auch keinen ansrpuch auf gehalt habe????
ach ja, es steht drin:
"sie haben 24 werktage Jahresurlaub".
-> gesamte Zeit, die der laden in der woche auf ist, und dazu prozentual
meine gearbeiteten stunden. und in dem verhältnis wird dann der urlaub errechnet.
Verfasst am: 22.04.06, 19:50 Titel: Re: vergütung von feiertagen? minijob
lukasmama hat folgendes geschrieben::
"die regelmäßige arbeitszeit beträgt von montag bis samstag nach wöchentlichem einsatzplan" (<- merkwürdige Formulierung, wenn so original vom Vertrag abgeschrieben ist. Gibts keine Angabe der Wochenstundenzahl?)
Hallo lukasmama,
Zitat:
seh ich das richtig, ddass ich somit an keinen festen tagen eingeplant bin
Wenn das da so formuliert wurde, dann ja.
Zitat:
somit an feiertagen auch keinen ansrpuch auf gehalt habe?
Wie kommste denn da drauf?
Zitat:
-> gesamte Zeit, die der laden in der woche auf ist, und dazu prozentual
meine gearbeiteten stunden. und in dem verhältnis wird dann der urlaub errechnet.
Also den Satz hab ich jetzt mehere male gelesen und verstehe nicht, was du damit ausdrücken willst.
ich meinte, wenn ein feiertag ist, erhalte ich kein gehalt.
beim vorigen arbeitgeber war ich fest engeteilt. montag dienstag und donnerstags.
somit bekam ich geld, wenn ein feiertag auf z.b. montag gefallen ist.
w urlaub, ist schwer zu beschreiben....sorry.
ich frag am besten den chef, wie er es berechnet.
er hats mal kurz erklärt, bin aber auch nicht recht mitgekommen
Verfasst am: 22.04.06, 20:03 Titel: Re: vergütung von feiertagen? minijob
Vorweg nur meine Meinung anhand der recht dürftigen Angaben.
Zitat:
die regelmäßige arbeitszeit beträgt von montag bis samstag nach wöchentlichem einsatzplanseh ich das richtig, ddass ich somit an keinen festen tagen eingeplant bin, somit an feiertagen auch keinen ansrpuch auf gehalt habe???? "
Wenn aufgrund eines Feiertages ein regulärer Arbeitstag ausfällt besteht Anspruch auf Bezahlung.
Auf den Urlaub schielend,nein Arbeitstage Montag-Samstag ;Arbeitszeit nach wöchentlichem Plan.
Was steht denn zur Stundenregelung im Vertrag u.zum Stundenlohn.
[quote="T.M.R."]
lukasmama hat folgendes geschrieben::
Zitat:
-> gesamte Zeit, die der laden in der woche auf ist, und dazu prozentual
meine gearbeiteten stunden. und in dem verhältnis wird dann der urlaub errechnet.
Also den Satz hab ich jetzt mehere male gelesen und verstehe nicht, was du damit ausdrücken willst.MfG
Wenn dort 24 Werktage stehen,dann haben sie auch 24 Tage Urlaub.
Bei einer 6 Tage Woche ergibt dies die gesetzlichen 4 Wochen Erholungsurlaub.
Wird also nicht umgerechnet durch irgendeine Kürzungsformel.
Bei 5 WT wären es 20;4=16;3=12;2=8;bei ungerader Regelung wird es etwas komplizierter.Es zählen immer die Tage, nicht gearbeitete Stunden.Natürlich entspricht
Entgeldfortzahlung auch nur den selbst noramlerweise gearbeiteten Stunden und nicht dem von Vollzeitkräften. _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
Zuletzt bearbeitet von Smiler am 22.04.06, 20:10, insgesamt 1-mal bearbeitet
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