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Hallo,
ich habe ein, zwei Fragen an euch und hoffe ihr könnt mir helfen.
Und zwar habe ich bei meiner Rentenversicherung einen fristgerechten
Widerspruch eingelegt (ca. 11 Monate), da ich keine Police erhalten habe.
Die Versicherung habe ich damals über einen Versicherungsvertreter abgeschlossen.
Nun hat die Versicherung den Widerspruch abgelehnt, da nach einem Gespräch mit dem Versicherungsvertreter
dieser behauptet, er hätte die Versicherung (übrigens 7 Monate nach Beginn der Versicherung) eigenhändig in meinen
Finanzordner gelegt (den ich ja nicht mal habe, muss ich gestehen).
Ist das rechtens? Was kann ich denn der Versicherung nun schreiben?
Müssen die mir einen Beweis liefern? Denn den gibt's ja nicht.
Hallo,
ja es sind Beiträge eingezogen worden.
Ich war mir dessen auch bewusst, habe es ja abgeschlossen und den Vetrag habe ich ja. Als ich dann mal zum durchchecken kam und es mir um eine BU Versicherung ging, habe ich festgestellt, dass ich keine Police habe. Hab mich dann informiert und bin auf den Widerspruch gestoßen.
Es handelt sich dabei um einen Versicherungsvertreter. Über einen bekannten kennengelernt (Vermögensberatung).
ich denke Du baust da einen Türken (politisch korrekt natürlich)
wie kommst Du dazu nach 11! Monaten Wiederspruch einlegen zu wollen mit der Begründung, Du hättest keine Police bekommen. Das hätte Dir doch viel früher auffallen müssen...und was ist denn mit der Beitragszahlung?
Wenn Du noch keinen Beitrag bezahlt hast, ist es doch egal - zahl einfach nicht.
Bei Personenversicherungen gibt es in der Regel keine Prämienklagen
Ich wurde damals halt überrumpelt mit der Aussage, noch schnell etwas zu machen, bevor man Steuern zahlen muss,...
Und dann, wie es halt so ist, wenn man jung ist und sorglos, beschäftigt man sich nicht weiters damit, hat ja was gemacht,...
Als ich mich nun mal damit beschäftigt habe, *hehe*, da bin ich halt draufgestoßen.
Ist scheiße gelaufen, aber so ist's halt nun mal. In Zukunft werde ich mich mehr mit meinen Finanzen beschäftigen.
Zitat:
Wenn Du noch keinen Beitrag bezahlt hast, ist es doch egal - zahl einfach nicht.
Bei Personenversicherungen gibt es in der Regel keine Prämienklagen
...das hat sich wohl mit meiner Antwort erledigt. Ging aber alles per Lastschrift. Und, ja ich weiß , an mir vorbei...
Verfasst am: 22.04.06, 20:06 Titel: war ja vielleicht nicht mal falsch
Wenn die Versicherung nicht ab Beginn aufhebt, dann würd ich an Deiner Stelle weiter zahlen - ist ja nicht das Schlechteste, eine zusätzliche Altersvorsorge. Ich hoffe doch, es ist ein fondsgebundene Versicherung bei einem vernünftigen Unternehmen.
Wenn ein Rückkaufswert vorhanden ist, kannst Du die Versicherung beitragsfrei stellen lassen, wenn Du jetzt kündigst, bekommst Du wahrscheinlich so gut wie nix von den Prämien zurück
Lügen sind nur strafbar, wenn sie vor Gericht statt finden.
Leider steht hier Aussage gegen Aussage. Natürlich kannst Du gegen das Versicherungsunternehmen klagen, wenn sie den Vertrag nicht aufheben. Dann wird der Vertreter womöglich als Zeuge gehört und dann macht er sich mit einer Lüge strafbar.
So wie's aussieht, ist dieses Vorgehen aber keine gute Idee, weil Du ja nichts beweisen kannst.
Also ob ein Rückkaufswert vorhanden ist, weiß ich nicht.
Beitragsfrei stellen lassen werde ich 's dann auf jeden Fall. Bekomme ich dann jemals wieder was davon zurück?
Hallo,
ja es sind Beiträge eingezogen worden.
Ich war mir dessen auch bewusst, habe es ja abgeschlossen und den Vetrag habe ich ja. Als ich dann mal zum durchchecken kam und es mir um eine BU Versicherung ging, habe ich festgestellt, dass ich keine Police habe. Hab mich dann informiert und bin auf den Widerspruch gestoßen.
Also wenn 11 Monate die Beiträge eingezogen worden sind, kann man das als konkludentes (schlüssiges) Handeln bezeichnen. Der Widerspruch ist damit kaum durchzubekommen. _________________ Laienmeinung
Wer mir glaubt, ist selber Schuld
also die Gesellschaft ist zwar nicht 1. Wahl, aber auch nicht letzte.
Was ich nicht verstehe - hast Du jetzt eine RENTENVERSICHERUNG oder eine BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG. In beiden Fällen wird im Leistungsfall eine Rente fällig.In letzterem Fall ist allerdings i.d.R. kein Versicherungswert vorhanden, wenn die Versicherung abläuft (meist zum Endalter 60) Es gibt aber auch Ausnahmen.
Du must ermal gucken, was Du da hast.
Es gibt natürlich auch Rentenversicherungen mit Zusatz BU. Am besten Du postest mal die genaue Bezeichnung
Hi,
also das ist eine Fondsgebundene Rentenversicherung,ohne BU oder sonstigem.
Habe mal dooyoo Testberichte gelesen, also einen Rückkaufswert scheint es zu geben.
Ist aber noch mit DM angegeben. Klick
Der ist aber anfangs relativ gering. D.h. ist müsste die schon drei Jahre einzahlen um zumindest n bisschen wieder was rauszubekommen?!?
na also, da hast Du doch aus versehen ein passables Produkt erworben. Ich an Deiner Stelle würde die Versicherung weiter führen, wenn der beginn vor dem 1.1.2005 war. Dann kannst Du die Rente später nämlich steuerfrei behalten oder Dir auch das Kapital auszahlen lassen. Jetzt musst Du nur noch schauen, in welche Fonds investeirt wird - damit steht und fällt der Ertrag. Da wirst Du Beratung brauchen.
Kündigen ist immer die schlechteste Lösung, weil da eine fette Stornogebühr abgzogen wird. Nach ein paar Jahren (i.d.R. 3) kann eine beitragsfreie Versicherungssumme gebildet werden, die dann bei Ablauf zur Auszahlung kommt - ohne Stornoabschlag.
Aber eine zusätzliche Altersvorsorge brauchst Du doch eh! Dann behalt halt die, die Du hast.
Ohne hier jemandem zu Nahe treten zu wollen .... aber die Geschichte habe ich so oder ähnlich während meiner Zeit im Beschwerdereferat bei der Versicherungsaufsicht einfach zuuuuu oft gehabt, um sie noch glauben zu können ....
Das Schema ist stets das Gleiche:
Die Leute schließen schnell - nachdem sie sich von irgendeinem windigen meist eine selbsternannte Vermögensoptimierungsfirma vertretenden Versicherungsmakler die Dollarzeichen in die Augen haben setzen lassen - eine fonsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung ab. Nach einer Weile erzählen ihnen einige Kumpels, dass so eine fondsgebundene Versicherung durchaus nicht nur tolle Renditen aufweisen, sondern durchaus auch zu massiven Verlusten führen kann (was ihnen der Makler entweder nicht so deutlich erzählt hat oder sie es nicht hören wollten) und dann stellen die Leute fest, dass eine Kündigung nach so kurzer Zeit in der Regel zu finanziellem Totalverlust führt .... und die 14-Tagefrist ist auch vorbei ...
Und siehe da! Ups, da ist ja nei eine Versicherungspolice bei mir angekommen! Und irgendwie steht ja in § 5a VVG auch noch drin, dass für den Zugang der Police derVersicherer die Beweislast trägt! Ja dann hab ich ja plötzlich doch noch ein Widerrufsrecht bis zu 12 Monaten ab erstem Beitragseinzug! Juhu!
Und außerdem - wie praktisch aber auch - steht die Geschichte, wie man sie erst dem Versicherer und bei Nichterfolg bitte schön auch noch der Aufsicht erzählen soll, genau so auf der Internetseite des BDV ....
Ach ja, und nochwas: die Versicherungsnummer haben die Leute stets und ständig aus dem Kontoauszug .... nur dass die da höchst selten vollständig angegeben sind ....
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